MEHAG Bearbeitungs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Tamschick seit 17.3.2025 | Prokura |
Torsten Schilling seit 2.5.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metallhandel Gera GmbHGeraJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
A. Allgemeine Angaben und Angabe der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft firmiert unter Metallhandel Gera GmbH,
hat ihren Sitz in Gera und ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Jena, unter Nr. HR B 512582 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
angegebenen Vorjahresbeträge wurden angepasst, soweit
dies zur Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Werte
erforderlich ist (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen. Soweit darüber hinaus der
beizulegende Wert unter die fortgeführten
Anschaffungs- und Herstellungskosten gesunken ist, wird zu
diesem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder
im Falle von Wertminderungen einem niedrigeren
beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und
forderungsgleiche "Sonstige Vermögensgegenstände"
werden mit dem Anschaffungsaufwand/Nennwert, ist gleich
Rückzahlungsbetrag, angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden mit entsprechenden Wertkorrekturen
berücksichtigt. Unverzinsliche oder minderverzinsliche
Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Davon
ausgenommen sind Bagatellbeträge von im Einzelfall
nicht mehr als TEUR 2.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen werden
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt
und bewertet, gegebenenfalls unter Berücksichtigung
der Abzinsung zu Rückstellungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr(§ 253 Abs. 2 HGB). Davon
ausgenommen bleiben Rückstellungen mit
Bagatellbeträgen bis zu einer Höhe von TEUR 2 im
Einzelfall.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive
Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden, soweit erforderlich, mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt; die erhaltenen
Anzahlungen bilanzieren mit ihrem Nettowert.
B. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Das Anlagevermögen wird linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die
wesentlichen durchschnittlichen Nutzungsdauern betragen:
techn. Anlagen/Werkzeuge: 8 - 15 Jahre
Lkw: 9 Jahre
Pkw: 6 Jahre
EDV: 3 Jahre
Betriebsausstattung 3 - 10 Jahre
Für "Geringwertige Wirtschaftsgüter'' bis
€ 150 erfolgt eine unmittelbare Aufwandsverrechnung.
Höherwertige "Geringwertige Wirtschaftsgüter"
werden unter Beachtung der jeweils gültigen
steuerlichen Regelungen, soweit auch handelsrechtlich
zutreffend, abgeschrieben.
Die Gesellschaft ist an der MEHAG Bearbeitungs GmbH mit
Sitz in Gera zu 100% am Kapital beteiligt. Das Eigenkapital
des letzten Geschäftsjahres (2023) beträgt 1.716
TEUR. Der Jahresüberschuss des letzten
Geschäftsjahres beträgt 210 TEUR.
C. Ergänzende Angaben
Durchschnittlich wurden im Geschäftsjahr 23
Arbeitnehmer (Vorjahr: 18 Arbeitnehmer) beschäftigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Torsten Schilling, Kaufmann, Ronneburg.
D. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss
des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
E. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr
2023 einen Jahresüberschuss von Euro 478.516,27 aus.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Gera, den 20. September 2024 gez. Torsten Schilling Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Dezember 2024 |
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