Murza Bäder GmbHLiquidiert

58769 Nachrodt-Wiblingwerde, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 6950
Eingetragen
4.12.2009
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Der Vertrieb von Komplettbädern und Badzubehör, die Durchführung von Sanitär- , Heizungs- und Fliesenarbeiten sowie der Vertrieb aller damit in Zusammenhang stehender Produkte und die Übernahme aller Tätigkeiten, die hiermit in Zusammenhang stehen sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen und artverwandter Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Murza
seit 11.1.2017
Liquidator
Andreas Murza
seit 11.1.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Helbecker Weg 37, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
12.500 €
50.00%
Helbecker Weg 37, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Murza Bäder GmbH

Nachrodt-Wiblingwerde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.946,00
I. Sachanlagen 2.946,00
B. Umlaufvermögen 227.100,63
I. Vorräte 85.780,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 141.004,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 316,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 230.046,63

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 28.444,70
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -7.500,00
2. eingefordertes Kapital 17.500,00
II. Gewinnvortrag 1.178,84
III. Jahresüberschuss 9.765,86
B. Rückstellungen 17.813,00
C. Verbindlichkeiten 183.788,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 230.046,63

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff HGB  sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapital-gesellschaften nach den §§ 264 ff HGB erstellt.
Zum 31.12.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit nicht zu beachten. Die Vorjahreszahlen wurden daher nicht angepasst.
II. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlusssichttag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurde im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an Handelswaren sind mit den effektiven Anschaffungskosten aktiviert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz


1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen die Gesellschafter in Höhe von 70.574,95 € enthalten.

2. Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 9.765,86 € sowie den Gewinnvortrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Verbindlichkeiten in TEUR  

      mit einer Restlaufzeit
    Gesamtbetrag bis zu
einem Jahr
von einem bis zu
5 Jahren
von mehr als
5 Jahren
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 122 122 0 0
2. Sonstige Verbindlichkeiten 62 62 0 0
    184 184 0 0


IV. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren:
  Herr Andreas Murza
  Herr Tobias Murza
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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