Hergert
GmbH
Parthenstein OT Großsteinberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.059,00 |
19.790,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
26.055,50 |
19.786,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
282.751,68 |
280.012,31 |
| I.
Vorräte |
212.615,28 |
204.972,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.567,16 |
70.762,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.417,03 |
4.271,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.569,24 |
4.278,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
503,74 |
3.276,30 |
| D.
Aktive latente Steuern |
52.898,01 |
49.617,11 |
| Aktiva |
362.212,43 |
352.695,72 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.652,50 |
36.583,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.864,52 |
11.864,52 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-54.594,16 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
28.183,87 |
| V.
Bilanzverlust |
56.341,21 |
|
| davon
Verlustvortrag |
26.410,29 |
|
| B.
Rückstellungen |
133.162,21 |
125.936,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
181.900,65 |
149.678,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
81.900,65 |
149.678,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.000,00 |
|
| D.
Passive latente Steuern |
40.497,07 |
40.497,07 |
| Passiva |
362.212,43 |
352.695,72 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2020 der Hergert
GmbH ist nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Bilanzierungen- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie
den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt worden.
Von Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, ist Gebrauch gemacht worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr.2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen bei
Gebäuden und beim beweglichen Sachanlagevermögen
wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der
Finanzverwaltung veröffentlichen Abschreibungstabellen
orientiert, grundsätzlichen linear vorgenommen. Die
degressive Abschreibung wurde angewendet, wenn die
Wahlmöglichkeit bestand und dies zu einer höheren
Abschreibung führte.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Ab dem 1. Januar 2018 angeschaffte, geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG's) wurden in voller Höhe
als Aufwand erfasst und abgeschrieben, sofern deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne
Wirtschaftsgut EUR 800 nicht überstiegen haben. Die
Auswirkungen aus der geänderten Bewertung der
geringwertigen Wirtschaftsgüter sind unwesentlich.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren wurden diese angesetzt.
Das Umlaufvermögen wird in der Regel mit den
Anschaffungskosten- und Herstellungskosten bewertet. Bei
vorübergehender Wertminderung wird bei der
Handelsbilanz und im Übrigen bei dauernder
Wertminderung eine Abschreibung auf die tatsächlichen
Wertverhältnisse vorgenommen. Bei einer erfolgten
Wertaufholung wird eine Zuschreibung ausgewiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum
Nennwert unter Abzug einer Pauschalwertberichtigung auf die
Nettoforderungen in Höhe von 1,5% zur Abdeckung des
Ausfallrisikos, der Beitreibungskosten und zum Ausgleich
von Zinsverlusten angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die übrigen Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden zu Nennwerten bilanziert.
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen
sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten
angesetzt, welche dem ertragssteuerlichen Aktivwert
(geschäftsplanmäßiges Deckungskapital zzgl.
Überschussbeteiligung) entsprechen.
Steuerrückstellungen für bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagte Steuern sind in der zu
erwartenden Höhe gebildet worden.
Bei der handelsrechtlichen Ermittlung der
Pensionsrückstellungen wurde die
versicherungsmathematische Bewertungsmethode "projected
unit credit method" angewandt. Grundlagen des Gutachtens
sind die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, bei
einem Rechnungszins von 6,00% sowie einem Gehaltstrend von
0,00% und einem Rententrend von 2,00%. Aufgrund der
geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen
nach BilMoG ergibt sich zum 1. Januar 2010 ein
Zuführungsbetrag von EUR 12.814,00, der gem. Art. 67
Abs.1 S.1 EUHGB bis spätestens 31.12.2024 zu
mindestens einem Fünfzehntel je Geschäftsjahr der
Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Im
Geschäftsjahr wurde ein Teilbetrag von EUR 854,27
zugeführt. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen
Rückstellungen für Pensionen betragen zum
Bilanzstichtag EUR 3.417,03. Der nach der
Vermögensverrechnung verbleibende Betrag ergibt sich
nach Saldierung mit einer Rückdeckungsversicherung
gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB und beträgt EUR
124.012,21. Die Anschaffungskosten und der beizulegende
Zeitwert des saldierten Vermögens betragen EUR
24.917,37, der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellung EUR 147.878,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten,
Aufbewahrungsverpflichtungen, und Gewährleistungen in
angemessener Höhe gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Eine eventuelle Abzinsung von Verbindlichkeiten ist nur
für die Steuerbilanz geprüft worden.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten bis zu einem
Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind in
den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in
Höhe von EUR 0,00 enthalten. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sind durch
Buchgrundschulden gesichert.
Angaben zu Grundlagen für eine
Währungsumrechnung sind nicht zu machen.
Aufgrund der Abweichungen zur Steuerbilanz sind
folgende aktive latente Steuern gebildet worden, die
gemäß § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegen:
Körperschaftsteuer 2010 1.537,09
€
Solidaritätszuschlag 2010 84,54 €
Gewerbesteuer 2010 1.398,76 €
Körperschaftsteuer 2011 1.257,34 €
Solidaritätszuschlag 2011 69,16 €
Gewerbesteuer 2011 1.144,18 €
Körperschaftsteuer 2012 14.203,39 €
Solidaritätszuschlag 2012 781,19 €
Gewerbesteuer 2012 12.925,09 €
Körperschaftsteuer 2013 3.692,89 €
Solidaritätszuschlag 2013 203,11 €
Gewerbesteuer 2013 3.791,38 €
Körperschaftsteuer 2015 2.679,79 €
Solidaritätszuschlag 2015 147,39 €
Gewerbesteuer 2015 2.438,61 €
Körperschaftsteuer 2018 1.603,54 €
Solidaritätszuschlag 2018 88,19 €
Gewerbesteuer 2018 1.571,47 €
Körperschaftsteuer 2019 2.725,51 €
Solidaritätszuschlag 2019 149,90 €
Gewerbesteuer 2019 2.671,00 €
Körperschaftsteuer 2020 1.612,24 €
Solidaritätszuschlag 2020 88,67 €
Gewerbesteuer 2020 1.579,99 €
aus Neubewertung der Pensionsrückstellung sich
ergebender Unter-
schiedsbetrag
gemäß § 253 Abs. 6 HGB 25.099,00
€
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Name der Geschäftsführer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war Herr Christian
Holletzek als Geschäftsführer bestellt. Der
Geschäftsführer war alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Sonstiges
Eventualverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag
nicht vorhanden.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Abschlusszeitraum durchschnittlich 23 Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Großsteinberg, den 17.02.2022
Christian Holletzek, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2022 festgestellt.
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