Donhauser
GmbH
Neumarkt i.
d. Opf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108.563,00 |
15.711,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
105.940,00 |
9.052,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.623,00 |
6.659,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
471.274,93 |
2.552.747,92 |
| I.
Vorräte |
200.000,00 |
2.358.569,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.701,27 |
84.919,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
228.573,66 |
109.257,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.768,41 |
4.836,41 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
571.724,56 |
117.236,89 |
| Summe
Aktiva |
1.156.330,90 |
2.690.532,22 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
104.000,00 |
104.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
846.176,48 |
846.176,48 |
| III.
Verlustvortrag |
1.067.413,37 |
870.676,82 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
454.487,67 |
196.736,55 |
| V.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-571.724,56 |
-117.236,89 |
| B.
Rückstellungen |
264.326,84 |
29.349,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
892.004,06 |
2.661.182,84 |
| Summe
Passiva |
1.156.330,90 |
2.690.532,22 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Donhauser GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft wird beim Handelsregister
Nürnberg unter der Nummer HR B 16 028 geführt.
Sitz der Gesellschaft ist Neumarkt i.d.OPf..
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft .
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die folgenden Angaben entsprechen in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800 Euro wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Der Ansatz der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte gem. § 250 Abs. 1 HGB.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Der nicht gedeckte Fehlbetrag beim Ausweis des
Eigenkapitals führt aufgrund gesellschaftsrechtlicher
Maßnahmen nicht zu einer Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit der
RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 892.004,- Euro,
von einem bis fünf Jahren 0 Euro und von mehr als
fünf Jahren 0 Euro.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung
des Jahresergebnisses.
Die Gesellschaft besaß am Bilanzstichtag
gegenüber Gesellschaftern oder Organmitgliedern
Verbindlichkeiten in Höhe von 601.811,- Euro.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden
die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen
geführt
•
Herr Stefan Donhauser
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 5 Mitarbeiter.
Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht
gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile
von natürlichen Personen feststellen lassen, die
Gesellschafter sind
Gez. Stefan Donhauser
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 28.3.2024.
|