kapaya software gmbhLiquidiert

Im Oberen Berg 3, 77948 Friesenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 7232
Vorher
kapaya Software gmbh
Eingetragen
18.12.2003
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung, Vertrieb und Realisierung von innovativen Soft- und Hardwarelösungen, insbesondere im Bereich der Automatisierung von Unternehmensabläufen sowie die Beratung von Unternehmen aller Art in diesem Bereich und die Softwareentwicklung und Programmierung für diese Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Horst Jox
seit 21.12.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

kapaya software gmbH

Friesenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 4.937,00 5.938,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 6,00
II. Sachanlagen 4.931,00 5.932,00
B. Umlaufvermögen 60.835,07 11.980,49
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.172,55 5.758,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.662,52 6.221,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.808,22 3.023,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.580,29 20.941,69

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 27.402,76 13.637,90
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 11.362,10 9.864,16
III. Jahresüberschuss 13.764,86 -1.497,94
B. Rückstellungen 5.422,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 22.255,53 6.103,79
D. Rechnungsabgrenzungsposten 13.500,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.580,29 20.941,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Die Firma kapaya gmbh ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vertrieb und Realisierung von innovativen Soft- und Hardwarelösungen

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der kapaya software gmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem künftigen Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Patrick Jox

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Friesenheim, den 26.07.2012

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.7.2012.

Nachrichten & Medien

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