Systemgastronomie Seidemann GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Uwe Seidemann seit 15.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Systemgastronomie Seidemann GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31.12.2006
Anhangzum Jahresabschluss der Systemgastronomie Seidemann GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2006 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Über das Vermögen der Systemgastronomie Seidemann GmbH ist am 29. September 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Jahresabschluss vom 30.September 2006 bis zum 31.Dezember2006 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Mit Beschluss des Amtsgerichts Memmingen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren am 4. August 2006 eingeleitet und mit Beschluss vom 29. September2006 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Unterzeichner bestellt.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Immaterielle Vermögensgegenstände und Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Einzelforderungen wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen TEUR 20 (Vorjahr TEUR 0) Forderungen aus Anfechtungszahlungen sowie TEUR 1 (Vorjahr TEUR0) Ansprüche gegen das Finanzamt aus anrechenbaren Kapitalertragsteuern und abziehbaren Vorsteuern für das Folgejahr. Das Stammkapital betrug am 31. Dezember 2006 EUR 25.000,00. Die sonstigen Rückstellungen enthalten die Rückstellungen für die vorläufige Verwaltervergütung TEUR 30 (Vorjahr TEUR 0) und für die endgültige Verwaltervergütung TEUR 8 (Vorjahr TEUR 0) sowie für Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 7 (Vorjahr TEUR 3). Die Rückstellungen für die Anpassung an die Gläubigertabelle TEUR 138 (Vorjahr TEUR 0) enthalten die zur Insolvenztabelle angemeldeten und noch nicht abschließend geprüften Forderungsanmeldungen sowie die vom Insolvenzverwalter bestrittenen Forderungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus einer Kreditfinanzierung bei der BMW-Bank in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr TEUR 36). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern TEUR 86 (Vorjahr TEUR 54), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 60 (Vorjahr TEUR 58) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt TEUR 38 (Vorjahr TEUR 38). Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Sonstige Angaben Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2006: Frank Seidemann, Memmingen Der Geschäftsführer ist satzungsgemäß alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29. September 2006 wurde der Unterzeichner zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Verfahrenseröffnung geht das allgemeine Verfügungsrecht gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über.
München, 28. September 2007 Dr. Dieter Kühne
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