SR
Medizintechnik GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.015,45 |
21.102,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.942,37 |
21.086,00 |
| III.
Finanzanlagen |
72,08 |
15,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
125.158,52 |
134.383,71 |
| I.
Vorräte |
52.038,00 |
58.546,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
71.020,65 |
72.135,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.099,87 |
3.702,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
142.173,97 |
155.486,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.340,07 |
31.410,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.410,51 |
8.424,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.929,56 |
-2.013,76 |
| B.
Rückstellungen |
4.081,00 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
99.752,90 |
121.775,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45.946,68 |
55.457,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
142.173,97 |
155.486,11 |
Anhang
der Firma SR Medizintechnik GmbH
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§ 266 Abs.1, § 276, § 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit
denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Eine
Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen
und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträge, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
nachfolgend gesondert angegeben.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind
nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Eventuell erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bei eventuellen Gebäuden werden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear oder degressiv vorgenommen. Die
jeweilige Abschreibungsmethode ist dem Anlageverzeichnis zu
entnehmen. Die amtlichen Abschreibungsvorschriften wurden
berücksichtigt.
Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (AK oder HK bis
150,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben und sind
im Anlagespiegel aufgeführt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter
( AK oder HK zwischen 150,01 und 1000,00 ) wurden im
Erwerbsjahr auf dem Konto
Sammelposten GWG aktiviert und entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften
abgeschrieben.
Abschreibungen im Rahmen unvernünftiger
kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen
worden.
Eventuelle Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten
oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert
angesetzt.
Eventuelle Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder
dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wert
angesetzt.
Eventuelle Wertpapiere des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit
ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war,
wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
mussten im Jahr 2010 nicht durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt werden. Ausgewiesene Forderungen sind
im Folgejahr nicht ausgefallen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Eventuelle Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf
Basis eines Zinsfußes von 6% bilanziert. Der Wert der
nach Art.28 Abs.3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften
aus Pensionszusagen, die vor dem 1.1.87 erteilt wurden,
beträgt 0,00.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
In eventuelle Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlage- vermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
In eventuelle Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlauf- vermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten und
der Rückstellungen ist aus dem Kontennachweis zur
Bilanz ersichtlich.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
III. Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung sind aus dem Kontennachweis zur
G. u. V., die der Bilanz beigefügt ist, zu ersehen.
V. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer sind Stephan Schneider /
Peter Reitz
Zugunsten der Geschäftsführer und der
Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats ist die
Gesellschaft Haftungsverhältnisse in Höhe von
0,00 € eingegangen.
2. Arbeitnehmer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren durchschnittlich ( ohne Organmitglieder)
Anzahl
5
Arbeitnehmer beschäftigt.
VI. Ergebnisverwendung
Die Ergebnisverwendung wurde in der als Anlage
beigefügten Gesellschafterversammlung geregelt.
VII. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz
nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i. S. von
§ 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285
Nr. 3 HGB, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und
auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251
HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des
Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Hagen, den 11. Juli
2011 V. Buskies, StBv.
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2011 festgestellt.
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