Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 410205
Eingetragen
28.10.1977
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Kraftfahrzeugen verschiedener Marken neu und gebraucht einschließlich Kraftfahrzeugzubehör und die Durchführung von Kraftfahrzeugreparaturen und Serviceleistungen sowie ähnlicher Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu erwerben, zu pachten, sowie die Vertretung anderer Unternehmen zu übernehmen. Ferner kann sie Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen, sowie alle Handlungen vornehmen, die für das Unternehmen zweckdienlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Braunstein
seit 19.12.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Rolf Braunstein
72336 Balingen Goethestr. 20
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto-Braunstein GmbH

Balingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 12.204,77 1.415,69
I. Sachanlagen 12.106,00 1.320,00
II. Finanzanlagen 98,77 95,69
B. Umlaufvermögen 107.535,31 105.092,12
I. Vorräte 24.657,07 24.283,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 73.906,51 73.144,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.971,73 7.663,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 119.740,08 106.507,81

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 108.021,71 95.691,13
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 600,00 0,00
III. Gewinnvortrag 70.126,54 67.307,40
IV. Jahresüberschuss 11.730,58 2.819,14
B. Rückstellungen 4.200,00 4.800,00
C. Verbindlichkeiten 7.518,37 6.016,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 119.740,08 106.507,81

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Auto-Braunstein GmbH - im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt - zum 31. Dezember 2010 wurde unter Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und § 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem Umfang erstmals für das Geschäftsjahr 2010 angewendet. Auf Grund der Erleichterungsvorschrift in Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB müssen die aus den Gesetzesänderungen folgenden Abweichungen der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden gegenüber dem Vorjahr nicht als solche im Anhang genannt und begründet werden.

Die Vorjahreszahlen sind auf Grund des Wahlrechts in Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst worden und daher mit den Zahlen des Geschäftsjahres nur eingeschränkt vergleichbar.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150,01 EUR und 1.000,00 EUR wurden in einem Sammelposten erfasst und jahrgangsweise einheitlich und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie aus anderen Gründen ergeben, wurden durch angemessene Abschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die als Anlage IV beigefügte Entwicklung des Anlagevermögens wird verwiesen.

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 1.306,63 EUR.

Davon entfallen auf:
  

- Immaterielle Vermögensgegenstände
0,00 EUR
- Sachanlagen
1.306,63 EUR
- Finanzanlagen
0,00 EUR


2. Verbindlichkeiten
  

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
7.518,37 EUR (6.016,68 EUR)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr  
7.518,37 EUR (6.016,68 EUR)
- davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren
0,00 EUR (0,00 EUR)


Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht.

IV. Weitere sonstige Pflichtangaben

1. Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch

Rolf Braunstein, Karosseriebauer und Automechaniker

geführt.


2. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Ausleihungen
0,00 EUR
Forderungen
0,00 EUR
Verbindlichkeiten
0,00 EUR


3. Vorschlag über die Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 11.730,58 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

V. Bestätigung/Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB

Balingen, den 8. November 2011

Geschäftsführer


..................................................
Rolf Braunstein
  

sonstige Berichtsbestandteile


 
Erleichterungen bei der Offenlegung

Die Gesellschaft macht von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gem. § 326 HGB Gebrauch.
Soweit sie nicht schon bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den ihr gem. § 266 Abs. 1, § 276 und § 288 HGB eingeräumten Erleichterungen Gebrauch gemacht hat, nimmt sie diese nun bei der Offenlegung in Anspruch.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Auto-Braunstein GmbH zum 31.12.2010 wurde am 21. Dezember 2011 festgestellt. Gleichzeitig wurde dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Ergebnisverwendung zugestimmt und der Beschluss gefasst, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen
 
  

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