Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 615 HU
Vorher
Tischlerei H. Hansen GmbH
Eingetragen
24.6.2005
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Betrieb einer Bau-und Möbeltischlerei sowie die Fertigung von Kunststoffelementen. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen und Zweigniederlassungen errichten. Sie kann sich auch an anderen Betrieben gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche Betriebe erwerben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kim Hansen-Kaphengst
seit 10.1.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25813 Schwesing
103.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tischlerei Hansen GmbH

Viöl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 110.982,00 129.829,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 764,00 2.591,00
II. Sachanlagen 110.218,00 127.238,00
B. Umlaufvermögen 645.432,54 924.170,92
I. Vorräte 232.473,56 534.914,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 412.552,94 387.792,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 406,04 1.463,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.745,75 10.979,32
Summe Aktiva 767.160,29 1.064.979,24

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 220.532,20 226.927,92
I. gezeichnetes Kapital 103.000,00 103.000,00
II. Bilanzgewinn 117.532,20 123.927,92
B. Rückstellungen 42.428,58 39.894,54
C. Verbindlichkeiten 504.199,51 798.156,78
Summe Passiva 767.160,29 1.064.979,24

Anhang zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Identifikation der Gesellschaft (§264 Abs. 1a HGB):

Firma: Tischlerei Hansen GmbH Tischlerei
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz: Viöl
Eintragung: Handelsregister Flensburg, HRB 615 HU
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses und zum Jahresabschluss insgesamt
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff und §§ 264 ff des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Gesellschaft. Die Berichtsfirma ist n. § 267 Abs. 1 HGB zum Abschlusszeitpunkt als kleine Gesellschaft einzustufen. Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 274a, 276, 286 und 288 HGB Gebrauch.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten (§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB)
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 HGB (gewogener Durchschnittswert) und § 256 Satz 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren)

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten

angewandte Abschreibungsmethoden

Vorrätebewertung



Im Allgemeinenwaren dies folgende Grundsätze und Methoden:
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

notwendige Materialgemeinkosten,

notwendige Fertigungsgemeinkosten und

Wertverzehr des Anlagevermögens (den Fertigungsbereich betreffend).


Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigenwaren für die Erstellung des Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inkl. Nebenkosten bzw. Minderungen angesetzt und, soweit abnutzbar, über die Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von einer degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bei geringwertigen Vermögensgegenständen von 250 EUR bis 800,00 EUR wurde im Jahr der Anschaffung der Vollabgang in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG (GWG) unterstellt. Die Sofortabschreibung ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG) unter 250 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG (GWG) als Betriebsausgabe abgesetzt.
Die Posten für geringwertige Vermögensgegenstände sind von untergeordneter Bedeutung.
Finanzanlagen wurden, sofern vorhanden, wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten und

Ausleihungen zum Nennwert.



Gewinnvortrag
Der Gewinnvortrag betrug am Anfang des Geschäftsjahres: 123.927,92 Euro (Vorjahr: 27.449,27 Euro).

Umlaufvermögen
Flüssige Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt, Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigerem Zeitwert.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).

Gewährte Vorschüsse und Kredite gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung, Aufsichtsrat o.ä. (§ 285 S 1 Nr. 9c HGB) und zu deren Gunsten eingegangene Haftung. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)



Stand 01.01.

Tilgung

Neuvergabe

Stand 31.12.

Verbindlichkeit gegenüber
Kim Hansen-Kaphengst
Laufzeit < 1 Jahr


14.107,81


161.284,50


176.916,18


29.739,49



Weitere Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.

Rückstellungen § 249 HGB
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages berücksichtigt. Dieser Betrag entspricht dem Erfüllungsbetrag. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

Aufgrund Inanspruchnahme steuerlicher Sonderregelungen nach § 7g (1) EStG (IAB)              und § 7g (5) EStG (Sonderabschreibung) im lfd. Jahr bzw. in Vorjahren entspricht der Steueraufwand nicht dem handelsrechtlichen Ergebnis. Da für die Folgejahre durch geringere steuerliche Abschreibungsvolumen Kompensationen zu erwarten sind, wurden gem. IDW Rückstellungen f. Steuerstundung in Höhe von 159,00 Euro gebildet:

Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 HGB)
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern der Tageswert über diesem Betrag lag, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen 29.739,49 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 418.366,56 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen in Höhe von 0,00 Euro vor (§ 285 Nr. 1 Bst. a HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber der VR Bank Westküste eG sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB):
Durch die eingetragenen Grundschulden
Sicherungsübereignung Betriebsfahrzeuge, Maschinen und Einrichtungen
Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Es bestehen in branchenüblichem Umfang (insbesondere bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).

Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

Sonstige Angaben
Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft vermittelt i.S. § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 15 Arbeitnehmer i.S. § 267 Abs. 1 Nr. 3 HGB (ohne Gruppierung gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Viöl, den 28.01.2025
.............................................................................
Kim Hansen-Kaphengst

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.1.2025.

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