DC Netz DolWin4 GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Christian Meyerjürgens seit 11.2.2016 | Prokura |
Markus Dr. Glatfeld seit 2.4.2014 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DC Netz BorWin3 GmbHBayreuthJahresabschluss zum 31.12.2016Lagebericht1. Organisation und GeschäftsmodellDie DC Netz BorWin3 GmbH (TOB3) mit Sitz in Bayreuth ist ein Unternehmen der TenneT-Deutschland-Gruppe. Unmittelbarer 100 %-iger Eigentümer der TOB3 ist die DC Netz GmbH (TOHB3), Bayreuth, mittelbarer 100 %-iger Eigentümer der Gesellschaft ist die TenneT Offshore GmbH (TOG), Bayreuth. Mittelbarer 100 %-iger Eigentümer der TOG ist die TenneT Holding B.V. (TH), Arnheim, Niederlande. Die TOB3 errichtet im Auftrag der TenneT TSO GmbH (TTG), Bayreuth, Anlagen zur Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen an das Energieversorgungsnetz und verpachtet diese an die TTG. Wesentliche Rechtsvorschriften für die Ermittlung der in diesem Zusammenhang weiter verrechneten Offshore-Kosten sind die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Im Gegensatz zu einem klassischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), dem insbesondere die Verantwortung für ein vermaschtes Netz sowie eine Regelzone unterliegt, trägt die TOB3 lediglich die Verantwortung für einzelne Netzanbindungen, betreibt also keine eigene Regelzone und verfügt über kein eigenes Personal. Die TTG ist regelzonenverantwortlicher ÜNB und hat als Letztverpflichteter im Außenverhältnis gemäß §§ 17a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Errichtung, Wartung und Instandhaltung der Netzanbindungsanlagen für Offshore-Windparks (OWP) sowie die Beseitigung von Störungen an diesen Anlagen sicherzustellen. Das Offshore-Netzanbindungssystem BorWin3 wird im BorWin-Cluster errichtet und soll die OWP Hohe See und Global Tech I an das Energieversorgungsnetz anbinden. Die Anlagen der Gesellschaft werden Bestandteil des deutschen Stromübertragungsnetzes. Sie dienen der Einspeisung offshore-seitig erzeugter Windenergie und stellen somit ein wesentliches Element der Energiewende dar. 2. Wirtschaftsberichta) Geschäftsverlauf und wesentliche EreignisseÜberblickDie TTG bestimmte über einen Geschäftsbesorgungsvertrag die wesentliche Geschäftstätigkeit der TOB3, nämlich die Errichtung und Instandhaltung der Netzanbindung für OWP, die Beseitigung von Störungen an diesen Anlagen, die Verrechnung von Verlust- und Regelenergie sowie die für die Geschäftsbesorgung insgesamt erforderliche Verwaltung. Die TOB3 verpachtete im Geschäftsjahr ferner ihre bereits fertiggestellten Teile des Netzanbindungssystems an die TTG. Im Geschäftsjahr wurden zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen folgende Vorhaben ausgeführt: Für das Offshore-Netzanbindungssystem BorWin3 wurde die im vorangegangen Geschäftsjahr begonnene Fertigung der Offshore-Plattform BorWin gamma in Dubai weiter vorangetrieben. Auf der Seekabelroute innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone wurde die Munitionsräumungskampagne durchgeführt. Die Arbeiten an der Landstation am Standort Emden/Ost wurden sowohl beim Tiefbau als auch beim Hochbau vorangetrieben. Die Inbetriebnahme von BorWin3 wird für das Jahr 2019 erwartet. Offshore-Netzentwicklungsplan und Kapazitätszuweisungsverfahren§ 17b EnWG legt fest, dass die ÜNB der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständiger Regulierungsbehörde in jedem ungeraden Jahr einen gemeinsamen nationalen Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) zur Bestätigung vorzulegen haben. Dieser muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Offshore-Netzanbindungssysteme enthalten, die in den nächsten Jahren für einen schrittweisen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Ausbau sowie einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Offshore-Netzanbindungssysteme notwendig sind. Betrachtungshorizonte werden von der BNetzA festgelegt und liegen zwischen 10 und 20 Jahren in der Zukunft. In jedem geraden Jahr haben die ÜNB der BNetzA einen Offshore-Umsetzungsbericht vorzulegen. Die Umstellung auf einen Zweijahresrhythmus, die Erstellung des Umsetzungsberichtes und die Flexibilisierung der Betrachtungshorizonte resultieren aus der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Zukünftig wird der Anschluss des OWP Global Tech I, der derzeit am Netzanbindungssystem BorWin2 angeschlossen ist, auf das Netzanbindungssystem BorWin3 verlegt. Im November 2015 wurden den OWP Albatros, Deutsche Bucht und EnBW Hohe See Anbindungskapazität an dem Netzanbindungssystem BorWin2 zugewiesen. Die OWP Albatros und EnBW Hohe See verfügten über zusätzliche Anbindungskapazitäten an dem Netzanbindungssystem BorWin3. Die OWP Albatros und EnBW Hohe See stellten jeweils Anträge auf Kapazitätsverlagerung, mit dem Ziel die gesamte Anbindungskapazität des OWP EnBW Hohe See an das Netzanbindungssystem BorWin3 und die gesamte Anbindungskapazität des OWP Albatros an das Netzanbindungssystem BorWin2 zu bündeln. Diesen Anträgen wurde im Januar 2016 durch die BNetzA stattgegeben. Dem Netzanbindungssystem BorWin3 sind demnach der OWP EnBW Hohe See mit 500 MW sowie der OWP Global Tech I mit 400 MW zugewiesen. Regulierung und GesetzgebungGemäß § 17e EnWG haben Betreiber von OWP im Falle einer Verzögerung der Fertigstellung des Netzanschlusses sowie im Falle einer Störung oder Wartung einer Offshore-Anbindung unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den anbindungsverpflichteten ÜNB. Den unterschiedlichen Umfang der Kosten im Zusammenhang mit den Entschädigungszahlungen haben die vier ÜNB mittels einer "Offshore-Haftungsumlage" gemäß § 17f EnWG untereinander auszugleichen, wobei der anbindungsverpflichtete ÜNB in den Fällen einer verspäteten Fertigstellung des Anschlusses oder einer Störung im Falle von fahrlässigem Verhalten einen nichtumlagefähigen Selbstbehalt i. H. v. 110,0 Mio. € pro Jahr zu tragen hat. Im Zuge einer zusätzlichen Haftungsausgleichsvereinbarung wurde die Haftung nach § 17e EnWG von der TTG auf die TOB3 für deren Netzanbindungssystem übertragen, sofern die TTG entstandene Haftungsschäden nicht nach § 17f EnWG an die übrigen ÜNB wälzen kann (Selbstbehalt). Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr von der Offshore-Haftungsumlage nicht betroffen. Für das Geschäftsjahr 2017 liegt die von den ÜNB im Jahr 2016 ermittelte Umlage für Offshore-Haftung im Bereich zwischen -0,028 Ct/kWh und 0,038 Ct/kWh je nach Letztverbrauchergruppe. Die Ermittlung der Auf- und Abschläge auf die Netzentgelte basierte zum einen auf den prognostizierten wälzbaren Kosten aus Entschädigungszahlungen an Betreiber von OWP für das Jahr 2017. In Summe werden hier wälzbare Kosten i. H. v. rund 243,6 Mio. € (VJ: 162,7 Mio. €) prognostiziert. Zum anderen wurden Differenzen zwischen den tatsächlichen wälzbaren Kosten und Erlösen des Jahres 2015 in die Prognose 2017 vorgetragen. Hier ergibt sich eine Entlastung i. H. v. -237,6 Mio. €. Ein verschuldensabhängiger Selbstbehalt seitens der TTG kam in der Prognose nicht zum Ansatz. Am 12. Oktober 2016 legte die BNetzA den Eigenkapitalzinssatz neu fest. Statt der bisherigen 9,05 % vor Körperschaftsteuer wird ab 2019 - mit Beginn der dritten Regulierungsperiode - für Neuanlagen ein Zinssatz von 6,91 % vor Körperschaftsteuer gelten. Die neuen Zinssätze werden für die Dauer von fünf Jahren Gültigkeit haben. Da die Festlegung methodisch für angreifbar gehalten wird, entschied sich die TTG - wie eine Vielzahl der anderen Netzbetreiber - gerichtliche Klage gegen die Festlegung einzulegen. Der im Jahr 2014 durch die BNetzA initiierte und durch TenneT intensiv begleitete Prozess zur Evaluierung der Anreizregulierung endete am 17. September 2016 mit dem Inkrafttreten der novellierten ARegV. Während sich für die Verteilnetzbetreiber substanzielle Änderungen ergaben, blieb der regulatorische Rahmen für die ÜNB bis auf kleinere Änderungen stabil. Für die TOB3 ergaben sich keine unmittelbaren Auswirkungen Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. November 2015 zur "Mittelwertbildung" im Rahmen der kalkulatorischen Ermittlung des betriebsnotwendigen Vermögens beschloss die BNetzA am 7. Dezember 2016 die Änderung der Festlegung zur Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten. Die Umsetzung der Rechtsprechung des BGH führt zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung und wirkt sich positiv auf das Ergebnis der TOB3 aus. Entgegen dem Beschlussentwurf ist die neue Festlegung bereits für die Berechnung der Kapital- und Betriebskosten aus Investitionsmaßnahmen rückwirkend für das gesamte Jahr 2016 anzuwenden und wurde im Jahresabschluss entsprechend berücksichtigt. Im Geschäftsjahr wurden seitens der BNetzA Daten zur Beurteilung der Auskömmlichkeit der Betriebskostenpauschale nach § 23 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV für sämtliche in Betrieb befindliche Offshore-Netzanbindungssysteme abgefragt. Eine eventuelle Neufestlegung der Betriebskostenpauschale erfolgte bislang nicht. Gesellschaftsrechtliche VerträgeZwischen der TOG und der TOB3 wurde am 12. Dezember 2016 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Durch den Vertrag verpflichtet sich die TOB3, ihren gesamten Gewinn an die TOG abzuführen. Die TOG verpflichtet sich zum Ausgleich der Verluste der TOB3. b) Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie SteuerungskennzahlenDer Lagebericht ist in Mio. € erstellt. Aus rechentechnischen Gründen können daher in den im Lagebericht dargestellten Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. Gesamtaussage zur Ertrags-, Vermögens- und FinanzlageDie Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage der TOB3 im Geschäftsjahr positiv. Das Geschäftsergebnis wurde wesentlich beeinflusst durch weitere Investitionen in das Netzanbindungssystem BorWin3 und lag leicht über den Erwartungen. Die Finanzlage kann insgesamt als solide bezeichnet werden und bietet die Grundlage für die Errichtung des Netzanbindungssystems BorWin3. Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2016 wurden Umsatzerlöse und Erträge i. H. v. 59,5 Mio. € (VJ: 49,3 Mio. €) erzielt. Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr beliefen sich auf 59,5 Mio. € (VJ: 37,0 Mio. €) und resultierten zum größten Teil aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der TTG i. H. v. 59,4 Mio. € (VJ: 37,0 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Investitionen der Gesellschaft zurückzuführen. Die operativen Aufwendungen i. H. v. 0,8 Mio. € (VJ: 0,7 Mio. €) beinhalteten vor allem Aufwendungen für Dienstleistungen, die von der TTG und der TenneT GmbH & Co. KG (TKG) bezogen wurden. Diese betrugen 0,3 Mio. € (VJ: 0,4 Mio. €). Das Betriebsergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 58,7 Mio. € (VJ: 48,6 Mio. €). In der letztjährigen Prognose wurde für das Geschäftsjahr 2016 ein Ergebniszuwachs gegenüber dem Vorjahr erwartet. Das erzielte Betriebsergebnis lag leicht über den Erwartungen. Das Finanzergebnis betrug -6,6 Mio. € (VJ: -3,4 Mio. €) und resultierte im Wesentlichen aus der Verzinsung des gewährten Gesellschafterdarlehens von der TOHB3. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 52,2 Mio. € (VJ: 36,4 Mio. €). Das Ergebnis wurde auf der Grundlage eines Ergebnisabführungsvertrags vollständig an die TOG abgeführt. Vermögenslage
Die Investitionen in Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2016 206,7 Mio. € (VJ: 353,1 Mio. €) und entfielen nahezu ausschließlich auf Anlagen im Bau. Die Investitionen im Geschäftsjahr betrafen die Errichtung des Netzanbindungssystems BorWin3. Zum 31. Dezember 2016 betrug der Anlagendeckungsgrad I 60,4 % (VJ: 43,8 %). Die Kennzahl zeigt auf, welcher Anteil des Anlagevermögens durch das Eigenkapital gedeckt ist. Das Umlaufvermögen betrug zum Bilanzstichtag 9,8 Mio. € (VJ: 7,5 Mio. €) und resultierte aus Steuerforderungen i. H. v. 9,8 Mio. € (VJ: 1,3 Mio. €). Um die Eigenkapitalposition der TOB3 zu stärken, wurden im Geschäftsjahr 207,0 Mio. € in die Kapitalrücklage eingestellt. Das Eigenkapital stieg zum 31. Dezember 2016 auf 423,9 Mio. € (VJ: 216,9 Mio. €), was vor allem auf geleistete Kapitaleinlagen zur Finanzierung der weiteren Investitionen in BorWin3 zurückzuführen war. Die Eigenkapitalquote betrug 59,5 % (VJ: 43,1 %) und zeigt die finanzielle Stabilität der TOB3. Die Rückstellungen i. H. v. 132,9 Mio. € (VJ: 74,3 Mio. €) enthielten im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen i. H. v. 128,1 Mio. € (VJ: 71,9 Mio. €). Die Reduzierung der kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten i. H. v. 56,6 Mio. € war im Wesentlichen auf die Kapitalmaßnahmen zum Jahresabschluss zurückzuführen. Im Rahmen dessen wurde das Darlehen an die TOHB3 zurückgezahlt und die Kapitalrücklage der TOB3 erhöht. FinanzlageDie Kapitalflussrechnung wurde auf Basis des Deutschen Rechnungslegungs-Standard Nr. 21 (DRS 21) erstellt. Der darin ausgewiesene Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist als Indikator der Finanzkraft anzusehen:
Grund für den positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit waren im Wesentlichen die Erlöse aus den Investitionen in BorWin3. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit war analog zum Vorjahr investitionsbedingt negativ. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2016 in das Cash-Pooling des TenneT-Konzerns einbezogen. Der Bestand an Finanzmitteln betrug am 31. Dezember 2016 -144,2 Mio. € (VJ: 6,1 Mio. €). Der Finanzbedarf wurde durch ein Gesellschafterdarlehen der TOHB3 i. H. v. 1,0 Mio. € (VJ: 208,0 Mio. €), geleisteten Einlagen in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) i. H. v. insgesamt 396,4 Mio. € (VJ: 189,4 Mio. €) und eine Kreditlinie i. H. v. 144,2 Mio. € gedeckt. PersonalentwicklungDie TOB3 verfügt über kein eigenes Personal. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bediente sie sich neben externen Dienstleistern vor allem der TTG und der TKG. ArbeitssicherheitDie Gesundheit der Mitarbeiter und die Arbeitssicherheit nehmen bei TenneT einen hohen Stellenwert ein. Im Rahmen der "Safety Vision 2018" wird der Fokus sowohl auf die eigenen Mitarbeiter als auch auf das Nachunternehmermanagement gesetzt. Um das Thema Sicherheit noch stärker in den Einkaufprozessen zu berücksichtigen, wurden ein neues Lieferantenbewertungssystem und neue Vergabekriterien eingeführt. TenneT wird zukünftig außerdem das Instrument der "Safety Culture Ladder" zur Bewertung der Sicherheitskultur von Lieferanten anwenden. Bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr unterstützte TenneT mehrere Auftragnehmer bei der Einführung. Führungskräfte führten analog zum letzten Jahr Baustellenbegehungen durch, um sich von der Arbeitssicherheit vor Ort ein Bild zu machen. Bereits im Vorjahr wurden sogenannte "Life Saving Rules" mit dem Fokus auf Vermeidung von schweren oder sogar tödlichen Ereignissen entwickelt. Zudem wurden Kriterien zur Identifikation lebensbedrohlicher Situationen entwickelt, um solche Situationen zukünftig zu verhindern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weiterhin alle Ereignisse mit Ausfallzeit, Ersatzarbeit sowie medizinischer Behandlung untersucht. Ende des Jahres wurde zudem die Untersuchungsmethode "Tripod" eingeführt, womit die Unfallursachen sowie die möglichen Verbesserungsmaßnahmen noch genauer analysiert werden. Zu diesem Zweck wurden intern 30 Experten ausgebildet. Alle Arbeitsunfälle und Gefahrensituationen in der TenneT-Deutschland-Gruppe werden über eine zentrale Stelle erfasst. Die Zahl der Arbeitsunfälle wird anhand des Indikators "Lost-Time Injury Frequency" (LTIF), welcher die Häufigkeit von Arbeitsunfällen mit Ausfalltagen pro eine Million geleistete Arbeitsstunden misst, genauestens überwacht. Der LTIF der TenneT-Deutschland-Gruppe betrug im Geschäftsjahr für Eigen- und Fremdmitarbeiter zusammen 4,37 und lag damit deutlich oberhalb des konzernweiten Zielwertes von 2,26. Zusätzlich wird über den "Investigation Index" die zeitnahe Durchführung von Unfallanalysen überwacht. Der Wert betrug im Geschäftsjahr 100 %. Forschung und EntwicklungEigene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wurden von der Gesellschaft nicht wahrgenommen. Allerdings beteiligte sich die TenneT-Deutschland-Gruppe an mehreren Projekten zur besseren, innovativeren und effizienteren Errichtung und Nutzung der Offshore-Netzanbindungssysteme. Im Geschäftsjahr wurden speziell Aktivitäten mit Fokus auf Gleich- und Drehstrom-Hochspannungskabel eingeleitet. Diese umfassten unter anderem folgende Themen:
Des Weiteren hat TenneT den Vorsitz des Deutschen Arbeitskreises Hochspannungskabel im deutschen Komitee der CIGRE inne. Die TenneT-Deutschland-Gruppe ist in mehreren Arbeitsgruppen aktiv. Im Geschäftsjahr lag der Fokus auf dem Verständnis von Oberschwingungen und der Sicherstellung harmonischer Stabilität. Im Geschäftsjahr 2017 wird zudem ein Forschungsprojekt zum zuverlässigen und innovativeren Betrieb von Offshore-Netzanbindungssystemen gestartet. 3. Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie Bundesnetzagentur leitete am 24. Januar 2017 ein Verfahren zur Festlegung einer abweichenden Betriebskostenpauschale für Offshore-Anlagen ein. 4. Risiko-, Chancen- und Prognoseberichta) Risikomanagement- und Internes KontrollsystemDas unternehmensweite Risikomanagementsystem der TenneT-Deutschland-Gruppe basiert auf dem international anerkannten COSO II-Modell (COSO: The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Es ist darauf ausgerichtet, eine angemessene Risikosteuerung hinsichtlich der Zielerreichung auf strategischer, betrieblicher, prozessualer und projektbezogener Ebene zu gewährleisten. Weiterhin sichert es die Verlässlichkeit der Finanz- und Managementberichterstattung sowie die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften. Die Gesellschaft besitzt zu diesem Zweck ein hoch entwickeltes und auf die spezifischen Anforderungen eines ÜNB ausgerichtetes Risikofrüherkennungs- und Internes Kontrollsystem sowie ein professionelles Projektrisikomanagementsystem. Entwicklungen im Geschäftsjahr 2016Um eine stärkere Integration und Standardisierung der Prozesse des Berichtswesens im TenneT-Konzern zu erreichen, wurden alle übergreifenden Aktivitäten des Risikomanagements und des Internen Kontrollsystems zentral gebündelt. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung wurde das Interne Kontrollsystem vor allem in den Aspekten "nicht-finanzielle Berichterstattung" und "operative Prozesse" sowie durch die Einführung weiterer einheitlicher Qualitätsstandards gestärkt. Die Risikoberichterstattung wird nun von halbjährlichen, internen Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärungen des Managements begleitet. Mit der Einführung eines unternehmensweit einheitlichen Projektrisikomanagement-Handbuchs wurde ein wesentlicher Schritt hin zu verbesserten Projektrisikomanagementprozessen und Kontrollen in allen Unternehmensteilen realisiert. Angesichts des umfangreichen Investitionsportfolios bleibt das Projektrisikomanagement im Fokus und wird durch eine Ressourcenaufstockung weiter unterstützt. Zusätzlich kann das Risikomanagement nun auf eine unternehmensweit standardisierte IT-Lösung zurückgreifen. RisikomanagementbereicheDurch das Risikofrüherkennungssystem werden bestehende oder sich anbahnende Risiken und Chancen sowie Sicherungsmaßnahmen mindestens zweimal jährlich systematisch erfasst, bewertet, dokumentiert und berichtet. Im Rahmen der Mittelfristplanung detailliert jeder Unternehmensbereich zudem den aktuellen Status der betrieblichen Risiken und der zugehörigen Sicherungsmaßnahmen. Mit der periodischen Berichterstattung werden die Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) erfüllt. Das Interne Kontrollsystem sichert die Einhaltung bestehender gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Anforderungen und die Zuverlässigkeit der internen und externen Berichterstattung. Es unterstützt dadurch die Erreichung der Unternehmensziele. Der Fokus liegt hier auf Prozesszielen und der Beherrschung der Geschäftsprozessrisiken. Halbjährliche Wirksamkeitsüberprüfungen stellen die Effektivität der etablierten Kontrollen sicher. Die Ergebnisse sind wesentlicher Bestandteil der internen Vollständigkeits- und Richtigkeitserklärungen. Identifizierte Verbesserungspotenziale werden berichtet und nachverfolgt. Das Projektrisikomanagementsystem des TenneT-Konzerns fördert die zeit- und budgetgerechte Realisierung umfangreicher Infrastrukturprojekte unter Berücksichtigung strenger Qualitätsanforderungen sowie der Unternehmensziele. Die TOB3 übernimmt die bestehenden Konzernstandards und überprüft diese zyklisch. Ziel ist es, die Chancen und Risiken systematisch unter Berücksichtigung spezifischer Projektmerkmale zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Als iterativer Prozess umfasst das Projektrisikomanagement der TOB3 die Phasen der Risikomanagementplanung, der Risikoidentifizierung, der Risikoanalyse und -bewertung, der Risikobehandlung, der Überwachung und Überprüfung sowie der Risikokommunikation. Rollen und ZuständigkeitenIn allen Einzelsystemen wurde das Modell der drei Abwehrlinien (Three Lines of Defense Model) implementiert, welches die Beziehungen zwischen und die Zuständigkeiten innerhalb der Bereiche operatives Geschäft, Risikomanagement und interne Kontrollen sowie interne Revision definiert. Im Rahmen der ersten Verteidigungslinie sind die Führungskräfte dafür verantwortlich, Risiken zu identifizieren, und diese im Rahmen der Einzelsysteme zu steuern und zu überwachen. Durch die Aufrechterhaltung interner Kontrollen stellen sie die Zuverlässigkeit der Prozesse sicher und schaffen eine sichere Grundlage für die Finanz- und Managementberichterstattung. Durch die zweite Verteidigungslinie werden die Einzelsysteme zentral durch das Risikomanagement koordiniert, überwacht und weiterentwickelt. Sie unterstützt und hinterfragt die Führungskräfte hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und berichtet unabhängig über die Risikosituation. Die dritte Verteidigungslinie stellen Prüfungen der etablierten Kontrollen durch die Interne Revision dar. Diese Prüfungen sind ein zentraler Bestandteil des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems der TOB3 und vermitteln einen Einblick, wie und in welchem Maße die Risiken, die die Erreichung unserer Ziele gefährden, beherrscht werden. Sie geben der Geschäftsführung zusätzliche Sicherheit bezüglich der Wirksamkeit der internen Kontrollen. Die Ergebnisse werden vierteljährlich an die Geschäftsführung und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der TH berichtet. b) Wesentliche Chancen und RisikenOffshore-HaftungIm Zusammenhang mit der gesetzlichen Verpflichtung zum Anschluss von OWP bestehen Risiken im Hinblick auf mögliche Schadenersatzansprüche, Klagen und Missbrauchsverfahren von Betreibern der OWP aufgrund von Verzögerungen, Unterbrechungen oder Wartungen von Netzanbindungen, die unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder vollständig durch die TTG zu tragen sind. Infolge der bestehenden Haftungsausgleichsvereinbarung würden etwaige Schadenersatzansprüche an die TOB3 weiterbelastet werden. UmweltDurch den Einsatz von Ölen, Diesel, Löschmitteln, Gasen und weiteren umweltschädlichen Stoffen kann es bei deren Austritt zu Verschmutzungen der Umwelt kommen. TenneT arbeitet im Sinne des Umweltschutzes eng mit Behörden und Ämtern zusammen. Ferner wurden diverse Sicherungsmechanismen sowohl technisch, z. B. Ölauffangbecken als auch administrativ, z. B. Gefährdungsbeurteilungen integriert. Einen gänzlichen Ausschluss kann es dennoch nicht geben. Regulierung und GesetzgebungDie Geschäftstätigkeit der TOB3 unterliegt der Regulierung durch die BNetzA. Das Unternehmen ist daher von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung weitgehend unabhängig. Demgegenüber können Veränderungen der regulatorischen und/oder gesetzlichen Rahmenbedingungen auf nationaler oder europäischer Ebene die Ergebnis- und Liquiditätssituation der TOB3 erheblich beeinflussen. Eines der wesentlichsten Risiken der TOB3 ist der verspätete Anschluss von OWP oder die ungeplante Unterbrechung der Netzanbindung, woraus sich für die Gesellschaft mögliche Selbstbehalte für Entschädigungszahlungen ergeben können. Die Haftung im Offshore-Bereich fällt im Vergleich zur Situation an Land grundsätzlich höher aus. Dem wirkt die TOB3 in Zusammenarbeit mit der TTG und der TOG durch ein professionelles Projekt- und Risikomanagementsystem entgegen. Als Beispiel kann der erreichte Haftpflichtversicherungsschutz für Sachschadensfälle während der Betriebsphase genannt werden. Für die Betriebskosten der Offshore-Netzanbindungssysteme erhält die TOB3 für die genehmigte Dauer der Investitionsmaßnahmen bis einschließlich 2023 eine Betriebskostenpauschale. Diese Pauschale wurde von der BNetzA auf 3,4 % bezogen auf die Anschaffungs- und Herstellkosten der Offshore-Netzanbindungssysteme festgelegt. Die BNetzA führte im Geschäftsjahr eine Abfrage der tatsächlichen Betriebskosten durch. Dies könnte dazu führen, dass in 2017 eine Neufestlegung erfolgt, die sich potenziell wesentlich auf die künftige Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnte. Ein weiteres Risiko stellen die besonderen Bedingungen für das Arbeiten auf See sowie aus natur- und küstenschutzrechtlichen Auflagen hervorgehende Bauzeiteinschränkungen dar. Dies erzeugt für alle Beteiligten einen sehr hohen Zeitdruck in der Projektabwicklung und der Betriebsphase, der zu Gefahren für die Arbeitssicherheit führen kann. Investitionen und BetriebBei den eingesetzten Offshore-Netzanbindungssystemen handelt es sich um hochinnovative Projekte mit weltweit neuen Technologien weitgehend ohne spezifische Normung und im Einsatz unter nicht erprobten Umweltbedingungen. Es konnten erste Betriebserfahrungen und Erkenntnisse bezüglich der Verfügbarkeit (bzw. der geplanten und ungeplanten Unterbrechung), der Lebensdauer und der Betriebskosten mit diesen Projekten gesammelt werden. Durch ein aktives Betriebsmanagement und im Zeitablauf gewonnene Erfahrung ergibt sich die Chance, Einsparungen bei den Betriebskosten zu erzielen. Sachmängel oder verspätete Leistungen der Auftragnehmer sowie nicht bestandene Abnahmetests können signifikante Verzögerungen bei der Umsetzung der Vorhaben und Mehraufwendungen bewirken. Qualitätsmängel können zu verminderter Verfügbarkeit, Lebensdauer oder erhöhten Betriebskosten des Netzanbindungssystems führen. Die eingesetzten Technologien sind teilweise auf wenige Lieferanten im Weltmarkt beschränkt; Lieferengpässe sind auch bei Ersatzteilen nicht auszuschließen. Vorbereitend implementierte TenneT eine eigene Offshore-Betriebsabteilung und baute eigenes Servicepersonal auf. Dennoch stellt die große Anzahl neuer Anlagen mit geringer Betriebserfahrung erhebliche Anforderungen an die Planung und Koordination des Betriebs. Abweichungen von den Projektannahmen, schlechte Baugrund- und Wetterverhältnisse, zusätzliche Genehmigungsauflagen oder -änderungen, schwierige Vertragsgestaltung mit Lieferanten, OWP und den Betreibern zu kreuzender Infrastrukturen können erhebliche Auswirkungen auf die Realisierungszeit und -kosten haben. Die Errichtung und der Betrieb mehrerer Netzanbindungssysteme in der deutschen Nord- und Ostsee in engen Zeitfenstern und Räumen kann Einfluss auf die Projekte der Gesellschaft haben, da knappe Kapazitäten (zum Beispiel Verlegeschiffe) ggf. in parallelen Maßnahmen noch gebunden sind. Komplexitätsgrad, Abstimmungs- und Koordinationsaufwand nehmen sowohl für die derzeitige Errichtung als auch den späteren Betrieb zu. Allerdings führt die Fertigstellung diverser Netzanbindungssysteme und OWP sowie die derzeitige Lage insbesondere im Öl- und Gassektor zu einer Entspannung auf dem Lieferantenmarkt. Jedoch kann die gegenwärtig rückläufige Auftragslage im Offshore-Bereich auch zu Herausforderungen auf dem Beschaffungsmarkt führen, z. B. Rückzug oder Wegfall von Lieferanten. Probleme bei der Umsetzung und Finanzierung von OWP-Vorhaben können auch bei der TOB3 zu Mehrkosten oder Fehlinvestitionen führen. MärkteIm energiewirtschaftlichen Bereich bestehen im Wesentlichen Marktchancen und -risiken bei der Beschaffung von Netzverlusten. Die mit der BNetzA durch die vier ÜNB verhandelte Regelung (Freiwillige Selbstverpflichtung nach § 11 Abs. 2 ARegV) führt in der zweiten Regulierungsperiode (2014-2018) zu einem geringeren Chancen- und Risikokorridor für die Beschaffung von Netzverlusten. FinanzenDurch die Realisierung der erforderlichen Offshore-Netzanbindungssysteme entsteht ein erheblicher Finanzbedarf. Die Finanzierung der TOB3 erfolgt vollständig über ihre Gesellschafter gemäß den getroffenen Vereinbarungen. GesamtrisikosituationIm Berichtszeitraum lagen keine Risiken vor, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Unter Berücksichtigung der bereits ergriffenen Maßnahmen sind auch für das Jahr 2017 nach derzeitigen Erkenntnissen keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. c) PrognoseIm Geschäftsjahr 2017 besteht weiterhin Unsicherheit bezüglich des Offshore-Geschäfts aufgrund technischer und beschaffungsmarktbezogener Risiken. Bis zur finalen Fertigstellung des Anbindungsvorhabens BorWin3 werden die Investitionen fortgesetzt. Für das Jahr 2017 erwartet die TOB3 Investitionen in der Größenordnung von etwa 300 Mio. €. Besonders beobachtet werden muss die Entwicklung der späteren Betriebskosten. Die von der BNetzA festgesetzte Betriebskostenpauschale erscheint auf der Basis der geplanten Investitionen ausreichend, um die Betriebskosten zu decken, die planmäßig ab 2019 in nennenswertem Umfang anfallen werden. Allerdings existieren derzeit immer noch keine tiefgreifenden Erfahrungen mit dem Betrieb, der Wartung und der Instandhaltung der Offshore-Anbindungen. Aufgrund der steigenden Investitionen und der in der Investitionsphase geringen Betriebskosten wird erwartet, dass das Betriebsergebnis in 2017 deutlich ansteigt. Eine mögliche Anpassung der regulatorisch festgelegten Betriebskostenpauschale kann das Betriebsergebnis maßgeblich beeinflussen. Die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter werden auch zukünftig einen hohen Stellenwert einnehmen. Dementsprechend wird die TOB3 die Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit weiter intensivieren und strebt einen Beitrag zur deutlichen Verbesserung des LTIF der TenneT-Deutschland-Gruppe auf den konzernweiten Zielwert von 1,8 an.
Bayreuth, 21. Februar 2017 Die Geschäftsführer Dr. Markus Glatfeld Wilfried Breuer Bilanz zum 31. Dezember 2016AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016
Anhang1. Vorbemerkungen zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungDer Jahresabschluss der DC Netz BorWin3 GmbH (TOB3) mit Sitz in Bayreuth wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter der Nummer HRB 5519 geführt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es ergaben sich keine Umstellungseffekte durch die Einführung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Die TOB3 erfüllte im Berichtsjahr erstmalig die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft. Gemäß der Bestimmungen des § 267 Abs. 4 HGB ergeben sich jedoch aus einer erstmaligen Überschreitung der Größenmerkmale keine Rechtsfolgen. Alleiniger Gesellschafter der TOB3 ist die DC Netz GmbH (TOHB3). Der Jahresabschluss ist in T€ aufgestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen daher Rundungsdifferenzen auftreten. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAKTIVAAnlagevermögen:Sachanlagen:Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen sind neben den direkt zuordenbaren Kosten in angemessenem Umfang auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen, die auf den Zeitraum der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen entfallen, werden nicht in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einbezogen. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Es wird eine monatsgenaue Abschreibung vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € nicht überschreiten, werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150 € liegen und den Betrag von 1.000 € nicht überschreiten, werden in einen Sammelposten eingestellt und innerhalb von fünf Jahren nach Zugang linear abgeschrieben. Umlaufvermögen:Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für alle erkennbaren Risiken wurden angemessene Wertkorrekturen vorgenommen. PASSIVARückstellungen:Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden auf Basis der erkennbaren Risiken gebildet. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst (Stand: November 2016). Verbindlichkeiten:Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen bewertet. 3. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im betrachteten Geschäftsjahr sind in einer gesonderten Aufstellung "Entwicklung des Anlagevermögens" am Ende dieses Anhangs dargestellt. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die TOB3 ist in das Cash-Pooling der TenneT Holding B.V. (TH) einbezogen. (3) EigenkapitalDas Stammkapital der TOB3 betrug zum 31. Dezember 2016 25 T€ (VJ: 25 T€). Die Beteiligung am Stammkapital zum 31. Dezember 2016 hielt zu 100 % die TOBH3. Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2016 396.400 T€ (VJ: 189.400 T€). Im Geschäftsjahr 2016 wurden Einlagen in die Kapitalrücklage i. H. v. 207.000 T€ (VJ: 101.500 T€) durch den Gesellschafter TOHB3 geleistet. (4) Rückstellungen
Die Rückstellungen für noch nicht berechnete Lieferungen und Leistungen betrafen das Offshore-Netzanbindungssystem BorWin3. (5) Verbindlichkeiten
(6) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen für Bestellobligos betrugen zum 31. Dezember 2016 603.125 T€ (VJ: 773.968 T€). 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(7) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse i. H. v. 59.502 T€ (VJ: 36.994 T€) ergaben sich vorrangig aus der Verrechnung des Pacht- sowie des Geschäftsbesorgungsentgelts gegenüber der TenneT TSO GmbH (TTG). Auf den Geschäftsbesorgungsvertrag entfielen 59.352 T€ (VJ: 36.944 T€), auf den Pachtvertrag entfielen 95 T€ (VJ: 50 T€). Die Umsätze entfielen auf das Inland oder die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee. (8) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 0 T€ (VJ: 12.301 T€). Im Vorjahr resultierten die sonstigen betrieblichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. (9) MaterialaufwandDer Materialaufwand i. H. v. 218 T€ (VJ: 108 T€) resultierte im Wesentlichen aus Aufwendungen für bezogene Leistungen i. H. v. 217 T€ (VJ: 107 T€). (10) AbschreibungenDie Abschreibungen im Geschäftsjahr 2016 i. H. v. 36 T€ (VJ: 4 T€) resultierten aus den fertiggestellten Anlagen des Offshore-Netzanbindungssystems BorWin3. (11) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. 572 T€ (VJ: 587 T€) enthielten im Wesentlichen Aufwendungen für erhaltene Dienstleistungen i. H. v. 299 T€ (VJ: 354 T€) sowie für Beratungsleistungen i. H. v. 172 T€ (VJ: 146 T€). (12) Finanzergebnis
Die Zinserträge resultierten aus der Verzinsung eines an die TenneT Offshore GmbH (TOG) gewährten Darlehens. Die Zinsaufwendungen ergaben sich im Wesentlichen aus der Verzinsung des von der TOHB3 gewährten Gesellschafterdarlehens. (13) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus einer Verminderung der Gewerbesteuer-Rückstellung auf den zu versteuernden Gewinn des Geschäftsjahres 2015. (14) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter GewinnAufgrund des am 12. Dezember 2016 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags führte die TOB3 den im Geschäftsjahr 2016 entstandenen Jahresüberschuss i. H. v. 52.220 T€ vollständig an die TOG ab. 5. Sonstige AngabenGrundsätzlichesDie TOB3 als Eigentümer der Anschlussleitungen der Offshore-Windparks ist kein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Ziffer 18 EnWG. Dies beruht insbesondere darauf, dass es sich bei den Leitungen zur Netzanbindung der Offshore-Windparks im Sinne des § 17d EnWG um reine Kraftwerksanschlussleitungen und nicht um ein Energieversorgungsnetz handelt. Die TOB3 beschäftigt kein eigenes Personal. Organe der GesellschaftDie Mitglieder der Geschäftsführung sind: Wilfried Breuer, Erlangen Technischer Geschäftsführer Dr. Markus Glatfeld, Bayreuth Kaufmännischer Geschäftsführer An die Geschäftsführung wurden keine Kredite oder Bezüge gewährt. Die Geschäftsführer sind nicht bei der TOB3 angestellt und erhielten daher im Berichtszeitraum keine Bezüge von der Gesellschaft. Honorar des AbschlussprüfersDas im Geschäftsjahr 2016 vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar wird im Konzernabschluss der TH veröffentlicht. KonzernabschlussDie TOB3 wird in den befreienden Konzernabschluss der TH (Kamer van Koophandel Registernummer 09083317) einbezogen. Die TH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der TH werden bei der Niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Die TH stellt den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Eine deutsche Version des Konzernabschlusses der TH wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und dort veröffentlicht.
Bayreuth, 21. Februar 2017 Die Geschäftsführer Wilfried Breuer Dr. Markus Glatfeld Jahresabschluss 31.12.2016Entwicklung des Anlagevermögens DC Netz BorWin3 GmbH- in T€ -
BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der DC Netz BorWin3 GmbH, Bayreuth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nürnberg, 21. Februar 2017 Ernst
& Young GmbH
Forst, Wirtschaftsprüfer Collie, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde am 13. März 2017 festgestellt. |
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