Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 14636
Eingetragen
10.3.2011
Branche
Herstellung von Bau- und BaustoffmaschinenGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und BaustoffmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Handel, Vertrieb und Herstellung von Baustoffen, Maschinen, Fahrzeugen und Geräten, die Einbringung von Dienstleistungen im Baugewerbe um und an Objekten sowie die Beteiligung an Projekten und Projektgesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mike Schlegel
seit 10.3.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

06502 Thale OT Warnstedt
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MATISA Bau GmbH

Thale

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 150.968,00 199.271,00
I. Sachanlagen 150.968,00 199.271,00
B. Umlaufvermögen 428.883,61 468.324,86
I. Vorräte 35.586,29 112.231,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 281.857,91 136.476,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 111.439,41 219.617,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.434,00 5.124,00
Aktiva 585.285,61 672.719,86

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 427.216,80 419.056,16
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 394.056,16 458.310,51
III. Jahresüberschuss 8.160,64 -64.254,35
B. Rückstellungen 57.272,00 64.038,00
C. Verbindlichkeiten 100.796,81 189.625,70
Summe Passiva 585.285,61 672.719,86

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Firma MATISA Bau GmbH, Thale OT Warnstedt wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 HGB.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB).

 II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Im Ein­zelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstel­lungs­ko­sten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Ab­schreibungen ver­min­dert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungs­dauer der Ver­mögensgegenstände vorge­nommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. ,

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das vorangegangene und laufende Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewis­sen Verbindlichkei­ten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2.  Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
 
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)

1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäfts­jahr­es­abschreibung sind in der beigefügten Entwicklung des Anlagenvermögens dargestellt.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind folgende Posten aufgeführt:

Versicherungen

EUR
3.561,00

Kfz-Steuer

EUR
1.640,00

Wartungskosten Hard- und Software
EUR
233,00



EUR
5.434,00



IV. Sonstige Pflichtangaben

1.  Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5  Satz 1  HGB)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum 31.12.2023 EUR 92.187,06.

2.  Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB)

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum 31.12.2023 EUR 0,00.

3. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Herr Mike Schlegel, Thale OT Warnstedt

4.  Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Jahresüberschuss
 
EUR
8.160,64

Gewinnvortrag aus Vorjahren

EUR
394.056,16

Bilanzgewinn

EUR
402.216,80



Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.

sonstige Berichtsbestandteile

Thale OT Warnstedt, 30. Dezember 2024


gez.:
Mike Schlegel



Geschäftsführer



Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024 festgestellt.

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