Hubert Beeck Consulting GmbH

Lagerstraße 53, 66424 Homburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 104789
Eingetragen
25.6.2018
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Betreuung von Unternehmen im Bereich Datenschutz und die damit einhergehende Beratung sowie die Übernahme der Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hubert Beeck
seit 25.6.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

66424 Homburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hubert Beeck Consulting GmbH

Homburg

Jahresabschluss zum 31.12.2022

Bilanz zum 31.12.2022

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 3.556,00 2.921,00
3.556,00 2.921,00
B. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 46.781,75 26.175,55
II. Kassenbestand, Bundesbankguth. 35.229,98 52.749,21
82.011,73 78.924,76
Summe Aktiva 85.567,73 81.845,76

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
nicht eingef.ausst.Einlagen -7.455,34 -7.455,34
eingefordertes Kapital 17.544,66 17.544,66
II. Gewinnvortrag 40.910,69 29.194,45
III. Jahresüberschuss 14.446,84 11.716,24
Summe Eigenkapital 72.902,19 58.455,35
B. Rückstellungen 11.021,00 12.846,00
C. Verbindlichkeiten 1.644,54 10.544,41
Summe Passiva 85.567,73 81.845,76

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Hubert Beeck Consulting GmbH

Lagerstraße 53

66424 Homburg

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Hubert Beeck Consulting GmbH in 66424 Homburg auf den 31.12.2022 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in der Fassung des BiLRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses freiwillig die Gliederungsvorschriften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen er­folgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbe­dingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Sach- und Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten zu bewertet.

Die Vorräte wurden zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Erkennbare Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Bewertungsabschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 II Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Die Steuerrückstellungen wurden unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver­bindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen wurden mit ihren Nennbeträgen angesetzt, angemessene Wertberichti­gungen sind berücksichtigt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betragen                    EUR 18.234,99

davon entfallen auf:                          

Steuerrückstellungen EUR 11.374,99
Ausstehende Rechnungen Geschäftsbesorgung EUR 4.500,00
Archivierungsrückstellung EUR 60,00
Rückstellungen für Abschluss- u. Prüfungskosten EUR 2.300,00

Die Rückstellungen wurden nach der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzu­setzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfül­lungsbetrag. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:

            Herrn Hubert Beeck.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesell­schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vor­zunehmen.

Die Schutzklausel gemäß § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 14.446,84 auf neue Rechnung vorzutragen.

Auswirkungen durch die Ukraine-Krise

Die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Sanktionen verursachen einen Inflationsschub und eine Verknappung an bestimmten Ausrüstungsgütern und Rohstoffen. Die Gesellschaft ist hiervon nur im Rahmen der gestiegenen Energiekosten betroffen. Es bestehen derzeit keine erkennbaren Risiken für die Geschäftsprozesse oder die Fortführung des Unternehmens.

Homburg, den 29.12.2023

Hubert Beeck Consulting GmbH

Hubert Beeck - Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.12.2023

 

Homburg, den 29.12.2023

Hubert Beeck Consulting GmbH

Hubert Beeck

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