Stütz
GmbH
Sulzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2022 bis zum 31.01.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.1.2023
EUR |
31.1.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.488.747,50 |
1.547.899,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.488.747,00 |
1.547.898,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
237.726,62 |
270.412,31 |
| I.
Vorräte |
151.600,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.144,34 |
237.805,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.075,00 |
3.075,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.982,28 |
32.606,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.506,75 |
20.620,51 |
| Aktiva |
1.748.980,87 |
1.838.931,82 |
Passiva
|
|
31.1.2023
EUR |
31.1.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
449.312,47 |
529.737,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
113.551,00 |
113.551,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
391.186,23 |
435.851,09 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
80.424,76 |
44.664,86 |
| B.
Rückstellungen |
36.131,00 |
41.160,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.263.537,40 |
1.268.034,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.770.712,80 |
975.637,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
114.610,30 |
292.397,56 |
| Passiva |
1.748.980,87 |
1.838.931,82 |
Anhang
Registergericht Schweinfurt, 4146
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB i.d.F. des
BilRUG auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde sowohl unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274, 276-278 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 a HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte des
Weiteren unter Ansatz der Fortführungswerte bei
Zugrundelegung der Vermutungsregel nach § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB iVm. Art. 1 § 1 Satz 3 COVInsAG, da bis zum
31.1.2023 keine konkreten Anhaltspunkte für eine
Überschuldung oder mögliche
Zahlungsunfähigkeit erkennbar waren.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Gebäude werden linear mit 4 bzw. 3 %
abgeschrieben. Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens werden linear entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von bis zu 800 Euro werden im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben.
Die Bilanzierung der
Ausleihungen erfolgt zum Nennwert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werdenmit dem Nennbetrag
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Aufwandsabgrenzungen. Die Auflösung der Posten erfolgt
linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden - soweit vorhanden - mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Jahre, bei
Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn Jahre
abgezinst. Bei der Abzinsung kommt die Nettomethode zur
Anwendung.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die
Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von
3.075,00 (Vj.: Euro 3.075,00) enthalten.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
abzugrenzende Kosten für Mieten, Steuern,
Versicherungen und Lizenzen und werden linear entsprechend
dem Zeitverlauf aufgelöst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.1.2023
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davon durch
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Restlaufzeit
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Restlaufzeit
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davon:
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Pfandrechte
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bis zu einem Jahr
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über ein Jahr |
über fünf
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und ähnliche
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Art und Form
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Jahre
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Gesamtbetrag
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Rechte gesichert
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der Sicherheit
|
Vorjahr kursiv
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
Verbindlichkeiten
|
1.148.927,10
|
114.610,30
|
0,00
|
1.263.537,40
|
0,00
|
|
|
975.637,03
|
292.397,56
|
|
1.268.034,59
|
|
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro 1.668,90 (Vj. Euro 6.717,18), aus sozialer
Sicherheit in Höhe von Euro 327,22
(Vj. Euro -,--) enthalten.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführung
Geschäftsführer
Herr Alexander Stütz
Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a)
HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 4
Mitarbeiter beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Als Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach
dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder
in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, sind die wirtschaftlichen
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des
Covid-19-Virus zu nennen. Deren Größenordnung
ist derzeit noch nicht in vollem Umfange abschätzbar.
Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass das
Weiterbestehen des Unternehmens nicht gefährdet ist.
Sulzheim, den 27.03.2024
gez.
Alexander Stütz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2024
festgestellt.
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