MATISA Bau
GmbH
Thale
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
150.968,00 |
199.271,00 |
| I.
Sachanlagen |
150.968,00 |
199.271,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
428.883,61 |
468.324,86 |
| I.
Vorräte |
35.586,29 |
112.231,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
281.857,91 |
136.476,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
111.439,41 |
219.617,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.434,00 |
5.124,00 |
| Aktiva |
585.285,61 |
672.719,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
427.216,80 |
419.056,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
394.056,16 |
458.310,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.160,64 |
-64.254,35 |
| B.
Rückstellungen |
57.272,00 |
64.038,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
100.796,81 |
189.625,70 |
| Summe
Passiva |
585.285,61 |
672.719,86 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Firma
MATISA Bau GmbH, Thale OT Warnstedt wurde auf Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu
einem Wert von
EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort
abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. ,
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
vorangegangene und laufende Geschäftsjahr
betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Im Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten
der Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des
Anlagevermögens
Die Entwicklung des
Anlagevermögens und die Gliederung der
Geschäftsjahresabschreibung sind in der
beigefügten Entwicklung des Anlagenvermögens
dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
folgende Posten aufgeführt:
Versicherungen
|
|
EUR
|
3.561,00
|
|
Kfz-Steuer
|
|
EUR
|
1.640,00
|
|
Wartungskosten Hard- und Software
|
EUR
|
233,00
|
|
|
|
EUR
|
5.434,00
|
|
IV.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5
Satz 1 HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum
31.12.2023 EUR 92.187,06.
2.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
31.12.2023 EUR 0,00.
3.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Mike Schlegel, Thale OT Warnstedt
4.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Jahresüberschuss
|
|
EUR
|
8.160,64
|
|
Gewinnvortrag aus
Vorjahren
|
|
EUR
|
394.056,16
|
|
Bilanzgewinn
|
|
EUR
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402.216,80
|
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Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die
Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Thale OT
Warnstedt, 30. Dezember 2024
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gez.:
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Mike Schlegel
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Geschäftsführer
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
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