MVZ MED GmbH
Bad Neustadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.869,02 |
19.564,23 |
| II.
Sachanlagen |
10.495,17 |
7.172,79 |
|
21.364,19 |
26.737,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.822,53 |
183.181,12 |
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
143,37 |
2.415,27 |
|
84.965,90 |
185.596,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.842,72 |
3.222,15 |
| D.
Aktive latente Steuern |
661,33 |
220,33 |
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.699,48 |
0,00 |
|
136.533,62 |
215.775,89 |
Passiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
620.000,00 |
620.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
-519.795,73 |
-369.831,78 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
-151.903,75 |
-149.963,95 |
| V.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.699,48 |
0,00 |
|
0,00 |
125.204,27 |
| B.
Rückstellungen |
82.088,48 |
76.132,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
54.445,14 |
14.438,93 |
|
136.533,62 |
215.775,89 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Die MVZ MED GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2023 eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des §
267a HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale
wird beim zuständigen Registergericht Schweinfurt
unter der Nummer HRB 8222 geführt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von T€ 27 aus. Ursächlich hierfür ist
insbesondere der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres
2023 in Höhe von T€ 152. Die
Geschäftsführung sieht kein bedeutendes Risiko
der zukünftigen Entwicklung, da die Finanzierung der
Gesellschaft über den Konzernverbund sichergestellt
ist.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, über
fünf Jahre abgeschrieben. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen
bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die
Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr
bestehen.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Das bewegliche
Sachanlagevermögen wird über eine Nutzungsdauer
von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen
bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die
Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr
bestehen.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die der Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten 250 € nicht überschreiten,
werden im Zugangsjahr in voller Höhe in den Aufwand
gebucht. Anlagevermögen, dessen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten 250 €, aber nicht 1.000 €
(zzgl. USt) übersteigen, werden in einem Sammelposten
erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Im
Zugangsjahr wird für Sammelposten stets der volle
Abschreibungssatz verwendet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 2 %
auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen
gebildet.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber
hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden
körperschaft- und gewerbesteuerlichen
Verlustvorträge sowie auf steuerliche
Zinsvorträge im Sinne des § 4h EStG i. V. m.
§ 8a KStG gebildet, soweit innerhalb der nächsten
fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist.
Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert
ausgewiesen. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf
der Grundlage des individuellen Steuersatzes im
Umkehrzeitpunkt. Unter Berücksichtigung von
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag kam im abgelaufenen
Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,825 % zur
Anwendung.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zu Bilanzposten
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines
Jahres fällig.
Die
aktiven latenten Steuern resultieren aus
Bewertungsdifferenzen bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und den Rückstellungen.
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte
gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00.
Um die Kapitalausstattung zu stärken und den
Fortbestand der Gesellschaft zu sichern wurde mit dem
Gesellschafterbeschluss vom 10. Januar 2024 eine
Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von
€ 150.000,00 beschlossen. Die Einzahlung erfolgte am
11. Januar 2024.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern
und Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen.
Es bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von € 46.895,38 (Vorjahr
€ 1.145,67).
Gesicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht.
4. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
(nach Köpfen) setzt sich wie folgt zusammen:
|
2023 |
2022 |
| Ärztlicher
Dienst |
2 |
2 |
| Medizinisch technischer
Dienst |
6 |
6 |
|
8 |
8 |
Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen
Transaktionen getätigt, die dauerhaft keinen Eingang
in die Bilanz finden oder einen dauerhaften Abgang von
Vermögensgegenständen oder Schulden nach sich
ziehen.
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2023:
| ― |
Sandra Maria Henek,
Geschäftsführende Direktorin des
RHÖN-KLINIKUM Campus
Bad Neustadt, Frankfurt am Main
|
Die Geschäftsführung erhielt von der
Gesellschaft für ihre Tätigkeit keine
Vergütung.
Haftungsverhältnisse
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten zum
Bilanzstichtag bestehen nicht.
Die innerhalb eines Jahres fälligen
Verpflichtungen aus Wartungs- und sonstigen
Dienstleistungsverträgen bestehen in Höhe von
T€ 11 (davon an verbundene Unternehmen T€ 6).
Verpflichtungen aus Wartungs- und sonstigen
Dienstleistungsverträgen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestehen nicht.
Es bestehen T€ 37 finanzielle Verpflichtungen
aus getätigten Bestellungen (Bestellobligo).
Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB
Bezüglich der Angabe des Honorars für
Abschlussprüfungsleistungen, andere
Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und
sonstige Leistungen nach § 285 Nr. 17 HGB verweisen
wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss 2023 der
RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale.
Konzernzugehörigkeit:
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der
RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale,
einbezogen. Dieser Konzernabschluss stellt gleichzeitig den
kleinsten Konsolidierungskreis dar. Die RHÖN-KLINIKUM
AG wird in den Konzernabschluss der Broermann Holding GmbH,
Königstein im Taunus, einbezogen (größter
Konsolidierungskreis). Die Bekanntmachung der
Konzernabschlüsse erfolgt im Unternehmensregister.
5. Nachtragsbericht
Gemäß § 285 Nr. 33 HGB sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt, die nach
dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder
in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind.
Bad Neustadt a. d. Saale,
den 31. Januar 2024
MVZ
MED GmbH
Sandra
Maria Henek
Geschäftsführerin
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der MVZ MED GmbH wurde am 15. Mai
2024 festgestellt.
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