Schönecker GmbH
Emskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40,00 |
261,00 |
| I.
Sachanlagen |
39,00 |
260,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
756,95 |
909,80 |
| I.
Vorräte |
345,00 |
550,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
341,07 |
288,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
70,88 |
70,88 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
23.390,89 |
20.947,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.187,84 |
22.117,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Bilanzverlust |
100.084,67 |
97.640,79 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
23.390,89 |
20.947,01 |
| B.
Rückstellungen |
450,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.737,84 |
21.617,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.829,38 |
425,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.187,84 |
22.117,81 |
Anhang
Schönecker GmbH, Metzgerei
91448 Emskirchen-Brunn
Anhang für 2010
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff. und 264ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der
Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaft hat erstmals die nach
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geltenden
Vorschriften angewendet. Die entsprechenden Vorjahreszahlen
wurden nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für bis zum 31. Dezember 2009 zugegangene
Wirtschaftsgüter, für die die degressive
Abschreibungsmethode gewählt wurde, wird zur linearen
Methode in dem Jahr übergegangen, für welches die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt. Alle
übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von 150,00 EUR sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für
Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als
150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wird das steuerliche
Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch
in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird
pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr
und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche
oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert
abgezinst.
Die
Vorräte werden nach Angaben der
Geschäftsführung zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren
Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von § 252 HGB i.V.m. § 255 HGB bewertet,
Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht nach §
255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen nach Angaben
der Geschäftsführung Rechnung getragen; das
allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge
berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
nach Angaben der Geschäftsführung alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. In
Anwendung des in Art. 67 Abs. 3 EGHGB eingeräumten
Wahlrechts wurden Rückstellungen nach § 249
Abs. 2 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung
beibehalten (Aufwandsrückstellungen).
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzverlust
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von 97.640,79
EUR enthalten.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für die Aufstellung des Jahresabschlusses
gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind
in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von 0,00 EUR und in den sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von 21.902,46 EUR enthalten.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 21.908,46 EUR.
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Hermann Schönecker
(Metzgermeister) geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Emskirchen-Brunn, 27.
Dezember 2011
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Geschäftsführung
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Hermann
Schönecker
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.
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