Agrargenossenschaft eG Beetzendorf
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marie-Luise Busse seit 29.4.2002 | Vorstandsmitglied |
Bodo Meyer seit 29.4.2002 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrargenossenschaft eG BeetzendorfBeetzendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BILANZ ZUM 30. JUNI 2023der Agrargenossenschaft eG BeetzendorfBeetzendorfAktiva
Passiva
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023der Agrargenossenschaft eG Beetzendorf
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| Firmenname laut Registergericht: | Agrargenossenschaft eG Beetzendorf |
| Firmensitz laut Registergericht: | Beetzendorf |
| Registereintrag: | Genossenschaftsregister |
| Registergericht: | Stendal |
| Register-Nr.: | GnR 87 |
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses in der zur Offenlegung bestimmten Fassung wird von den Erleichterungen gemäß § 326 HGB Gebrauch gemacht und die Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB sowie der Anhang ohne die Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.
Der Jahresabschluß der Agrargenossenschaft eG Beetzendorf wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die Regelungen des Genossenschaftsgesetzes beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Genossenschaft ist nach den in § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 336 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerkmalen wie eine kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES
Bei der Gliederung der Bilanz wird von der Regelung des § 265 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und diese um den Posten Sonderposten mit Rücklageanteil erweitert.
C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
I. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Genossenschaft macht bei der Bilanzierung von folgenden Ansatz- und Ausweiswahlrechten Gebrauch:
| ― |
Ausweis eines aktivierten Disagios in einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs. 3 HGB |
| ― |
Ausweis einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG unter Sonderposten mit Rücklageanteil |
Die Bilanzierung erfolgt im Geschäftsjahr 2022/2023 im übrigen vor einer Verwendung des Jahresergebnisses.
Bewertungsmethoden
Der Bewertung des Anlagevermögens liegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zugrunde. Bei den Posten Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, Technische Anlagen und Maschinen sowie Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wird von den in der DM-Eröffnungsbilanz ermittelten fiktiven Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. bei späteren Erwerben von den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ausgegangen.
Bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten grundsätzlich um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemindert. Bei den beweglichen Zugängen, die vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 erworben wurden und deren Nutzungsdauer über vier Jahre beträgt, werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten degressiv mit dem 2,5fachen der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer, höchstens 25 %, gemindert, im übrigen linear. Dabei wird der Erfahrungssatz beachtet, daß große neue Maschinen und maschinelle Anlagen erfahrungsgemäß in den ersten Jahren nach ihrer Anschaffung einem überproportionalen Wertverfall unterliegen.
Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:
| ― |
Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten |
| ― |
Wertpapiere des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten |
| ― |
Geschäftsguthaben von Genossenschaften zu Anschaffungskosten |
Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Beim Feldinventar wird auf eine Bewertung verzichtet. Dabei wird von der Erkenntnis ausgegangen, daß die Frucht auf dem Halm erst mit der Fruchttrennung in das Eigentum des Pächters übergeht und die Genossenschaft überwiegend auf Pachtland produziert. Bei der Bewertung nach Standardherstellungskosten hätte sich ein Buchwert von € 789.209,79 ergeben.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
Der Posten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten wird mit dem Nominalwert angesetzt.
Das im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthaltene Disagio wird anteilig, entsprechend der vertraglich vereinbarten Kapitalinanspruchnahme, über die Gesamtlaufzeit des zugrundeliegenden Darlehens aufgelöst.
Für alle ungewissen Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Ergebnisrücklagen
| Zusammensetzung: | 30.06.2022 | 30.06.2023 |
| € | € | |
| Gesetzliche Rücklage | 797.513,22 | 797.513,22 |
| Andere Ergebnisrücklagen | 1.920.541,32 | 1.745.493,52 |
| (davon durch die Generalversammlung aus dem Bilanzgewinn eingestellt bzw. aus den Anderen Ergebnisrücklagen entnommen | -371.977,92) | ( -175.047,80) |
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben Verbindlichkeiten in Höhe von € 3.215.366,10 (Vorjahr: € 3,340.530,92) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, € 1.182.101,86 (Vorjahr: € 1.284.790,97) eine Restlaufzeit von über einem Jahr bis fünf Jahre und € 615.910,13 (Vorjahr: € 512.172,13) von mehr als fünf Jahren. In Höhe von € 4.561.290,36 (Vorjahr: € 4.685.768,23) sind Verbindlichkeiten durch Grundschulden, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignungen und -eigentum, Saatgutpfand und Früchtepfand gesichert.
Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
| Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB | € |
| aus Bürgschaften | 800.000,00 |
| aus Gewährleistungsverträgen | 329.000,00 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.129.000,00 |
| davon durch Grundpfandrechte gesichert | 329.000,00 |
Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet, da die Schuldnerin über ausreichendes eigenes Vermögen zur Tilgung der Verbindlichkeiten verfügt.
D. SONSTIGE ANGABEN
Mitgliederbewegung
| Mitglieder | |||
| (Geschäftsanteile) | Geschäftsguthaben | Haftsumme | |
| Anzahl | € | € | |
| Stand zum 30.06.2022 | 3 (4) | 4.160,00 | 3.120,00 |
| + Zugänge | - (-) | 0,00 | 0,00 |
| - Abgänge | - (-) | 0,00 | 0,00 |
| Stand zum 30.06.2023 | 3 (4) | 4.160,00 | 3.120,00 |
Angaben zum Prüfungsverband
Die Agrargenossenschaft eG Beetzendorf ist Mitglied im Genossenschaftlichen Prüfverband Halle/Saale e.V., Trothaer Straße 9f, 06118 Halle.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz bzw. unter der Bilanz auszuweisen sind, beträgt ca. T€ 1.945 und betrifft die bis zum Ablauf der Pachtverträge voraussichtlich noch zu zahlende Pacht.
Anzahl der Beschäftigten
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer i. S. v. § 267 Abs. 5 HGB beträgt 6,50 (Vorjahr: 6,50).
Angaben zu den Leitungsorganen
Vorstandsmitglieder sind:
Dipl. Ing. (FH) Bodo Meyer, Vorstandsvorsitzender
Kauffrau für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Marie-Luise Busse
Beetzendorf, den 7. Dezember 2023
gez. Bodo Meyer
gez. Marie-Luise Busse
Festgestellt am 6. Mai 2024
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