RCS-Systemsteuerungen GmbH
Longuich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.940,00 |
19.233,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.937,00 |
19.230,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
681.281,53 |
601.117,82 |
| I.
Vorräte |
220.610,00 |
192.925,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.240,24 |
48.322,65 |
| davon
gegen Gesellschafter |
511,53 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
364.431,29 |
359.870,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.500,00 |
1.500,00 |
| Aktiva |
697.721,53 |
621.850,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
212.738,83 |
161.047,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Bilanzgewinn |
182.061,32 |
130.369,74 |
| davon
Gewinnvortrag |
130.369,74 |
101.377,26 |
| B.
Rückstellungen |
392.551,24 |
400.497,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
92.431,46 |
60.305,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
86.352,58 |
54.367,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.078,88 |
5.938,46 |
| Summe
Passiva |
697.721,53 |
621.850,82 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer
um die planmäßigen Abschreibungen vermindert
(§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das
Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit
abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung
vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255
HGB).
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung auf der Grundlage
handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze
vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs.
1 und 3 HGB).
Die
Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte
mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt
(§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden
beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden
neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungen entsprechend
berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2
HGB).
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen
Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen
sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht.
Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten,
Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie
den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).
In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten und
angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, die unterlassenen
Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten
sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser
Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB
zwingend beachtet.
Die Rückstellungen für Pensionen werden
nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
ermittelt. Als Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln
2018 G" von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Als Abzinsungsfaktor wurde im Berichtsjahr der von der
deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte
durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn
Jahre verwendet (erstmals 2016).
Der Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,82 %,
der nach den Regeln bis 31.12.2015 ermittelte
Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,82 %.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu
Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).
C.
SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB
|
Gesamt-
betrag
€
|
Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr
€
|
Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre
€
|
Rest-
laufzeit
über 5 Jahre
€
|
Verbindlichkeiten
|
92.431,46
|
92.431,46
|
0,00
|
0,00
|
davon gesichert
€
|
Art der Sicherheit
|
0,00
|
---
|
§ 285 Nr. 9 c HGB
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten
bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern
folgender Organe:
|
Summe
€
|
davon im
Geschäftsjahr zurückgezahlt
€
|
Zinssatz
%
|
Rest-
laufzeit
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Jürgen Räsch
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
§ 285 Nr. 24 HGB -
Pensionsrückstellungen oder ähnlichen
Verpflichtungen
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem
versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren Heubeck
ermittelt. In die Berechnung flossen folgende grundlegende
Werte ein:
Zinssatz: 1,82 %
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen: 0 %
zugrunde gelegte Sterbetafel: 2005
Passivwert
Rückstellung € 378.699,55
Aktivwert Rückstellung € 0,00
Anpassungsbetrag 2023
€ - 14.211,55
Bilanzansatz zum
31.12.2023 € 364.488,00
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre, ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von € 3.117,00. In Höhe dieses
Unterschiedsbetrages sind die passivierten
Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand
im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz nach Ermittlung bis 31.12.2015 niedriger
angesetzt.
Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag in
Höhe von € 3.117,00 ist gemäß
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F. für die
Ausschüttung gesperrt.
Erfüllungsbetrag bei einem siebenjährigen
Durchschnittszinssatz von 1,74
% € 367.605,00
Erfüllungsbetrag bei einem zehnjährigen
Durchschnittszinssatz von 1,82 %
€ 364.488,00
Gewinnausschüttungssperre
€ 3.117,00
sonstige Berichtsbestandteile
Longuich, den 26.02.2025
gez.
Jürgen Räsch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025
festgestellt.
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