Alpegra
Verwaltungs GmbH
Kelkheim
(Taunus)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 22.06.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
28.044,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.523,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.521,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.044,76 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.736,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
736,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.986,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
321,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
321,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.044,76 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Alpegra Verwaltungs GmbH, Kelkheim ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
wurde nach den Vorschriften der §§ 266, 267 und
275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Von den gemäß § 288 HGB bestehenden
Erleichterungsvorschriften sowie der Möglichkeit zur
Unterlassung von Angaben entsprechend § 286 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Da das abgelaufene Geschäftsjahr ein
Rumpfwirtschaftsjahr ist, können keine Vorjahreszahlen
dargestellt werden.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften
entsprechend den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Im Einzelnen werden folgende
Bewertungsgrundsätze angewandt:
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nennbetrag, vermindert um angemessene Pauschal- und
Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Die
übrigen Forderungen und
liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen für betriebliche Steuern
decken den voraussichtlichen Steueraufwand für den
vorliegenden Jahresabschluss.
Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren
Risiken in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtungsweise notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden, soweit vorhanden, abgezinst.
Alle
übrigen Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
I
II. Angaben zu einzelnen Posten des
Jahresabschlusses
Die Ertragsteuerbelastung ist ausschließlich
auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit zurückzuführen.
Angaben gem. § 268 Abs. 4, § 285 Nr. 1 und 2
HGB/Vermerkposten der Bilanz
| • |
Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht
.
|
| • |
Die nach § 285 Nr.1 und
Nr.2 HGB erforderlichen Zusatzangaben zu den
Verbindlichkeiten zu der Bilanz zum
31. Dezember 2010 ergeben sich aus der
nachfolgenden Übersicht:
|
Art der
Verbindlichkeit
|
Gesamt
Euro
|
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Euro
|
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Euro
|
Gesamt
Vorjahr
Euro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
der Ausstellung von Wechseln
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
321,10
|
321,10
|
0,00
|
0,00
|
- davon
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
- davon aus Steuern
|
121,10
|
121,10
|
0,00
|
0,00
|
- davon im Rahmen
der sozialen Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2010
durch den Geschäftsführer
vertreten. Der Geschäftsführer war von den
Beschränkungen des § 181 HGB befreit.
Auf die Angabe der Organbezüge wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Zusatzangaben persönlich haftender
Kapitalgesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB)
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der Alpegra GmbH & Co. KG, mit Sitz in
Kelkheim.
Haftungsverhältnisse (§ 285 Nr. 27 i. Verb.
mit § 251 oder §268 Abs. 7 HGB)
Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und
Leasingverträgen.
Kelkheim, im Juli 2011
Die Geschäftsleitung
|