Solarstrom BW GmbHLiquidiert

Rosensteinweg 38, 71642 Ludwigsburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 730285
Eingetragen
23.6.2009
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Errichtung von Photovoltaikanlagen und deren Konzeption sowie der Verkauf von mit Photovoltaikanlagen erzeugtem Strom

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Jürgen Greiner
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jürgen Greiner
71642 Ludwigsburg, Rosensteinstr. 38
25.500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Solarstrom BW GmbH

Ludwigsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.090,00 1.044,00
I. Sachanlagen 1.090,00 1.044,00
B. Umlaufvermögen 23.532,67 37.417,96
I. Vorräte 7.590,64 3.068,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.216,02 34.344,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.726,01 5,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.622,67 38.461,96

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.944,24 64,72
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. eingefordertes Kapital 25.500,00 25.500,00
III. Verlustvortrag 25.435,28 0,00
IV. Jahresüberschuss 22.879,52 -25.435,28
B. Rückstellungen 1.300,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 378,43 37.197,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.622,67 38.461,96

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss



Die Solarstrom BW GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft.


Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch.


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.


Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.


Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen


Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs-stetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.


Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Ansatzstetigkeit i.S.d. § 246 Abs. 3 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.


Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:


1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.


Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.


Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.


Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.


Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.


Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.


2. Umlaufvermögen


Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.


Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.


Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


3. Rückstellungen


Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird (Erfüllungsbetrag). Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, entspricht der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre den künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.


4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


Angaben zur Bilanz


5. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden .

Sonstige Pflichtangaben


6. Namen der Mitglieder der Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Jürgen Greiner.


Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB.


7. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 89 AktG


Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 4.938,93 € ausgewiesen (Vorjahr: 2.655,73 €).


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.


Ludwigsburg, den 23. Mai 2011



Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.5.2011.

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