SISN GmbHLiquidiert
Einigungsstraße 10, 26384 Wilhelmshaven, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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SISN GmbHWilhelmshavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Erläuterungen Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und -soweit abnutzbar- um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Alle abnutzbaren Anlagegegenstände wurden linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR, jedoch nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Höhe nach notwendig. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. C. Sonstige Pflichtangaben Im Durchschnitt des Wirtschaftsjahres war 1 Mitarbeiter beschäftigt. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011 war Herr Dipl.-Ing. Ernst Justinek, Wilhelmshaven. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen des § 286 Abs. 4 HGB, die Angaben über die Gesamtbezüge zu unterlassen, wird Gebrauch gemacht. Wilhelmshaven, 12.03.2012
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.03.2012 |
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