Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 45195
Vorher
OPTIMUS Computer GmbH
Eingetragen
14.1.2005
Branche
Großhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenEinzelhandel mit TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Der Handel mit EDV-Hardware, der Handel mit Waren aus dem EDV- und Telekommunikationsbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Freyer
seit 10.2.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

OPD GmbH

Riegelsberg

(vormals: Kleinblittersdorf)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.653,00 1.691,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.483,00 0,00
II. Sachanlagen 1.170,00 1.691,00
B. Umlaufvermögen 48.768,41 67.881,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.599,95 51.380,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.168,46 16.500,40
Bilanzsumme, Summe Aktiva 51.421,41 69.572,31

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 31.078,08 31.167,83
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 6.167,83 7.221,21
III. Jahresfehlbetrag 89,75 1.053,38
B. Rückstellungen 3.300,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 17.043,33 35.404,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 51.421,41 69.572,31

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen gegenüber der Gesellschafterin it relations GmbH in Höhe von 2.863,44 EUR. Die Forderung wurde mit 3% p.a. verzinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Verbindlichkeiten

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Freyer Andreas IT-Fachmann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Riegelsberg,

...........................................

Geschäftsführer

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