Tischlerei
Hansen GmbH
Viöl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.982,00 |
129.829,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
764,00 |
2.591,00 |
| II.
Sachanlagen |
110.218,00 |
127.238,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
645.432,54 |
924.170,92 |
| I.
Vorräte |
232.473,56 |
534.914,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
412.552,94 |
387.792,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
406,04 |
1.463,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.745,75 |
10.979,32 |
| Summe
Aktiva |
767.160,29 |
1.064.979,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
220.532,20 |
226.927,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
103.000,00 |
103.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
117.532,20 |
123.927,92 |
| B.
Rückstellungen |
42.428,58 |
39.894,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
504.199,51 |
798.156,78 |
| Summe
Passiva |
767.160,29 |
1.064.979,24 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Identifikation der Gesellschaft (§264 Abs. 1a
HGB):
| Firma: |
Tischlerei Hansen GmbH
Tischlerei |
| Rechtsform: |
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) |
| Sitz: |
Viöl |
| Eintragung: |
Handelsregister Flensburg,
HRB 615 HU |
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses und zum
Jahresabschluss insgesamt
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 242 ff und §§ 264 ff des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Gesellschaft. Die Berichtsfirma ist
n. § 267 Abs. 1 HGB zum Abschlusszeitpunkt als kleine
Gesellschaft einzustufen. Die Gesellschaft macht bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§§ 274a, 276, 286 und 288 HGB Gebrauch.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§
266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist der
Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr
in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
(§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB)
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den
Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:
| • |
Bewertungsgrundsätze mit
besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren
Methoden und Darstellung des Einflusses auf das
Jahresergebnis
|
| • |
Angaben über
Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach §
240 Abs. 4 HGB (gewogener Durchschnittswert) und §
256 Satz 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren)
|
| • |
Einbeziehung von
Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die
Herstellungskosten
|
| • |
angewandte
Abschreibungsmethoden
|
| • |
Vorrätebewertung
|
Im Allgemeinenwaren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich,
neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
| • |
notwendige
Materialgemeinkosten,
|
| • |
notwendige Fertigungsgemeinkosten
und
|
| • |
Wertverzehr des
Anlagevermögens (den Fertigungsbereich
betreffend).
|
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Im Übrigenwaren für die Erstellung des
Jahresabschlusses die unter II. genannten und gegenüber
dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten inkl. Nebenkosten bzw. Minderungen
angesetzt und, soweit abnutzbar, über die Nutzungsdauer
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang
von einer degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in
den Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte.
Bei geringwertigen Vermögensgegenständen von
250 EUR bis 800,00 EUR wurde im Jahr der Anschaffung der
Vollabgang in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG (GWG)
unterstellt. Die Sofortabschreibung ist in der
Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Geringwertige Vermögensgegenstände (GWG)
unter 250 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in Anlehnung an
§ 6 Abs. 2 EStG (GWG) als Betriebsausgabe abgesetzt.
Die Posten für geringwertige
Vermögensgegenstände sind von untergeordneter
Bedeutung.
Finanzanlagen wurden, sofern vorhanden, wie folgt
angesetzt und bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten,
|
| • |
Anteile an verbundenen Unternehmen
zu Anschaffungskosten und
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert.
|
Gewinnvortrag
Der Gewinnvortrag betrug am Anfang des
Geschäftsjahres: 123.927,92 Euro (Vorjahr: 27.449,27
Euro).
Umlaufvermögen
Flüssige Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt,
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigerem Zeitwert.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).
Gewährte Vorschüsse und Kredite gegenüber
Mitgliedern der Geschäftsführung, Aufsichtsrat
o.ä. (§ 285 S 1 Nr. 9c HGB) und zu deren Gunsten
eingegangene Haftung. Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG)
|
Stand 01.01. |
Tilgung |
Neuvergabe |
Stand 31.12. |
Verbindlichkeit gegenüber
Kim Hansen-Kaphengst
Laufzeit < 1 Jahr |
14.107,81 |
161.284,50 |
176.916,18 |
29.739,49 |
Weitere Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.
Rückstellungen § 249 HGB
Die Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrages berücksichtigt. Dieser Betrag
entspricht dem Erfüllungsbetrag. Bei Restlaufzeiten von
mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung nach § 253 Abs.
2 HGB vorgenommen.
Aufgrund Inanspruchnahme steuerlicher Sonderregelungen
nach § 7g (1) EStG
(IAB)
und § 7g (5) EStG (Sonderabschreibung) im lfd. Jahr bzw.
in Vorjahren entspricht der Steueraufwand nicht dem
handelsrechtlichen Ergebnis. Da für die Folgejahre durch
geringere steuerliche Abschreibungsvolumen Kompensationen zu
erwarten sind, wurden gem. IDW Rückstellungen f.
Steuerstundung in Höhe von 159,00 Euro gebildet:
Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 HGB)
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern der Tageswert über diesem Betrag lag,
wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen 29.739,49 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 418.366,56 Euro vor (§ 268
Abs. 5 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren liegen in Höhe von 0,00 Euro vor (§ 285 Nr.
1 Bst. a HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber der VR Bank
Westküste eG sind durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB):
Durch die eingetragenen Grundschulden
Sicherungsübereignung Betriebsfahrzeuge, Maschinen
und Einrichtungen
Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
Es bestehen in branchenüblichem Umfang
(insbesondere bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen) Sicherungen durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte (§ 285 Nr. 1 Bst. b HGB).
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
Sonstige Angaben
Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft
vermittelt i.S. § 264 Abs. 2 HGB ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 15 Arbeitnehmer i.S. § 267 Abs. 1 Nr.
3 HGB (ohne Gruppierung gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. §
288 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Viöl, den 28.01.2025
.............................................................................
Kim Hansen-Kaphengst
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 28.1.2025. |