ENTRA
GmbH
Achern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.849,95 |
3.717,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.849,95 |
3.717,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.186.939,24 |
881.960,55 |
| I.
Vorräte |
1.163.111,27 |
149.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.919,35 |
720.129,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.908,62 |
12.830,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.192.789,19 |
885.677,55 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.120,46 |
1.131,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.879,54 |
23.868,23 |
| B.
Rückstellungen |
6.291,24 |
3.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.185.377,49 |
880.745,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.192.789,19 |
885.677,55 |
Anhang
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der ENTRA GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft hat bei der Offenlegung von den
Erleichterungen des § 326 HGB Gebrauch gemacht.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten. Diese wurden bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Abwertungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wegen voraussichtlicher dauernder
Wertminderung mussten nicht vorgenommen werden. Vom
Wahlrecht der Abwertung bei vorübergehender
Wertminderung wurde kein Gebrauch gemacht. Eine
Wertaufholung nach § 280 HGB war nicht
erforderlich.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Wirtschaftgüter mit einem
Anschaffungswert für das einzelne Wirtschaftsgut von
Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in einem Sammelposten zusammengefasst,
aktiviert und auf die Dauer von fünf Jahren linear
abgeschrieben.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu
Herstellungskosten. In die Herstellungskosten wurden
Material- und Fertigungseinzelkosten sowie Einzelkosten der
Fertigung einbezogen. Daneben wurden angemessene und
notwendige Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten
angesetzt. Ein Ansatz des auf die Fertigung entfallenden
Werteverzehr des Anlagevermögens ist unterblieben.
Kosten der allgemeinen Verwaltung, für soziale
Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen und
betriebliche Altersversorgung wurden nicht Bewertung der
Handelsware angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert wurden in Einzelfällen vorgenommen. Eine
Abzinsung un- oder niedrigverzinslicher Forderungen war
nicht erforderlich.
Die flüssigen Mittel wurden mit ihrem Nennbetrag
bilanziert. Guthaben in fremder Währung sind mit dem
Tageskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs umgerechnet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Eine
Abzinsung ist bei anderen Rückstellungen erfolgt,
soweit die zugrundeliegende Verbindlichkeit einen
Zinsanteil enthält.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten in
fremder Währung sind mit dem Tageskurs oder dem
höheren Stichtagskurs umgerechnet.
3. Angaben zum Jahresabschluss
VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe
von EURO 1.185.377,49.
Davon gegenüber Gesellschaftern EURO 3.500,00.
Es besteht eine Rangrücktrittserklärung
für Verbindlichkeiten gegenüber von Frau Ruth
Schön (nahe stehende Person) in Höhe von Euro
56.891,03.
4. Sonstige Angaben
Organmitglieder
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Christian Schön
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