Thomas Riedel GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
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Agrarfrost Holding GmbH & Co. KGWildeshausenKonzernabschluss zum 31.12.2018KonzernlageberichtI. Darstellung des Geschäftsverlaufs Wirtschaftliches Umfeld, Umsatz- und Absatzentwicklung Die Agrarfrost GmbH & Co. KG, als Tochterunternehmen der Agrarfrost Holding GmbH & Co. KG, produziert und vertreibt Kartoffelprodukte, insbesondere Pommes frites und Spezialitäten wie Kroketten, Reibekuchen, Rösti und Chips. Die Abnehmer der Produkte sind der Lebensmittelgroß- und einzelhandel sowie internationale Fastfoodketten. Wir sind auf nationalen und allen internationalen Märkten erfolgreich tätig. Im Bereich der eigenproduzierten Kartoffelerzeugnisse lag der Absatz 0,8% und der Umsatz 4,9% unter dem Vorjahr. Der Absatz im Vertriebsbereich Inland ist gegenüber dem Vorjahr um 3,3% gesunken, der Umsatz lag ca. 16,0% unter dem Vorjahr. Insbesondere das extrem hohe Preisniveau für die Rohware Kartoffel im 2. Halbjahr 2018 hat sich dabei auf den Absatzrückgang ausgewirkt. Im Vertriebsbereich Export lag der Absatz mit 1,4% unter dem Vorjahr. Der Umsatz ist dabei im Vergleich zum Vorjahr um 4,9% gesunken. Vor allem eine bessere Entwicklung beim Kunden McDonald´s konnte dabei eine weitere Absatzreduzierung vermeiden. Insgesamt ist jedoch auch in diesem Vertriebsbereich das extrem hohe Preisniveau für die Rohware Kartoffel im zweiten Halbjahr 2018 maßgeblich für den Rückgang gewesen. Im Vertriebsbereich Snacks lagen der Absatz mit 13,0% und der Umsatz mit 8,4% über dem Vorjahr. Nach dem insbesondere von den Discountern getriebenen Preiskampf und damit einhergehenden Absatz- und Umsatzrückgängen im vergangenen Jahr, konnte vor allem die Erweiterung des Produktsortiments zur Verbesserung beitragen. Wichtige Vorgänge des Berichtsjahres Im Geschäftsjahr 2018 ist auf die in Europa eingetretene Missernte für die Rohware Kartoffeln infolge des Jahrhundertsommers 2018 hinzuweisen. Eine langanhaltende Dürreperiode, begleitet von Temperaturen mit bis zum 40 Grad und überdurchschnittlich vielen Sonnenstunden, hatte dabei große Teile im mittleren und nördlichen Europa erfasst. In den Hauptanbaugebieten für Kartoffeln in Deutschland und Europa kam es zu Ernteeinbußen von bis zum 30%. Darüber hinaus wirkten sich die Vegetationsbedingungen im Jahr 2018 entsprechend auf die Qualität der Kartoffeln aus. Kleinere Kartoffeln, hohe Stärkegehalte, Durchwuchs und Beschädigungen sind nur einige Beispiele, welche die Ernte-, Lager- und Produktionsbedingungen erschwerten. In der Folge kam es zu einem sprunghaften und historisch hohen Anstieg der Kartoffelpreise. Sowohl am Kassa- als auch am Terminmarkt erreichen die Preise für Verarbeitungskartoffeln bereits im zweiten Halbjahr 2018 ein Niveau von über 30,00 €/dt, während in durchschnittlichen Jahren von einem Preisniveau von um die 15,00 €/dt ausgegangen werden kann. Insgesamt wurde dadurch vor allem der Verlauf der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im zweiten Halbjahr 2018 maßgeblich beeinflusst. Beschaffungsmarkt Mit Vertrag vom 20. Juli 2007 zwischen der Agrarfrost GmbH & Co. KG und der Golden-Geest-Kartoffeln Erzeugergesellschaft mbH wurde langfristig vereinbart, dass die Agrarfrost GmbH & Co. KG den gesamten Rohwarenbedarf ihrer Kartoffelverarbeitungswerke in Aldrup und Oschersleben von der Golden-Geest-Kartoffeln Erzeugergesellschaft mbH bezieht. Durch den Vertragsanbau wird der überwiegende Rohwarenbedarf der Agrarfrost GmbH & Co. KG abgedeckt. Weitere Mengen werden von der Golden-Geest-Kartoffeln Erzeugergesellschaft mbH durch Kontrakte und Zukauf auf dem freien Markt erworben. Der Bedarf an der Rohware Kartoffel ist durch dieses Vertragsverhältnis nachhaltig gesichert. Das erste Halbjahr 2018 ging mit einer guten Kartoffelernte 2017 einher. Nach zwei Jahren mit deutlich unterdurchschnittlichen Ernten und relativ hohen Kartoffelpreisen, lag die Erntemenge mit bis zu 10% über dem Vorjahr. Der Kartoffelpreis fiel in der Folge zum Jahreswechsel 2017/2018 auf ein Preisniveau von unter 10,00 €/dt. Allerdings haben sich die Erntebedingungen regional sehr unterschiedlich ausgewirkt. Insbesondere widrige bzw. sehr nasse Erntebedingungen aufgrund langanhaltender Regentage wirkten sich dabei auf die Lagerfähigkeit und die Verarbeitungsqualität der Kartoffelbestände aus dem norddeutschen Raum aus. Im zweiten Halbjahr 2018 ist auf die zuvor bereits beschriebenen besonderen Auswirkungen aus der Kartoffelernte 2018 hinzuweisen. Im Bereich der sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wie Verpackungsmaterialien, Fette und Öle sowie Zutaten und Gewürze lagen die Einkaufspreise auf dem Niveau des Vorjahres. Investitionen Im Geschäftsjahr 2018 wurden Anlageinvestitionen in Höhe von ca. 12,8 Mio. € durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2019 sind weitere Investitionen in Höhe von ca. 10,0 Mio. € geplant. Insgesamt handelt es sich bei den Investitionen sowohl um Ersatzinvestitionen als auch um Investitionsmaßnahmen in die Erweiterung von Produktions- und Infrastrukturkapazitäten. Am 22. Dezember 2015 wurde die Finanzierung mit Abschluss eines neuen Konsortialdarlehensvertrages sichergestellt. Zur Absicherung von Schwankungen im Zinsniveau wurden Zinsswaps und Zinscaps abgeschlossen, die mit den zugrunde liegenden Darlehen eine Bewertungseinheit bilden. Personal- und Sozialbereich Am 31. Dezember 2018 wurden - umgerechnet auf Vollzeittätigkeit - 774 Mitarbeiter (Vorj. 679) beschäftigt, darunter 48 Auszubildende (Vorjahr 41) im kaufmännischen und gewerblichen Bereich. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist in der Umstellung auf ein vollkontinuierliches Schichtsystem am Produktionsstandort Aldrup begründet. Umweltschutz, Qualitäts- und Energiemanagement Sowohl im Produktions- und Vertriebsbereich als auch im Lagerwesen werden höchste Maßstäbe im Bereich des Umweltschutzes angesetzt. Ein Umweltschutzmanager steuert die an den einzelnen Produktionsstandorten angesiedelten Umweltschutzbeauftragten, die über die gesetzlichen Normen hinaus innerbetriebliche Anforderungen beachten und durchsetzen. Um den steigenden Kundenanforderungen gerecht zu werden, arbeiten wir ständig an der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements- und Qualitätssicherungssystems sowie der Produktentwicklung. Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudits unserer Zertifizierungen nach DIN EN ISO 50001 (Energiemanagementsystem) und DIN EN ISO 14001:2005 (Umweltmanagement) bestanden. Auch das Überwachungsaudit nach dem Nachhaltigkeitsstandard des ZNU (Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung) war erfolgreich. Daneben wurden im Geschäftsjahr 2018 alle Zertifizierungs- bzw. Überwachungsaudits unserer bestehenden Zertifizierungen bestanden. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Überwachungsaudits für diverse Kundenstandards, Lebensmittelsicherheits- und Qualitätsstandards und sonstiger Standards (HALAL, RSPO) durchgeführt. II.Lage des Konzerns Die finanziellen Leistungsindikatoren stellen sich wie folgt dar: Vermögenslage
Der Anstieg der fertigen und unfertigen Erzeugnisse aufgrund der Entwicklung der Kartoffelpreise führte vornehmlich zu einer Erhöhung des Umlaufvermögens. Das Tochterunternehmen Agrarfrost GmbH & Co. KG stellt mit einer Eigenkapitalquote von 45,7% eine eigenkapitalstarke Gesellschaft dar und bildet den wesentlichen Teil des Konzerns ab. Finanzlage
Der Konzern war jederzeit in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ertragslage
Die Gesamtleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,2% verbessert, wobei sich vor allem das erhöhte Preisniveau infolge der beschriebenen Situation für die Rohware Kartoffeln im Bereich der Bestandsentwicklung ausgewirkt hat. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Entwicklung Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklung ist die Geschäftsführung mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in 2018 zufrieden. III. Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung und Berichterstattung gem. § 315 HGB Voraussichtliche Entwicklung sowie Chancen und Risiken Unsere Risikokultur ist insbesondere geprägt durch den konservativen Umgang mit den Risiken auf dem Beschaffungssektor, speziell im Bereich der Rohwarenversorgung. Die oberste Maxime ist hier Planungssicherheit. Durch den hohen Anteil von Kartoffeln aus dem Vertragsanbau der Golden-Geest-Kartoffeln Erzeugergesellschaft mbH erreichen wir eine hohe Preisabsicherung und eine langfristige Versorgungssicherheit. Dennoch stellt die Auswirkung aus der Kartoffelernte 2018 auch im ersten Halbjahr 2019 noch eine besondere Herausforderung dar. Neben der Rohwarenversorgung nimmt auch das Thema "Energie" eine besondere Bedeutung in unserer Risikobetrachtung ein. Hierbei sind die Folgen und die Weiterentwicklung der deutschen Energiewende für unser Unternehmen nicht absehbar. Vor allem die ungewissen Energiekosten und die fehlende Planungssicherheit stellen für unser Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Mitbewerbern dar. Um unser Unternehmen auf diese Herausforderung vorzubereiten wurden bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen z.B. ein Energiemanagementsystem, Investitionen in Energieeinsparungsmaßnahmen, die Investition in eine Bioenergieanlage zur Verwertung von Abwässern und zur Erzeugung von Strom und Wärme und die Investition in eine neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage am Standort Aldrup. Die Herausforderungen auf der Absatzseite werden weiterhin von der Konzentration der Handelskonzerne und von den europäischen Wettbewerbern geprägt. Es herrscht ein hoher Preisdruck. Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel erreichen die fünf umsatzstärksten Einzelhändler eine den Markt dominierende Stellung mit einem Marktanteil von ca. 75%. Besondere Entwicklungschancen sehen wir auf den internationalen und hier vor allem auf den außereuropäischen Märkten. Vor allem die weltweit steigende Nachfrage nach Kartoffelprodukten wirkt sich positiv auf unsere weitere Entwicklung aus. Unsere Wachstumsstrategie wird unterstützt durch umfangreiche Investitionsmaßnahmen, die wir kontinuierlich den Marktgegebenheiten anpassen. Die Finanzierung wird dabei über verschiedene und zum Teil langfristige Finanzierungsarten sichergestellt. Etwaige Zinsänderungsrisiken sind über Zinssicherungsgeschäfte abgesichert. Damit festigen und verbessern wir darüber hinaus auch die Ertragslage unseres Unternehmens. Einen weiteren Kapazitäts- und damit auch Absatzzuwachs versprechen wir uns darüber hinaus von der im Geschäftsjahr 2018 durchgeführten Einführung eines vollkontinuierlichen Schichtsystems am Produktionsstandort Aldrup. Außerdem werden weiterhin umfangreiche Maßnahmen implementiert, welche im Sinne des Lean Managements eine nachhaltige Leistungsverbesserung gewährleisten sollen. Nach unseren derzeitigen Planungen gehen wir für das Jahr 2019 von einer deutlichen Ergebnissteigerung im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr aus.
Wildeshausen, den 25. Februar 2019 Agrarfrost
Holding GmbH & Co. KG
gez. Eike R. Stöver, Geschäftsführer KonzernbilanzAKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
KonzernanhangA. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Konzernabschluss wurde gem. §§ 242 ff., §§ 264 ff. und §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB gelten analog. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. B. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst gemäß § 290 HGB (Fassung BilMoG) folgende Gesellschaften: -Agrarfrost Holding Beteiligungs-GmbH, Wildeshausen-Aldrup -Agrafrost Holding GmbH & Co. KG, Wildeshausen-Aldrup -Agrarfrost Beteiligungs-GmbH, Wildeshausen-Aldrup -Agrarfrost GmbH & Co. KG, Wildeshausen-Aldrup -LVG Lebensmittelvertriebs-GmbH, Wildeshausen-Aldrup -Bördegold Kartoffelprodukte Vertrieb GmbH, Oschersleben C. Konsolidierungsgrundsätze Die Agrarfrost Holding GmbH & Co. KG als Mutterunternehmen ist nach § 264a i.V.m. § 290 HGB verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen. Der vorliegende Konzernabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Grundlagen des Konzernabschlusses sind die geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018. Da alle einbezogenen Unternehmen bereits vor dem 1.1.2010 zum Konzernkreis gehörten, erfolgte die Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode (§301 Abs. 1 Nr. 1 HRB i.d. Fassung von BilMoG) durch Verrechnung der Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt ihres Erwerbes. Im Konzernanlagenspiegel ist das Anlagevermögen der einbezogenen Gesellschaften hinsichtlich der Anschaffungs-/Herstellungskosten mit den historischen Werten und hinsichtlich der Abschreibungen mit kumulierten Werten enthalten. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert. Zwischengewinne aus Konzernlieferungen waren nach § 304 Abs. 2 HGB nicht zu konsolidieren, da wesentliche Zwischengewinne nicht angefallen sind. D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden im Konzernabschluss grundsätzlich in der gleichen Weise ausgeübt wie in den Einzelabschlüssen. 2. Aktiva Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um die lineare Abschreibung bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für Zugänge wurden zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Anlagegegenstände mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu Euro 250,00 wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Anlagengegenstände mit einem Anschaffungswert von Euro 250,00 bis Euro 1.000,00 wurden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Für technische Ersatzteile der Produktion in Aldrup und Oschersleben hat die Gesellschaft einen Festwert gem. § 240 Abs. 3 HGB gebildet (EUR 2.500.000,00). Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse beinhalten neben den Materialeinzelkosten und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der zurechenbaren Fertigungsgemeinkosten und Materialgemeinkosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Es wurden Fremdkapitalzinsen gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB mit rund TEuro 152 in die Herstellungskosten einbezogen. Es wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Die Warenbestände werden einzeln zu Anschaffungskosten auf der Basis der Einstandspreise bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden. Im Rahmen des Factorings werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Die durchschnittliche Inanspruchnahme dieser Finanzierung beträgt TEuro 27.993. Risiken sind nicht ersichtlich. Die Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert und dem auf die Folgejahre entfallenden Anteil angesetzt. 3. Passiva Die Positionen des Eigenkapitals sind zum Nennwert angesetzt. Sonderposten wurden entsprechend dem Abschreibungsverlauf der begünstigten Anlagegüter aufgelöst. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der Zinssatz von 3,34% verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1,60% berücksichtigt. Fluktuation wurde nicht berücksichtigt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEuro 14. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß §§ 300 bis 307 HGB beruhen, haben sich nicht ergeben. 4. Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. 5. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich in den Einzelabschlüssen im Laufe des Geschäftsjahres mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Sind einzelne Geschäftsvorfälle mit Devisentermingeschäften im Einzelnen abgesichert, wurde für die Bewertung der Terminkurs zugrunde gelegt. 6. Bewertungseinheiten Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. E. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten I. Posten der Bilanz 1. Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel: Konzernanlagenspiegel
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
3. Eigenkapital Die Kapitalanteile von TEuro 25.214 entsprechen den bei der Muttergesellschaft und der Komplementärin ausgewiesenen Bilanzposten. Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals wird darüber hinaus auf den Eigenkapitalspiegel verwiesen. 4. Sonderposten für Investitionszuwendungen In den Sonderposten für Investitionszuwendungen werden gemäß der Stellungnahme HFA 1/1984 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. zum einen Investitionszulagen und zum anderen Investitionszuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ausgewiesen, wobei die ertragsmäßige Berücksichtigung der Investitionszuwendungen zeitanteilig über die Auflösung entsprechend dem Abschreibungsverlauf der begünstigten Investitionsobjekte erfolgt. 5. Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückvergütungen und Werbekostenzuschüsse (TEuro 1.905), Emissionsberechtigungen (TEuro 514), Urlaubsansprüche (TEuro 171), Tantiemen (TEuro 240), sonstige Personalkosten (TEuro 198) sowie ausstehende Rechnungen (TEuro 832). 6. Verbindlichkeiten
*) besichert durch gesamtschuldnerische Mithaft von Gesellschaften innerhalb des Konzerns Agrarfrost Holding GmbH & Co. KG sowie durch Sicherungsübereignung
7. Passive latente Steuern Der konzerneinheitliche Steuersatz für latente Gewerbesteuern beträgt 14%. Die in der Bilanz angesetzten latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
Die Passive latente Steuer entfällt auf folgende Differenzen:
8. Haftungsverhältnisse
Für die angeführten Eventualschulden wurden keine Rückstellungen gebildet, weil mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens nicht gerechnet wird. 9. Bewertungseinheiten Folgende Bewertungseinheiten wurden gebildet:
Die gegenläufigen Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich voraussichtlich aus, da Grund- und Sicherungsgeschäft demselben Risiko ausgesetzt sind. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet. II. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung i.H. v. Euro 438.426,21 (Vorjahr: Euro 332.231,65) enthalten.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung i.H. v. Euro 221.490,57 (Vorjahr: Euro 227.098,32) enthalten. Einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen
F. Sonstige Pflichtangaben 1. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Über die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen langfristige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen mit folgenden geschätzten Belastungen:
2. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftige im Jahresdurchschnitt folgende Arbeitnehmer:
3. Organe der Gesellschaft Als Geschäftsführer bei der Komplementärin Agrarfrost Holding Beteiligungs-GmbH, Wildeshausen-Aldrup, ist bestellt: - Eike R. Stöver, Wildeshausen Bezüglich der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wurde von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 4. Aufstellung des Anteilsbesitzes
* mittelbar gehaltene Anteile 5. Prüfung- und Beratungshonorar
6. Wichtige Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres gem. § 315 Abs. 2 HGB (Nachtragsbericht) Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die zum Bilanzsstichtag zu einer anderen Einschätzungs der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage geführt hätten. G. Konzernverhältnisse Die Agrarfrost Holding GmbH & Co. KG, Wildeshausen-Aldrup, stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss gem. §§ 290 HGB für den größten Kreis von Unternehmen auf. Der von der Agrarfrost Holding GmbH & Co. KG aufgestellte Konzernabschluss hat im Sinne von § 264b HGB befreiende Wirkung für folgende Gesellschaften: Agrarfrost Holding GmbH & Co. KG Agrarfrost GmbH & Co. KG
Wildeshausen-Aldrup, den 25. Februar 2019 Agrarfrost
Holding GmbH & Co. KG
gez. Eike R. Stöver, Geschäftsführer Konzerneigenkapitalspiegel
Kapitalflussrechnung
Bestätigungsvermerk des unabhängigen WirtschaftsprüfersAn die Agrarfrost Holding GmbH & Co. KG, Wildeshausen-Aldrup Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Agrarfrost Holding GmbH & Co. KG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Agrarfrost Holding GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse •entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und •vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzern. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukunftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzerabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HBG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzerabschlusses und des Konzernlagebericht" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzerlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Untenehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Überstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus •identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. •gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. •beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. •ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkss erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. •beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. •holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. •beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. •führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientieren Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschießlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Vechta, den 24.Mai 2019 Freese
& Feldhaus GmbH
Gerd Kathmann, Wirtschaftsprüfer Michael Punte, Wirtschaftsprüfer |
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