Caritas Betriebe gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Metten seit 21.12.2023 | Geschäftsführer |
Heike Homann seit 13.12.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Caritasverband Lünen - Selm – Werne e.V. | 97.50% |
CarlPro – Gesellschaft zur Förderung caritativer Einrichtungen im Erzbistum Paderborn mbH | 2.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Caritas Services gGmbHLünenJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A
P A S S I V A
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Caritas Services gGmbH, Lünen (Amtsgericht Dortmund HRB 26579), ist nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und gegliedert. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und als gemeinnützige Körperschaft von den Ertragssteuern befreit. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet worden. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr 2023 planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer abnutzbarer Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entspricht im Regelfall den steuerlichen Afa-Tabellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte betreffend Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind im Einzelnen mit ihren Nennbeträgen bilanziert. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. In die Sonderposten wurden die für aktivierungsfähige Maßnahmen verwendeten Investitionszuschüsse eingestellt. Sie stellen den Finanzierungsgegenwert zu den unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Buchwerten jener Anlagegüter dar, die mit den Investitionszuschüssen beschafft wurden. Die Auflösungen der Sonderposten erfolgen in Höhe der Abschreibungen auf die bezuschussten Anlagegüter. Die Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zu den Posten der Bilanz Das Gliederungsschema der Bilanz wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB zur Darstellung der bisher erhaltenen und verwendeten Investitionszuschüsse auf der Passivseite um den Posten "Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens erweitert. Ferner wurden gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG die Posten "Forderungen gegen Gesellschafter" und "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" hinzugefügt. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen wie im Vorjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen haben in Höhe von 1.563 TEUR (Vorjahr: 845 TEUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland in Köln. Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die KZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Die Beträge der KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der GmbH entrichtet. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter 803.189,26 EUR. Zusätzlich zu dem regulär zu zahlenden Beitrag wird ein Finanzierungsbeitrag erhoben. Dieser Finanzierungsbeitrag wurde letztmalig im Jahr 2019 erhoben und betrug 3 TEUR. Er wird durch einen Angleichungsbeitrag ersetzt, der von 2020 bis 2026 erhoben werden soll. Der Angleichungsbeitrag beträgt im Jahr 2023 4 TEUR. Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit 500 TEUR (Vorjahr: 500 TEUR) Darlehensverbindlichkeiten und mit 1.582 TEUR (Vorjahr: 1.429 TEUR) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 4. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Die jahresdurchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 25.
Lünen an der Lippe, 27. April 2024 Heike Homann, Geschäftsführerin Markus Metten, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 3. Juli 2024 festgestellt worden. |
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