Floss Bau AGLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bruno Neumann seit 2.9.2003 | Vorstandsmitglied |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Floss Bau AGFalkensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BILANZ zum 31. Dezember 2007AKTIVA
FalKenstein/V, den 20. Dezember 2008 Anhang zum 31. Dezember 2007Bei der Floss Bau AG handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 276 und 288 HGB wird Gebrauch gemacht. I. Allgemeine Angaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen wurden degressiv/linear, unter Beachtung der steuerlich zulässigen Nutzungsdauern, vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert oder dem niedrigen beizulegenden Wert bilanziert. Passiva: Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in angemessener Höhe gebildet. Eine Auflösung gebildeter Rückstellungen erfolgte, wenn der Grund hierfür entfallen ist. Bei langfristigen Rückstellungen wurde eine Abzinsung mit 5,5 % vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. II. Erläuterungen der wesentlichen Positionen der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB1. Bilanz In Ausführung befindliche Bauaufträge wurden zu Herstellungskosten bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung lagen zum Bilanzstichtag keine Begründungen für eine Abschreibung vor. Die Bank- und Kassenbestände wurden durch entsprechende Abrechnungen und Kontoauszüge nachgewiesen. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Zinsen und Gebühren für die Finanzierung der Fahrzeuge entsprechend den handeis- und steuerrechtlichen Vorschriften gebildet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch entsprechende Bankbestätigungen nachgewiesen. Für erhaltene Anzahlungen wurde entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften die Umsatzsteuer abgeführt. |
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