Doris Gorny
GmbH
Eislingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresabschluss
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
264.945,15 |
229.622,99 |
| I.
Sachanlagen |
76.073,50 |
45.994,50 |
| II.
Finanzanlagen |
188.871,65 |
183.628,49 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.612.494,35 |
2.344.778,69 |
| I.
Vorräte |
2.320.976,36 |
1.173.988,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
725.195,25 |
580.432,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
566.322,74 |
590.357,26 |
| Aktiva |
3.877.439,50 |
2.574.401,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.124.722,83 |
732.124,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
3.714,00 |
3.714,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
698.410,32 |
382.134,15 |
| IV.
Jahresüberschuss |
392.598,51 |
316.276,17 |
| B.
Rückstellungen |
621.315,53 |
652.886,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.131.401,14 |
1.189.391,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.074.377,14 |
1.131.341,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
57.024,00 |
58.050,00 |
| Passiva |
3.877.439,50 |
2.574.401,68 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der jeweils zum
Zeitpunkt der Aufstellung aktuell gültigen Fassung
erstellt. Ergänzend dazu wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Das Berichtsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023. Die Vorjahresangaben beziehen
sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2022.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266
Abs. 2 HGB gegliedert. Größenabhängige
Erleichterungen in Bezug auf Angaben im Anhang wurden in
Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Grundlage der Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden
linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro
werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Sofern ein
Sammelposten für Wirtschaftsgüter, deren Wert
250,00 Euro aber nicht 1.000,00 Euro übersteigt,
gebildet wurde, wird dieser jährlich um ein
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Ausleihungen werden zum Nennwert angesetzt.
Der Wertansatz der Waren erfolgt zu
Anschaffungskosten. Bei dauernder Wertminderung wurde der
niedere Teilwert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit den Nennwerten
bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Rückstellung für Pensionen ist unter
Anwendung der 'Projected Unit Credit Method' berechnet. Bei
der Bewertung wurden die Richttafeln 2018 G zugrunde
gelegt, ohne Berücksichtigung einer Rentendynamik. Der
Zinssatz für die Berechnung des
Erfüllungsbetrages beträgt 1,82 % und wurde auf
Basis einer zehnjährigen Durchschnittsbildung
ermittelt. Der Rechnungszinssatz für die zur
Bestimmung des ausschüttungsgesperrten
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB erforderliche
zusätzliche Bewertung auf Basis einer
siebenjährigen Durchschnittsbildung beträgt 1,74
%.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftjahres und der
noch nicht steuerlich veranlagten Vorjahre.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zur Bilanz
Ausschüttungsgesperrter Betrag gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB
Der ausschüttungsgesperrte Betrag
gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt
3.256,00 Euro.
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres 2023 wurden
durchschnittlich 20 Arbeitnehmer beschäftigt.
Eislingen/Fils, 30. April 2024
Daniel Gorny
Stefan Gorny
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2024
festgestellt.
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