Öko Plan Service GmbHLiquidiert
36160 Dipperz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Wessling seit 9.1.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Öko Plan Service GmbHDipperz-ArmenhofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang für 2010Allgemeine HinweiseDie Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum Bilanzstichtag EUR 7.425. Nach Auffassung der Geschäftsführung ist die Gesellschaft trotzdem nicht i. S. d. § 19 InsO überschuldet, weil die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 1 HGB gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BILMOG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Bilanzierungsgrundsätze- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Finanzanlagen stellen Deckungsvermögen zu einer Verpflichtung aus einem Arbeitszeitkonto dar. Im Gegensatz zum Ausweis im Vorjahr wurden die Finanzanlagen mit den Verbindlichkeiten aus Arbeitszeitkonto nach § 246 Abs.2 Satz 2 HGB verrechnet. Das Sachanlagevermögen ist zu Ansch Anschaffungskosten angesetzt und wird soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt hierbei nach der linearen Methode. Geringwertige Anlagegüter wurden in einem Jahresbezogenen Sammelposten aktiviert und über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR 61.549,29 (Vorjahr: EUR 499.567,00). Der Posten beinhaltet einen passiven Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 39.728,59 aus der Saldierung nach § 246 Abs.2 Satz 2 HGB von Verpflichtungen aus Wertguthaben (aus Entgeltumwandlung) mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtung dienen und dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs.2 Satz 2 HGB). Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Beteiligungen und Wertpapiere. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs.2 Satz 2 HGB:
Bei den verrechneten Aufwendungen und Erträgen handelt es sich um die Wertsteigerung der verrechneten Finanzanlagen, die in gleicher Höhe zu einem entsprechenden Anstieg der Verpflichtung aus Wertguthaben führt. Haftungsverhältnisse Über die im Jahresabschluss passivierten Verbindlichkeiten hinaus, bestehen zum Bilanzstichtag keine weiteren Haftungsverhältnisse. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Ralf Wessling, Umweltingenieur, Dipperz-Armenhof.
Dipperz-Armenhof, den 22.12.2011 Öko Plan Service GmbH Die Geschäftsführung |
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