Richard
Bott GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
145.615,00 |
40.605,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
40.249,00 |
1.472,00 |
| II.
Sachanlagen |
105.066,00 |
38.833,80 |
| III.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.609.484,74 |
2.481.805,96 |
| I.
Vorräte |
682.970,00 |
610.740,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
451.635,95 |
394.701,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.474.878,79 |
1.476.364,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.079,25 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.757.178,99 |
2.522.411,76 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.066.607,06 |
1.903.307,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnrücklagen |
591.333,82 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.209.714,93 |
1.801.048,75 |
| IV.
Jahresüberschuss |
163.299,93 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
319.746,53 |
268.690,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
370.825,40 |
350.414,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
370.825,40 |
350.414,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.757.178,99 |
2.522.411,76 |
Anhang
C. Geänderter Anhang für das
Geschäftsjahr 2013
A.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
I. Allgemeine Angaben
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der vorliegende Jahresabschluss ändert den mit
Datum vom 22. Juli 2014 von der Gesellschafterversammlung
festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013. Die
Änderung erfolgte zur Berichtigung eines bisher
unzutreffenden Ansatzes des Vorratsvermögens.
Entsprechend waren Folgeänderungen
ergebnisabhängiger Aufwendungen erforderlich.
Die Änderungen beziehen sich auf folgende
Positionen:
|
berichtigter Ansatz EUR
|
bisheriger Ansatz EUR
|
Änderung
EUR
|
Bilanz
|
|
|
|
Vorräte
|
682.970,00
|
590.700,00
|
92.270,00
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
88.826,62
|
71.980,33
|
16.846,29
|
Steuerrückstellungen
|
38.787,22
|
0,00
|
(38.787,22)
|
Sonstige
Rückstellungen
|
69.338,00
|
54.462,00
|
(14.876,00)
|
Eigenkapital
|
2.066.607,06
|
2.011.153,99
|
55.453,07
|
Gewinn- und Verlustrechnung
|
|
|
|
Sonstige betriebliche
Erträge
(Korrektur Vorratsbestand 01.01.2013)
|
64.460,00
|
0,00
|
64.460,00
|
Materialaufwand
|
3.306.039,90
|
3.333.849,90
|
27.810,00
|
Personalaufwand
|
501.900,34
|
487.024,34
|
(14.876,00)
|
Steuern vom Einkommen
und Ertrag
|
77.647,63
|
55.706,70
|
(21.940,93)
|
Jahresüberschuss
|
163.299,93
|
107.846,86
|
55.453,07
|
II. Anlagevermögen
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer vorgenommen.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
vorgenommen. Seit 2010 werden Zugänge
ausschließlich nach der linearen Methode
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
EUR 410 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben;
ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für
Vermögensgegenstände von EUR 150 bis
EUR 1.000 wurde in den Jahren 2008 und 2009, auch nach
Handelsrecht, von der steuerlichen Vereinfachungsregelung
einer jährlichen Gruppenaktivierung und
planmäßigen Abschreibung über fünf
Jahre Gebrauch gemacht. Wesentliche Bewertungsabweichungen
zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben sich
dadurch nicht.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
III. Umlaufvermögen
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet, wobei Risiken im Forderungsbestand angemessen
berücksichtigt werden. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos und des nachlaufenden Skontoaufwands ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr mit 3 % gebildet.
IV. Rückstellungen
Die
Pensionsverpflichtungen werden
versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung
biometrischer Wahrscheinlichkeiten nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung
des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in
Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB
der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und
veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der
letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Zukünftig erwartete Entgelt- und
Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der
Verpflichtung berücksichtigt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und
insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur
Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen
dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den
korrespondierenden Schulden verrechnet. Das
Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der
beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens
(Rückdeckungsversicherungen) entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten gemäß
§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so
genannten geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital des Versicherungsunternehmens
zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens
aus Beitragsrückerstattungen. Erfolgswirkungen aus der
Änderung des Diskontierungssatzes,
Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und
laufenden Erträgen des Deckungsvermögens werden
im Finanzergebnis gezeigt.
Die
übrigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutschen Bundesbank zu den jeweiligen
Bilanzstichtagen ermittelt wurde, abgezinst.
V. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B.
Angaben zur Bilanz
I. Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Es wurden folgende
Annahmen für die Berechnung zu Grunde gelegt:
| • |
durchschnittlicher Marktzinssatz
von 6,00 %
|
| • |
Pensionsalter 65 Jahre
|
| • |
Sterbetafeln nach Heubeck,
Richttafeln 2005 G
|
Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen
nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:
|
31.12.2013
|
|
EUR
|
Pensionsverpflichtung
|
417.658,00
|
Deckungsvermögen
(beizulegender Wert)
|
(
206.036,69)
|
Pensionsrückstellung
|
211.621,31
|
Deckungsvermögen
|
206.036,69
|
Zinsaufwand aus
Pensionsverpflichtung
|
19.433,00
|
II. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte
gesichert.
C.
Sonstige Angaben
I. Organe
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr:
Ulrich Bott, Kaufmann, Pforzheim
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Sinne
des § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von EUR
69.319,27 (Vorjahr EUR 65.119,27) enthalten.
Pforzheim, 05. September 2014
Richard Bott GmbH
Ulrich Bott
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 69.319,27 EUR.
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 65.119,27 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2014 festgestellt.
|