Markisen
Stutzer GmbH
Ellerau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.397,60 |
13.860,60 |
| I.
Sachanlagen |
5.086,00 |
3.549,00 |
| II.
Finanzanlagen |
10.311,60 |
10.311,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
207.816,79 |
192.876,90 |
| I.
Vorräte |
73.872,30 |
67.863,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.250,85 |
23.227,38 |
| davon
gegen Gesellschafter |
5.543,57 |
6.240,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
106.693,64 |
101.786,12 |
| Aktiva |
223.214,39 |
206.737,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
175.277,37 |
159.135,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
133.570,59 |
96.142,64 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.142,19 |
37.427,95 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.937,02 |
43.602,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
31.474,22 |
22.017,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.462,80 |
21.585,21 |
| Passiva |
223.214,39 |
206.737,50 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Es handelt sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB
2) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
3) In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu
jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
5) Das Anlage -und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert
6) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
7) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen.
8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit den des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248
Abs.1 und § 248 Abs.2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch
4) Haftungsverhältnisse i. S. des §
251 HGB bestehen nicht.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche
Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung wurde von der
voraussichtliche Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 10% und 25%
Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände zwischen € 150,00
und € 1.000,00 wurden als Sammelposten aktiviert und
über 5 Jahre abgeschrieben.
Vermögensgegenstände unter € 150,00 werden
im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
7) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapitel ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestanden
am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am
Gesellschaftsvermögen
zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter
1) Es bestehen keine Forderungen und
Verbindlichkeiten gegen die Gesellschafter.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D.
Angaben zu G. u. V. - Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine steuerlichen
Sonderabschreibungen vorgenommen.
E.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft geführt von:
Herrn Peter Stutzer, Kaltenkirchen
Frau Christina Stutzer, Kaltenkirchen
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Norderstedt, den 12.
September
2024
gez.
Stutzer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.10.2024
festgestellt.
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