Quinting
Zementol GmbH
Ascheberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.009.106,32 |
912.079,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
80.470,00 |
1.428,00 |
| II.
Sachanlagen |
161.107,00 |
149.161,00 |
| III.
Finanzanlagen |
767.529,32 |
761.490,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.990.286,17 |
2.863.860,26 |
| I.
Vorräte |
1.291.713,90 |
893.255,87 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
3.696.040,48 |
4.351.920,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
688.691,93 |
684.392,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.009.880,34 |
1.286.211,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.185,81 |
4.672,24 |
| Aktiva |
4.003.578,30 |
3.780.611,60 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.709.623,81 |
2.204.971,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
333.000,00 |
333.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
643.120,95 |
643.120,95 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.733.502,86 |
1.228.850,70 |
| davon
Gewinnvortrag |
928.850,70 |
419.723,42 |
| B.
Rückstellungen |
924.269,00 |
1.168.245,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
369.685,49 |
407.394,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
369.685,49 |
407.394,95 |
| Passiva |
4.003.578,30 |
3.780.611,60 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
A.
Allgemeine Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Quinting Zementol GmbH, Ascheberg (Amtsgericht
Coesfeld, HRB 7182) ist als Kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 HGB verpflichtet, gemäß §
264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen
Anhang zu erweitern.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffen die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB,
und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften
der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Für handelsrechtliche Zwecke wird diese
Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage analog angewandt.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den
Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden zum
Nennwert und unverzinsliche oder niedrig verzinsliche
Ausleihungen zu ihrem Barwert angesetzt. Die Finanzanlagen
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung nach
§ 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden
Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe
für die Wertminderungen entfallen sind, erfolgen
Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot
nach § 253 Abs. 5 HGB.
2.
Umlaufvermögen
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein
niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde diese
angesetzt.
Die Herstellungskosten umfassen dabei zurechenbare
Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen
Material- und Verwaltungsgemeinkosten.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die
regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert
für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist,
werden nach § 240 Abs. 3 HGB mit einer
gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibendem Wert
angesetzt.
Unfertige Leistungen werden dabei entsprechend ihres
Fertigstellungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. In die
Herstellungskosten der unfertigen Leistungen wurden
Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren
Finanzierung entfallen, einbezogen.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und nach § 268
Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung
auf den nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
3.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
4.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz, abgezinst.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Angaben zu Restlaufzeiten
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
2.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
beinhalten Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 91.345,97 (Vorjahr: EUR
279.732,43).
3.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 333.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn der Gewinnvortrag des Vorjahres in
Höhe von 419.723,42 Euro einbezogen.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 6.415,29
(Vorjahr: EUR 7.285,30) Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen.
E.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit
§ 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 46
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von
§ 285 Nr. 3, 3a HGB bestehen aus verschiedenen
langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie
Abnahmeverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 409.
3.
Unterschrift der Geschäftsführung
- Dirk Buschhorn -
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- Dr.-Ing. Marc
Bücker -
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(Geschäftsführer) -
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-
(Geschäftsführer) -
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sonstige Berichtsbestandteile
Münster 12.06.2023
gez. Dirk
Buschhorn
gez. Dr.-Ing. Marc Bücker
(Geschäftsführer)
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2023
festgestellt.
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