RAM-BETEILIGUNGS Aktiengesellschaft
Ostfildern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
300.133,25 |
1.684.466,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.614,14 |
707.844,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
291.519,11 |
976.621,91 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
147.890,37 |
143.811,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
448.023,62 |
1.828.277,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Verlustvortrag |
399.456,96 |
405.182,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.079,35 |
-5.725,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
147.890,37 |
143.811,02 |
| B.
Rückstellungen |
6.616,00 |
7.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
441.407,62 |
1.821.277,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
441.407,62 |
1.821.277,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
448.023,62 |
1.828.277,07 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
(§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, sowie die Regelungen der
Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes
beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
6. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
7. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
HGB, da zum Abschlussstichtag
31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die
Grenzen
von § 267 Abs. 1 HGB nicht
überschreiten.
Größenmerkmale:
|
2010
|
2009
|
|
EUR
|
EUR
|
Bilanzsumme
|
448.023,62
|
1.828.277,07
|
Umsatzerlöse
|
0,00
|
0,00
|
durchschnittliche
Arbeitnehmerzahl (ohne Auszubildende und
Geschäftsführer)
|
0
|
0
|
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
8. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem
1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird
nicht
durchgeführt, da gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit
und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes
bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2
S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu
aktivieren, wurde nicht ausgeübt.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund
für die Rückstellungen entfallen ist. Eine
Auflösung von Rückstellungen aufgrund
der Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen.
4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs.
3 HGB Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe bei nachrangiger Bedeutung für
das Unternehmen und geringen Veränderungen
hinsichtlich Menge, Wert und Zusammensetzung mit
einem Festwert anzusetzen wurde [nicht] ausgeübt.
6. Das Bewertungswahlrecht nach § 240 Abs.
4 HGB gleichartige Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder
annähernd gleichwertige bewegliche
Vermögensgegenstände und Schulden zu
einer Gruppe zusammenzufassen und mit dem gewogenen
Durchschnittswert zu bewerten wurde [nicht] ausgeübt.
7. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
8. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
9. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt.
b. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des
Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
c. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im
Gesellschaftvertrag und der Eintragung im
Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum
Nennwert.
d. Die sonstige Rückstellungen sind mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung vorsichtig
geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt;
Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle
bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum
Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer
Höhe nach ungewissen
Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften sind
berücksichtigt.
e. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
8.614,14
|
8.614,14
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
707.844,14
|
707.844,14
|
0,00
|
|
|
|
|
Gesamt
|
8.614,14
|
8.614,14
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
707.844,14
|
707.844,14
|
0,00
|
II.
Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzverlust einbezogene Verlustvortrag
entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
|
405.182,08
|
Jahresüberschuss
|
2009
|
-5.725,12
|
1. Januar 2010
|
|
399.456,96
|
|
|
|
III.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon gesichert
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
441.407,62
|
441.407,62
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
1.821.277,07
|
1.821.277,07
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Gesamt
|
441.407,62
|
441.407,62
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
1.821.277,07
|
1.821.277,07
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Im Berichtsjahr war ein Aufsichtsrat als weiteres
Organ bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte
der Gesellschaft von Frau Christine Speda-Pau geführt.
Der Vorstand ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Ostfildern, den 25.01.2012
________________________________
Frau Christine Speda
(Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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