Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 703888
Eingetragen
17.5.1999
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Gegenstand
Die Beratung, das Projektmanagement und die Durchführung von Geschäftsanbahnungen, Vertriebsunterstützungen, Handel, Produktion sowie Firmengründungen im asiatischen Wirtschaftsraum.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Dr. Hähl
seit 18.2.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert35.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hähll Holding GmbH & Co. KG
Germany
125.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Accessus Asia GmbH

Kieselbronn

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010
31.12.2009
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35,88 62,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.261,04 8.797,33
4.296,92 8.859,49
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 24.774,45 21.986,68
29.071,37 30.846,17

Passiva

31.12.2010
31.12.2009
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 125.000,00 125.000,00
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag -146.986,68 -143.775,01
III. Jahresfehlbetrag -2.787,77 -3.211,67
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 24.774,45 21.986,68
0,00 0,00
B. Rückstellungen 4.450,00 6.800,00
C. Verbindlichkeiten 24.621,37 24.046,17
29.071,37 30.846,17

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz werden im Anhang gemacht.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

C. ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 125.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Zum 31. Dezember 2010 besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von € 24.774,45, der entsprechend § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite ausgewiesen ist.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

Rangrücktrittserklärung der Firma Hähl Holding GmbH & Co. KG über das Darlehen in Höhe von € 24.621,37.

Der durch Art. 5 des am 19. Oktober 2008 in Kraft getretenen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) neugefasste § 19 Abs. 2 InsO lautet wie folgt: "Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich." Die Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO ist bis zum 31.12.2013 befristet. Ab dem 01.01.2014 gilt nach Artikel 6 Abs. 3 FMStG wieder die Fassung des § 19 Abs. 2 InsO vor seiner Änderung durch das FMStG.

Nach den Angaben der Geschäftsführung und deren integrierter Planung und den Prognoserechnungen auf der Grundlage des verfolgten strategischen Unternehmenskonzepts ergibt sich eine positive Fortführungsprognose. Als Zeitraum zur Beurteilung der Fortführbarkeit der Gesellschaft wurde das laufende und das folgende Geschäftsjahr zugrunde gelegt. Nach Auskunft der Geschäftsführung kann von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden. Der Erstellung eines Überschuldungsstatus bedurfte es danach nicht.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 24.621,37 ausgewiesen.

D. SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dr. Thomas Hähl, Diplom-Ingenieur.

 

Kieselbronn, den 15. März 2011

Dr. Thomas Hähl Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 19. Dezember 2011 festgestellt.

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