mur GmbHLiquidiert

46414 Rhede, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 11420
Eingetragen
4.9.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Ausführung sämtlicher im Dachdeckergewerbe anfallenden Tätigkeiten, einschließlich ihrer erforderlichen Nebenleistungen und deren Weitergabe an Subunternehmer. Die Gesellschaft kann gleichartige oder branchenähnliche Unternehmungen errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.

Historie

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Management

NameRolle
Heinz-Peter Robert
seit 20.11.2024
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MUR GmbH

Rhede

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 59.983,00 17.872,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 333,00 1.135,00
II. Sachanlagen 59.650,00 16.737,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 205.919,27 394.389,98
I. Vorräte 11.922,25 9.164,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 129.100,83 349.140,10
III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 64.896,19 36.085,39
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.387,00 1.387,00
SUMME Aktiva 267.289,27 413.648,98

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. EIGENKAPITAL 53.177,10 42.182,46
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 28.177,10 17.182,46
III. buchmäßiges Eigenkapital 53.177,10 42.182,46
B. RÜCKSTELLUNGEN 10.691,00 27.273,12
C. VERBINDLICHKEITEN 203.421,17 344.193,40
SUMME Passiva 267.289,27 413.648,98

Anhang zum 31. Dezember 2011

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB).

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vor-genommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungs-wahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Das nicht abnutzbare Anlagevermögen (Grund und Boden, Beteiligungen) ist mit den Anschaffungskosten bewertet worden.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB). Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen wurden, können unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt werden. Eine Zuschreibung wurde nicht vorgenommen.

Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB oder den niedrigeren Marktpreisen bewertet.

Die unfertigen Erzeugnisse (Bauten, Arbeiten) wurden mit den Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB, entsprechend dem jeweiligen Fertigungsgrad, angesetzt.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Die Handelswaren sind zu Einkaufspreisen zzgl. Frachtkosten bewertet. Dabei ist das strenge Niederstwertprinzip beachtet worden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zweifelhafte Forderungen) wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet worden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Erhaltene Anzahlungen sind nach Abschaffung des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechtes, wonach bislang die Darstellung der Umsatzsteuer-verpflichtung über einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten möglich war, nach der handelsrechtlich zulässigen Nettomethode bilanziert und auf der Aktivseite offen von den unfertigen Arbeiten abgesetzt worden.

Angaben zur Bilanz

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 7.627,47 EUR enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 17.598,92 EUR ( VJ 859,50 Euro ) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1.821,25 EUR ( VJ 1.368,99 Euro )enthalten.

Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer:

Herr Heinz- Peter Robert, 46414 Rhede , Barloer Strasse 106

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

Bocholt

Heinz-Peter Robert

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 13. September 2012 festgestellt.

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