RAM-BETEILIGUNGS AktiengesellschaftLiquidiert

Keuperstraße 5, 73734 Esslingen am Neckar, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 729459
Eingetragen
13.5.1998
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gründung von Unternehmen, insbesondere Objektgesellschaften, oder der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen. Die Gesellschaft kann die Leitung von Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, übernehmen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen oder die Beratung von Beteillgungsgesellschaften beschränken

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

RAM-BETEILIGUNGS Aktiengesellschaft

Ostfildern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 300.133,25 1.684.466,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.614,14 707.844,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 291.519,11 976.621,91
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 147.890,37 143.811,02
Bilanzsumme, Summe Aktiva 448.023,62 1.828.277,07

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Verlustvortrag 399.456,96 405.182,08
III. Jahresfehlbetrag 4.079,35 -5.725,12
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 147.890,37 143.811,02
B. Rückstellungen 6.616,00 7.000,00
C. Verbindlichkeiten 441.407,62 1.821.277,07
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 441.407,62 1.821.277,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 448.023,62 1.828.277,07

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  

I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
  
C. Angaben zu Bilanzposten
  

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
  
D. Sonstige Angaben
  
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für
 Kapitalgesellschaften, sowie die Regelungen der Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen  Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
 Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten  sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

6. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des  Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss
 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-  und Ertragslage.

7. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267  HGB, da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen
 von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten.

  Größenmerkmale:
  

 
2010
2009
 
EUR
EUR
Bilanzsumme
448.023,62
1.828.277,07
Umsatzerlöse
0,00
0,00
durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (ohne Auszubildende und Geschäftsführer)
0
0



Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

8. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht
 durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit  und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten  sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,  Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde nicht ausgeübt.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. Eine
 Auflösung von Rückstellungen aufgrund der Änderungen des BilMoG war nicht  vorzunehmen.

4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig  bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
 Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen  Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden  sind.

5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 3  HGB Vermögensgegenstände des  Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für
 das Unternehmen und geringen Veränderungen hinsichtlich Menge, Wert und  Zusammensetzung mit einem Festwert anzusetzen wurde [nicht] ausgeübt.

6. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs. 4  HGB gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche
 Vermögensgegenstände und Schulden zu einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen Durchschnittswert zu bewerten wurde [nicht] ausgeübt.

7. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

8. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung  aller erkennbaren Risiken angesetzt.

b. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

c. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

d. Die sonstige Rückstellungen sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig  geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der
 Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis  zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen
 Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind
 berücksichtigt.

e. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Sonstige Vermögensgegenstände
8.614,14
8.614,14
0,00
(Vorjahr)
707.844,14
707.844,14
0,00
 
 
 
 
Gesamt
8.614,14
8.614,14
0,00
(Vorjahr)
707.844,14
707.844,14
0,00


II. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzverlust einbezogene Verlustvortrag entwickelte sich wie folgt:
  

 
 
EUR
1. Januar 2009
 
405.182,08
Jahresüberschuss
2009
-5.725,12
1. Januar 2010
 
399.456,96
 
 
 


III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
davon gesichert
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
Art und Form der Sicherheit
 
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
441.407,62
441.407,62
0,00
0,00
0,00
(Vorjahr)
1.821.277,07
1.821.277,07
0,00
0,00
0,00
Gesamt
441.407,62
441.407,62
0,00
0,00
0,00
(Vorjahr)
1.821.277,07
1.821.277,07
0,00
0,00
0,00


D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Im Berichtsjahr war ein Aufsichtsrat als weiteres Organ bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Christine Speda-Pau geführt. Der Vorstand ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ostfildern, den 25.01.2012

    ________________________________
 Frau Christine Speda    
(Vorstand) 

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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