Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 7182
Eingetragen
29.6.2004
Branche
Architekturbüros für HochbauHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Entwicklung und der Vertrieb von Bausystemen und die technische Beratung der Kunden bei der Verwendung der Systeme. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Planung von Maßnahmen des Umweltschutzes von Stahlbetonkonstruktionen und zum Schutz gegen wassergefährdende Stoffe.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dominik Reher
seit 9.10.2024
Geschäftsführer
Marc Bücker
seit 2.7.2018
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Quinting Zementol GmbH

Ascheberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.009.106,32 912.079,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 80.470,00 1.428,00
II. Sachanlagen 161.107,00 149.161,00
III. Finanzanlagen 767.529,32 761.490,10
B. Umlaufvermögen 2.990.286,17 2.863.860,26
I. Vorräte 1.291.713,90 893.255,87
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.696.040,48 4.351.920,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 688.691,93 684.392,72
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.009.880,34 1.286.211,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.185,81 4.672,24
Aktiva 4.003.578,30 3.780.611,60

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 2.709.623,81 2.204.971,65
I. Gezeichnetes Kapital 333.000,00 333.000,00
II. Kapitalrücklage 643.120,95 643.120,95
III. Bilanzgewinn 1.733.502,86 1.228.850,70
davon Gewinnvortrag 928.850,70 419.723,42
B. Rückstellungen 924.269,00 1.168.245,00
C. Verbindlichkeiten 369.685,49 407.394,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 369.685,49 407.394,95
Passiva 4.003.578,30 3.780.611,60

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

A.  Allgemeine Angaben

I.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Quinting Zementol GmbH, Ascheberg (Amtsgericht Coesfeld, HRB 7182) ist als Kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern.

II.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.

I.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

1.  Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.

Für handelsrechtliche Zwecke wird diese Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage analog angewandt.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden zum Nennwert und unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen zu ihrem Barwert angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderungen entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB.

2.  Umlaufvermögen

Vorratsvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde diese angesetzt.

Die Herstellungskosten umfassen dabei zurechenbare Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Verwaltungsgemeinkosten.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, werden nach § 240 Abs. 3 HGB mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibendem Wert angesetzt.

Unfertige Leistungen werden dabei entsprechend ihres Fertigstellungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen wurden Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, einbezogen.

Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

3.  Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

4.  Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst.

5.  Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C.  Angaben zur Bilanz

1.  Angaben zu Restlaufzeiten

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

2.  Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 91.345,97 (Vorjahr: EUR 279.732,43).

3.  Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 333.000,00 und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn der Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von 419.723,42 Euro einbezogen.

4.  Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 6.415,29 (Vorjahr: EUR 7.285,30) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

E.  Sonstige Angaben

1.  Anzahl der Arbeitnehmer

Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit § 285 Nr. 7 HGB verzichtet.

Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im Geschäftsjahr: 46

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus verschiedenen langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 409.

3.  Unterschrift der Geschäftsführung

 

Ascheberg, 12.06.2023

- Dirk Buschhorn -

- Dr.-Ing. Marc Bücker -
- (Geschäftsführer) -

- (Geschäftsführer) -

sonstige Berichtsbestandteile


Münster 12.06.2023

gez. Dirk Buschhorn            gez. Dr.-Ing. Marc Bücker
(Geschäftsführer)               (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2023 festgestellt.

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