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GmbH
Sigmaringendorf
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.568,00 |
8.368,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.568,00 |
8.368,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.811,57 |
27.071,79 |
| I.
Vorräte |
2.300,00 |
2.412,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.502,12 |
11.918,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.009,45 |
12.741,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
497,00 |
881,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.876,57 |
36.320,79 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.911,38 |
32.365,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.088,62 |
-7.365,82 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.965,19 |
2.954,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.876,57 |
36.320,79 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
1. Gliederungsgrundsätze (§ 265 Abs. 1-3
HGB)
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht
den Vorschriften des § 265 HGB.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Po-
sten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1
HGB)
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-
grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit den Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet
worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die Rech-
nungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinrei-
chend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Ge-
schäftsbetrieb zu dienen. Rückstellungen
wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB ge-
bildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §
251 HGB bestehen nicht.
3. Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlußstichtag entstanden sind
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlußstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses
bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlußstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres
sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung
war die voraussichtliche Nutzungsdauer
des Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410,00)
wurden im Wirtschaftsjahr 2006 aktiviert.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit
dem Nennbetrag angesetzt. Einzelrisiken waren nicht
erkennbar.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 8.965,19 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 2.954,97 EUR.
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