DermaFocus
GmbH
Neusäß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.319,00 |
29.482,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
700,00 |
868,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.619,00 |
28.614,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.734,20 |
116.904,99 |
| I.
Vorräte |
8.400,00 |
6.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.175,82 |
60.711,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.158,38 |
50.093,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
711,00 |
584,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.764,20 |
146.970,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.255,63 |
43.649,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.149,58 |
18.719,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.606,05 |
12.429,75 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
4.581,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.908,57 |
98.739,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.764,20 |
146.970,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der DermaFocus GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die Regelungen des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) waren im Jahr 2010 erstmals verbindlich
vollumfänglich anzuwenden. Die bisher beim
Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden konnten übernommen werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer Frau Prof. Dr. med. Julia Welzel
und Herrn Prof. Dr. med. Helmut H. Wolff geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände
TEuro 0,5
Verbindlichkeiten TEuro 38,0
Unterschrift der Geschäftsleitung
Neusäß, den 16. Januar 2012 gez.
Prof. Dr. med. Julia Welzel und Prof. Dr. med. Helmut
H. Wolff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2012 festgestellt.
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