Stammdaten

Register
Amtsgericht Stadthagen HRB 2240
Eingetragen
4.8.2005
Branche
Betrieb von Verkehrswegen für StraßenfahrzeugeTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Serviceleistungen im Verkehrswesen, insbesondere Dienstleistungen, Reparaturen von Kraftfahrzeugen und ähnliches, auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, kann auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Regina Hanke
seit 1.7.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hanke GmbH

Buchholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

32.606,00

27.797,00

II. Finanzanlagen

27.544,00

25.572,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

32.678,46

41.364,99

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

46.422,03

39.514,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.015,00

938,00

Summe Aktiva

140.265,49

135.185,99



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

II. Gewinnvortrag

51.963,42

92.965,24

III. Jahresfehlbetrag

17.594,70-

41.001,82-

B. Rückstellungen

49.850,00

42.101,00

C. Verbindlichkeiten

30.046,77

15.121,57

Summe Passiva

140.265,49

135.185,99

ANHANG

I. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr erfolgte nicht.

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Die Mitzugehörigkeit wird im Anhang bei den Ausführungen zu den entsprechenden Bilanzposten als Davon-Vermerk dargestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Erläuterungen zur Bilanz

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert, angesetzt.

Selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu EUR 150 werden im Anlagevermögen erfasst und im Zugangsjahr in entsprechender Anwendung des § 6 Einkommensteuergesetz voll abgeschrieben.

Selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände aus Vorjahren mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 wurden zu einem Sammelposten zuammengefasst. Der Sammelposten wird weiterhin gleichmäßig über fünf Jahre aufgelöst. Insofern wird vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Finanzanlagen (Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen) wurden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet worden. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden.

Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in Form eines Kontokorrents geführt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind im Übrigen mit dem Nennwert angesetzt. Sie haben in Höhe von EUR 1.836,00 (im Vorjahr EUR 2.203,20) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 432,25 (im Vorjahr: EUR 0,00).

Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Gesellschaft hat zur Berechnung der Pensionsrückstellungen die Projected Unit Credit Method gewählt. Als Rechnungszins wurden 5,14% angesetzt, die biometrischen Annahmen der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck kamen zum Ansatz. Ein Einkommenstrend und Inflationstrend wurde nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB). Ein Rententrend von 2,00% jährlich wurde bei der Berechnung angesetzt.

Von dem Wahlrecht der ratierlichen Ansammlung aufgrund Erstanwendung des BilMoG gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Der offene Ansammlungsbetrag beträgt EUR 11.559.

Dem Grunde und der Höhe nach weitere ungewisse Verbindlichkeiten (Rückstellungen) sind, soweit im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und Verpflichtungen angesetzt worden. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind enthalten solche aus Steuern in Höhe von EUR 1.065,54 (im Vorjahr: EUR 1.131,56) sowie solche im Rahmen der sozialen Sicherheit von EUR 0,00 (im Vorjahr: EUR 32,76). Die Verbindlichkeiten enthalten Solche gegenüber Gesellschaftern, zugleich Geschäftsführen in Höhe von EUR 0,00 (im Vorjahr EUR 1.539,95).

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag, wie im Vorjahr, nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte haben wie im Vorjahr nicht bestanden.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt durch Frau R egina Hanke, Buchholz, Geschäftsführerin.

Es bestehen Kredite an Organmitglieder in Höhe von EUR 432,25.


Buchholz, den 1. Dezember 2012


(Regina Hanke)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.12.2012

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