JurCall GmbH
Selbe AdresseErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Dr. jur. Voth seit 13.1.2026 | Prokura |
Tanja Mösel seit 13.1.2026 | Prokura |
Fabian Berlinghof seit 16.4.2024 | Prokura |
Fabian Lampe seit 16.4.2024 | Prokura |
Petra Rademacher seit 23.1.2024 | Prokura |
Michael Jürgen Diener seit 29.10.2014 | Vorstandsmitglied |
Wolfgang Sittner seit 8.1.2014 | Prokura |
Ralf Beißer seit 21.11.2005 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Neue Rechtsschutz- Versicherungsgesellschaft AktiengesellschaftMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Geschäftsbericht über das 68. Geschäftsjahr 2023Inhalt Auf einen Blick Aufsichtsrat und Vorstand Lagebericht Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Anhang Angaben zur Bilanz Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Allgemeine Angaben Gewinnverwendungsvorschlag Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bericht des Aufsichtsrats Hinweis zur Schreibweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Auf einen Blick
Aufsichtsrat und VorstandAufsichtsrat
Ausschüsse des Aufsichtsrats Prüfungsausschuss
Vorstand
*) von den Arbeitnehmern gewählt LageberichtGrundlagen der GesellschaftDie NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (im Folgenden kurz die NRV oder die Gesellschaft genannt) betreibt ausschließlich das selbst abgeschlossene Geschäft und ist in der Bundesrepublik Deutschland in folgenden Bereichen tätig:
In Österreich bietet die Gesellschaft Rechtsschutzversicherungsarten auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) an. Für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat die Aufsichtsbehörde (BaFin) die Zustimmung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Dienstleistungsverkehr erteilt. Dies gilt auch für die EFTA-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein. Mit Ausnahme von Österreich wird aktuell keine Geschäftstätigkeit im Dienstleistungsverkehr mehr betrieben. Seit 2019 wurde das Versicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr in Dänemark eingestellt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf Deutschland. Aktionäre der Gesellschaft sind:
Nach den Vorschriften des § 312 AktG erstellte der Vorstand einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, der vom Abschlussprüfer geprüft wurde. Dieser schließt mit der Erklärung: "Nach den Umständen, die uns jeweils im Zeitpunkt der Vornahme obiger Rechtsgeschäfte bekannt gewesen sind, hat unsere Gesellschaft im Geschäftsjahr bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Nachteile für unser Unternehmen sind durch diese Rechtsgeschäfte nicht entstanden. Rechtsgeschäfte mit konzernfremden Gesellschaften wurden weder auf Veranlassung noch im Interesse der NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen getätigt. Berichtspflichtige Maßnahmen sind im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen worden." Die Gesellschaft ist Mitglied:
Als Rechtsschutzspezialist mit jahrzehntelanger Erfahrung verfolgt die NRV zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft sukzessive den Wandel vom reinen Produktverkäufer und Schadenregulierer hin zum Lösungsanbieter und möchte ihren Kunden und Vertriebspartnern Mehrwerte und bestmöglichen Service bieten. Größtes Anliegen ist die Durchsetzung des Rechtsanspruchs, der Erfolg und somit die Zufriedenheit der Kunden, auch unter Berücksichtigung deren sich verändernden Erwartungen im digitalen Zeitalter. Zu dem Anspruch der NRV zählt auch, im Sinne einer aktiven Rechtshilfepositionierung, den Kunden möglichst frühzeitig mit Rat und Tat und Rechtsberatungsangeboten im Sinne von juristischen Unterstützungsleistungen aktiv zur Seite zu stehen. Die Vermittlung der Verträge, die Betreuung der Versicherungsnehmer und das Beitragsinkasso erfolgen durch die Aktionärsgesellschaften, die mit ihnen verbundenen oder zusammenarbeitenden Versicherungsunternehmen und durch die Direktion der NRV. Die Gesellschaft beschäftigt ein Team von Spezialisten, das die Vertriebspartner aktiv in allen fachlichen und vertrieblichen Belangen berät und unterstützt. Die Bestandsführung und die Schadenregulierung werden zentral in der Direktion durchgeführt. Durch eine kennzahlenorientierte Steuerung werden die Arbeitsprozesse laufend beobachtet und verbessert. Mit den das eigentliche Rechtsschutzversicherungsgeschäft nicht unmittelbar betreffenden Bereichen befasst sich im Wesentlichen eine der Aktionärsgesellschaften. Die NRV nutzt Rechenzentren und die Druckdienstleistung von externen hierauf spezialisierten Unternehmen. Auch die Kapitalanlageverwaltung wird durch ein hierfür anerkanntes und spezialisiertes Unternehmen ausgeführt. Des Weiteren nimmt die NRV zu Alternativen Investments Beratungsleistungen von einer Gesellschaft im Konzernverbund in Anspruch. Sonstige InformationenErklärung zur Unternehmensführung Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 ist auch die Gesellschaft verpflichtet, sich Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand sowie auf der obersten Managementebene zu setzen. Der Aufsichtsrat der NRV hatte im Mai 2022 als Zielgröße bis zum 30. Juni 2027 einen Frauenanteil im Aufsichtsrat von 33,3 % bzw. eine absolute Personenanzahl von 2 beschlossen. Zum Ende des Geschäftsjahres lag die Frauenquote bei 33,3 % bzw. bei 2 Personen. Für den Vorstand hatte der Aufsichtsrat im Juni 2022 die Zielgröße auf 50 % bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil 0 %. Der Vorstand hat im Juni 2023 für den Anteil von Frauen in der ersten Führungsebene der Gesellschaft eine Zielgröße zur Erreichung bis zum 30. Juni 2026 von 40 % bzw. eine absolute Personenzahl in Höhe von 2 festgelegt. Zum 1. Januar 2023 lag die Frauenquote auf der ersten Führungsebene bei 40 % bzw. 2 Personen. Aufgrund von Personalveränderungen im Laufe des Geschäftsjahres lag zum 31. Dezember 2023 die Frauenquote auf der ersten Ebene bei nur noch 20 % bzw. 1 Person, so dass die gesetzte Zielgröße im Geschäftsjahr nicht erreicht wurde. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche Entwicklung Die globale gesamtwirtschaftliche Entwicklung war aufgrund der anhaltenden Inflation sowie den in Teilen noch ausstehenden Auswirkungen der schnellen Zinsanhebungen der Zentralbanken weiterhin von einer hohen Unsicherheit geprägt. Im nach wie vor krisenbestimmten Umfeld dämpfte der anhaltende Inflationsdruck die deutsche Konjunktur. Hinzu kamen ungünstigere Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Das Bruttoinlandsprodukt (preis- und kalenderbereinigt) sank um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr (Quelle: GDV/Statistisches Bundesamt). Die Entwicklung der Wirtschaftsleistung verlief in den einzelnen Wirtschaftsbereichen jedoch unterschiedlich. Während die meisten Dienstleistungsbereiche ihre wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber dem Vorjahr erneut ausweiten konnten und die Wirtschaft im Jahr 2023 stützten, machten sich im Baugewerbe neben den hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Auch die Wirtschaftsleistung im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe wurden durch die hohen Energiepreise gebremst. Aufgrund der hohen Verbraucherpreise nahm der private Konsum preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab. Besonders stark sanken die preisbereinigten Ausgaben für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte. Auch der Staat reduzierte erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben um 1,7 % gegenüber 2022. Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen, wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern. Die Verbraucherpreise nahmen gegenüber dem Vorjahr kräftig um 5,9 % zu. Die hohe Jahresteuerungsrate wurde wie im Vorjahr von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituationen beeinflusst, die die Preisentwicklung auf allen Wirtschaftsstufen prägte. Während Energieprodukte sich um 5,3 % gegenüber 2022 verteuerten, erhöhten sich die Preise für Nahrungsmittel um 12,4 % (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die schwache Konjunktur ging nicht spurlos am Arbeitsmarkt vorüber. Insgesamt nahm die Zahl der Arbeitslosen zum Jahresende 2023 um 191 Tsd. auf 2.609 Tsd. (VJ 2.418 Tsd.) zu. Dadurch stieg die Arbeitslosenquote auf 5,7 % (VJ 5,3 %). Zum Jahresende befanden sich rund 0,2 Mio. Erwerbstätige in Kurzarbeit (VJ 0,4 Mio., Quelle: Bundesagentur für Arbeit/ Statistisches Bundesamt). Der anhaltende Inflationsdruck führte zu einer straffen Geldpolitik der US-Zentralbank Fed, die ihren Leitzins im Juli auf einen Zielkorridor von 5,25-5,5 % gehoben hat. Die EZB erhöhte zuletzt im September den Leitzins auf 4,5 %. Sowohl die Fed als auch die EZB erwarten für den gegenwärtigen Zinserhöhungszyklus keine weiteren Anhebungen mehr. Die Rendite zehnjähriger deutscher Staatsanleihen fiel bis zum Jahresende auf 2,1 %, nachdem sie zwischenzeitlich auf fast 3,0 % gestiegen war (Quelle: GDV). Rechtsschutzmarkt Gemäß der Hochrechnung des GDV von November 2023 kann für das Geschäftsjahr im Rechtsschutzgeschäft aufgrund höherer Beiträge im Neugeschäft und einer wachsenden Anzahl an Verträgen von 1 % mit einem Beitragswachstum von 2,5 % gerechnet werden. Die Geschäftsjahresschadenaufwendungen werden voraussichtlich gegenüber dem Vorjahr um 6 % stark zunehmen. Aufgrund einer Normalisierung des Abwicklungsergebnisses wird die Combined Ratio im Geschäftsjahr 2023 bei durchschnittlich ca. 97 % erwartet und liegt damit deutlich über dem Vorjahresniveau von 91 %. Seit 1. Oktober 2023 gibt es aufgrund Treuhänderfeststellung in mehreren Teilbeständen deutliche Beitragsanpassungsmöglichkeiten, die sich hauptsächlich im Folgejahr auswirken. Der wirtschaftliche Ausblick ist weiterhin mit einer ungewöhnlich hohen Unsicherheit versehen. In solchen Zeiten gilt eine Rechtsschutzversicherung auch als Sicherheitsanker. Das Wachstum wird im kommenden Geschäftsjahr mit 4 % prognostiziert (Quelle: GDV). Der Anteil der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV) am deutschen Rechtsschutzmarkt betrug 1,9 % (Stand 31. 12. 2022). Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich zum Vorjahr Im beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Umfeld konnte die NRV im Geschäftsjahr 2023 ein positives und über den Erwartungen liegendes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erzielen. Das Neugeschäft stieg mit 9,0 Mio. € (VJ 8,7 Mio. €) wie erwartet leicht an. Erwartungsgemäß fiel der Stornobetrag, u. a. durch die Kündigung eines Großvertrags, mit 7,7 Mio. € (VJ 7,0 Mio. €) moderat höher als im Vorjahr aus. Diese Entwicklung führte unter Berücksichtigung der Beitragsanpassungen aufgrund der Treuhänderfeststellung ab dem 1. Oktober 2023 dazu, dass die Bestandsbeiträge auf 90,8 Mio. € (VJ 89,2 Mio. €) stiegen, wobei die Planung übertroffen wurde. Am Bilanzstichtag befanden sich nach 42.726 (VJ 40.647) Neuabschlüssen und 41.454 (VJ 38.299) Storni insgesamt 392.704 (VJ 391.068) Verträge in unserem Bestand. Die rechnerische Differenz resultiert aus Wiederinkraftsetzungen. Entgegen unserer Erwartung verbesserte sich die Bruttoschadenquote gegenüber dem Vorjahr mit 53,6 % (VJ 56,1 %) deutlich. Dies ist sowohl auf die merklich geringeren Schadenaufwendungen als auch die höheren Beiträge zurückzuführen. Trotz der hauptsächlich investitions- bzw. inflationsbedingt steigenden absoluten Aufwendungen sowie leicht erhöhten Provisionsaufwänden stieg die Bruttokostenquote geringer als erwartet und lag mit 42,2 % (VJ 41,9 %) leicht über dem Niveau des Vorjahres. Das Kapitalanlageergebnis lag mit 3,5 Mio. € (VJ 3,3 Mio. €) erwartungsgemäß leicht über dem Vorjahresniveau. Hierbei profitierte die NRV insbesondere bei der Neuanlage vom steigenden Zinsumfeld. Nach der Abschreibung im letzten Jahr erhöhte eine Zuschreibung auf einen im Umlaufvermögen enthaltenen Rentenfonds von 0,1 Mio. € aufgrund der erholten Marktbewertung das Ergebnis. Außerplanmäßige Abschreibungen auf vier im Anlagevermögen gehaltene Immobilienfonds von insgesamt rd. 0,2 Mio. € reduzierten dagegen das Ergebnis. Ertragslage Die verdienten Bruttobeiträge betrugen insgesamt 91,3 Mio. € (VJ 89,7 Mio. €). Hiervon wurden 13,2 Mio. € (VJ 13,0 Mio. €) an unsere Rückversicherer abgegeben. In der Folge stiegen die verdienten Beiträge für eigene Rechnung gegenüber dem Vorjahr um 1,8 % auf 78,1 Mio. € (VJ 76,7 Mio. €). Die Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle befanden sich mit 48,9 Mio. € (VJ 50,3 Mio. €) unter dem Niveau des Vorjahres. Hiervon betrug die Veränderung der Schadenrückstellungen 3,5 Mio. € (VJ 2,2 Mio. €). Die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung beliefen sich im Berichtsjahr auf 50,0 Mio. € (VJ 49,3 Mio. €). Hiervon betrug die Veränderung der Schadenrückstellungen 6,1 Mio. € (VJ 3,3 Mio. €). Die Zunahme des Nettoschadenaufwands resultierte aus der geringeren Erstattung durch die Rückversicherer. Der Anteil der Schadenmeldungen aus dem Nichtverkehrsbereich lag mit 68 % (VJ 67 %) leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb brutto betrugen 38,5 Mio. € (VJ 37,6 Mio. €). Der Anstieg war im Wesentlichen auf die um 0,9 Mio. € gestiegenen Provisionen zurückzuführen. Nach Rückversicherung verblieben 27,1 Mio. € (VJ 26,4 Mio. €). In der Summe schloss die versicherungstechnische Bruttorechnung mit einem Gewinn von 3,9 Mio. € (VJ 1,9 Mio. €). Nach Rückversicherung wurde in der Nettorechnung ein versicherungstechnischer Gewinn von 1,0 Mio. € (VJ 1,1 Mio. €) ausgewiesen. Aus den Kapitalanlagen wurden Gesamterträge von 4,3 Mio. € (VJ 4,1 Mio. €) erzielt. Davon entfielen 2,7 Mio. € (VJ 2,8 Mio. €) auf laufende Erträge aus Beteiligungen und anderen Kapitalanlagen, 1,4 Mio. € (VJ 1,3 Mio. €) auf Erträge aus Gewinnabführung, 0,1 Mio. € (VJ 0,0 Mio. €) auf Erträge aus Zuschreibungen sowie 0,1 Mio. € (VJ 0,0 Mio. €) aus Abgangsgewinnen. Die gesamten Aufwendungen für Kapitalanlagen befanden sich mit 0,8 Mio. € (VJ 0,8 Mio. €) auf Vorjahresniveau. Hiervon entfielen 0,3 Mio. € (VJ 0,3 Mio. €) auf die Abschreibung von Kapitalanlagen. Während außerplanmäßig rd. 0,2 Mio. € auf die im Anlagevermögen gehaltenen Immobilienfonds entfielen, betrafen rd. 0,1 Mio. € das selbstgenutzte Gebäude. Im Geschäftsjahr erreichten wir einen Nettoertrag aus Kapitalanlagen von 3,5 Mio. € (VJ 3,3 Mio. €). Die sonstigen Erträge und Aufwendungen ergaben per Saldo eine Belastung von −0,5 Mio. € (VJ −1,5 Mio. €). Diese Entwicklung war im Wesentlichen auf die gegenüber dem Vorjahr geringeren Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von 4,0 Mio. € (VJ 3,0 Mio. €) setzte sich zusammen aus dem versicherungstechnischen Gewinn von 1,0 Mio. € (VJ 1,1 Mio. €) und dem nichtversicherungstechnischen Gewinn von 3,0 Mio. € (VJ 1,9 Mio. €). Das außerordentliche Ergebnis betrug wie im Vorjahr −0,1 Mio. € und resultierte aus der ratierlichen Auflösung der Neubewertungen der Pensionsrückstellungen sowie der Rückstellung für Entgeltumwandlung durch die Umstellung nach dem BilMoG, die letztmalig im Geschäftsjahr 2024 erfolgen wird. Nach Berücksichtigung des Gesamtsteueraufwands von 1,4 Mio. € (VJ 1,8 Mio. €) erzielte die NRV einen Jahresüberschuss von 2,5 Mio. € (VJ 1,0 Mio. €). Unter Beachtung des Gewinnvortrags von 0 T€ (VJ 4 T€) aus dem Vorjahr und einer Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen von 1,0 Mio. € (VJ 0,0 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 1,5 Mio. € (VJ 1,0 Mio. €). Zur Verwendung des Bilanzgewinns verweisen wir auf den Vorschlag des Vorstands. Vermögenslage Der Kapitalanlagenbestand der NRV belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 185,3 Mio. € (VJ 180,0 Mio. €). Der direkt gehaltene Bestand an Grundstücken und Gebäude verringerte sich durch die planmäßige Abschreibung auf 4,0 Mio. € (VJ 4,1 Mio. €). Der Posten Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen betrug 0,7 Mio. € (VJ 0,7 Mio. €). Im Berichtsjahr erfolgte die Verschmelzung des verbundenen Unternehmens JURCASH GmbH mit einem Buchwert von 25 T€ auf die NRV. Das gesamte Investment in Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere betrug zum Stichtag 51,8 Mio. € (VJ 52,2 Mio. €). Die Anteile an Immobilienspezialfonds stiegen trotz einer Wertberichtigung von rd. 0,2 Mio. € vor allem durch die Kapitalabrufe der 2021 gezeichneten Fonds auf 17,3 Mio. € (VJ 13,5 Mio. €). Hingegen wurde der zur Liquiditätssteuerung gehaltene Rentenfonds im Geschäftsjahr um 4,4 Mio. € auf insgesamt 2,9 Mio. € reduziert. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr weitere Anteile am Spezialfonds Ampega Alpha durch die Wiederanlage der Fondsausschüttung von 0,1 Mio. € erworben. Auf dem zur Liquiditätssteuerung im Umlagevermögen gehaltenen Rentenfonds wurden Zuschreibungen von 0,1 Mio. € erforderlich. Der Bestand an Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurde weiter ausgebaut und belief sich auf 74,4 Mio. € (VJ 58,4 Mio. €). Der Posten sonstige Ausleihungen betrug zum Stichtag 54,4 Mio. € (VJ 64,6 Mio. €). Der Bestand setzte sich zusammen aus Namensschuldverschreibungen mit 35,4 Mio. € (VJ 39,6 Mio. €) sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen mit 19,0 Mio. € (VJ 25,0 Mio. €). Der Rückgang war im Wesentlichen auf die Tilgung von drei Namensschuldverschreibungen von insgesamt 6,0 Mio. € sowie von drei Schuldscheindarlehen von insgesamt 6,0 zurückzuführen. Demgegenüber stand der Erwerb von zwei Namenschuldverschreibungen von insgesamt 2,1 Mio. €. Die stillen Reserven betrugen 9,6 Mio. € (VJ 8,7 Mio. €). Davon entfielen 3,4 Mio. € (VJ 3,4 Mio. €) auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, 0,9 Mio. € (VJ 5 T€) auf Zinsträger, 0,7 Mio. € (VJ 0,0 Mio. €) auf den Spezialfonds Ampega Alpha, 3,1 Mio. € (VJ 3,1 Mio. €) auf das Geschäftsgebäude und 1,5 Mio. € (VJ 2,2 Mio. €) auf Immobilienspezialfonds. Den stillen Reserven standen stille Lasten von 9,2 Mio. € (VJ 16,0 Mio. €) gegenüber. Diese entfielen ausschließlich auf Zinsträger. Abschreibungen als Folge dauerhafter Wertminderungen gem. § 341b Abs. 2, 2. Halbsatz HGB waren auf Zinsträger nicht erforderlich. Saldiert über alle Kapitalanlagen hinweg verfügte die NRV über stille Reserven in Höhe von 0,4 Mio. € (VJ 7,3 Mio. € stille Lasten). Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 betrug 26,6 Mio. € (VJ 24,4 Mio. €) und setzte sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital von 5,7 Mio. € (VJ 5,7 Mio. €), Kapitalrücklagen von 7,8 Mio. € (VJ 7,8 Mio. €), Gewinnrücklagen von 11,6 Mio. € (VJ 9,9 Mio. €) sowie dem Bilanzgewinn von 1,5 Mio. € (VJ 1,0 Mio. €). Die versicherungstechnischen Nettorückstellungen nahmen im Berichtsjahr um 6,1 Mio. € zu und betrugen 145,1 Mio. € (VJ 139,0 Mio. €). Ursächlich für den Anstieg war im Wesentlichen die Verstärkung der Nettoschadenrückstellungen, die mit 128,0 Mio. € (VJ 122,0 Mio. €) den Großteil der versicherungstechnischen Nettorückstellungen ausmachten. Die Rückstellungen für Beitragsüberträge beliefen sich im Geschäftsjahr auf 16,8 Mio. € (VJ 16,7 Mio. €). Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen betrafen im Berichtsjahr mit 0,2 Mio. € (VJ 0,3 Mio. €) ausschließlich die Stornorückstellungen. Finanzlage Die Finanzlage und die Cashflow-Entwicklung werden durch die laufende Versicherungsgeschäftstätigkeit geprägt. Um die laufenden Verpflichtungen stets zu erfüllen, wird ein aktives Liquiditätsmanagement betrieben. Hierbei werden die Beitragseinnahmen, Erträge und Rückzahlungen aus Kapitalanlagen den laufenden Versicherungsleistungen, Reinvestitionen in Kapitalanlagen und den Auszahlungen des Versicherungsbetriebs gegenübergestellt sowie stille Lasten in Teilen der Zinsträger berücksichtigt. Die Vermögensanlage erfolgt darüber hinaus mit dem Ziel, eine ausreichende Fungibilität zu gewährleisten und dabei gleichzeitig die Minderverzinsung auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Dadurch wurde für das Geschäftsjahr die jederzeitige Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen sichergestellt. Dies soll auch weiterhin gewährleistet werden. Bei der NRV fanden Investitionen in IT-Projekte sowie im Wesentlichen im Rahmen der Kapitalanlage statt. Die Investments der NRV erfolgten und erfolgen größtenteils im Rahmen der Anlageuniversen der externen Assetmanager. Vor allem das festverzinsliche Anlageuniversum wird wesentlich durch die ESG-Analyse der Konzernunternehmen des für diese Assetklassen mandatierten externen Assetmanagers beeinflusst. Nachhaltigkeit Die NRV versteht sich als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen und nimmt daher ökologische, gesellschaftliche und Governance-Belange systematisch in ihre Geschäftsstrategie und somit in ihre Geschäftstätigkeit auf. 2021 wurde ein Arbeitskreis "Nachhaltigkeit" gebildet, in dem Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens zusammenarbeiten. Dieser Arbeitskreis befasst sich übergreifend mit Nachhaltigkeitsthemen, erarbeitet Vorschläge und stößt Veränderungsprozesse an. Nach der erstmaligen Zertifizierung in 2022 wurde die NRV vom TÜV Süd nach PAS 2060:2014 im Geschäftsjahr erneut als klimaneutral zertifiziert. Der Vorstand und ein Großteil der Führungskräfte und Schlüsselfunktionen nahmen im Vorjahr an dem Zertifikatskurs Nachhaltigkeit der Versicherungsforen Leipzig in Zusammenarbeit mit der TH Deggendorf teil. Im NÜRNBERGER Konzern wurde ein Projekt zur künftigen CSRD-Berichtserstattung aufgesetzt, in welches die NRV eng eingebunden ist. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr haben wir durchschnittlich 89 Mitarbeiter (VJ 91 Mitarbeiter) beschäftigt. Die NRV misst dem Thema Diversität große Bedeutung bei und strebt bei der Besetzung von Führungskräften und offenen Stellen das Ziel einer angemessenen "Diversity of Minds" an. Dies beinhaltet nach unserem Verständnis eine breite Vielfalt im Hinblick auf Geschlecht, Herkunft sowie Ausbildungs- und Erfahrungshintergrund. Um den aus Sicht des Vorstands sehr guten Ausbildungsstand unserer Mitarbeiter zu erhalten bzw. auszubauen und sie für die vielfältigen An- und Herausforderungen unserer Zeit zu qualifizieren, geben wir unseren Mitarbeitern Gelegenheit, interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen bzw. toolgestützt online durchzuführen. Wir führen im Rahmen unseres Qualitätsmanagements laufend individuelle Fördergespräche. Um eine zukunftsorientierte Arbeitswelt zu schaffen, die den Mitarbeitern sowohl eine attraktive Arbeitsumgebung im Geschäftsgebäude bietet, als auch einen flexiblen Wechsel ins mobile Arbeiten ermöglicht, wurden eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten abgeschlossen. sowie ein Projekt gestartet, das sich mit der Analyse und Umsetzung der Anforderungen beschäftigt, die sich aus dem Wandel der Arbeitswelt ergeben. Dank Der Vorstand dankt den Führungskräften sowie den Mitarbeitern im Innen- und Außendienst der Aktionärsgesellschaften für ihren Einsatz. Dem Betriebsrat dankt der Vorstand für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Dank gilt in besonderem Maße allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Gesellschaft. Durch ihr großes Engagement, ihr Wissen und ihre Erfahrungen haben sie zum Erfolg des Unternehmens maßgeblich beigetragen. Gesamtaussage des Vorstands Insgesamt schätzt der Vorstand den Geschäftsverlauf in Anbetracht des Marktumfelds sowie der Rahmenbedingungen im vergangenen Jahr als herausfordernd, aber gut ein. Chancen- und RisikoberichtDas aktive Wahrnehmen von Chancen und der kalkulierte Umgang mit Risiken sind die Grundlage für jedes unternehmerische Handeln. Als Versicherer sehen wir insbesondere in dem Umgang mit Risiken unsere Kompetenz. Unser Ziel ist es, Chancen effizient auszuschöpfen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur dann einzugehen, wenn dadurch ein entsprechender Mehrwert für das Unternehmen erzielt werden kann und gleichzeitig die aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch in Zukunft eingehalten werden. Aus diesem Grund messen wir einem professionellen Risikomanagement große Bedeutung bei. Die Risikomanagementmethoden werden kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Das Risikomanagement unterstützt die NRV bei der Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und damit der langfristigen und nachhaltigen Existenzsicherung. Risikomanagementsystem Aufbauend auf der Risikostrategie, verfügt das Risikomanagementsystem über eine angemessene Aufbauorganisation und beinhaltet als wesentliche Elemente den Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA-Prozess) sowie die Prozesse der Risikoidentifikation, -analyse, -bewertung, -überwachung, -steuerung und -berichterstattung. Die aus der Geschäftsstrategie abgeleitete Risikostrategie gibt den strategischen Rahmen vor und entspricht einem verbindlichen Handlungsleitfaden für die operative Praxis. Sie enthält insbesondere Angaben, wie sich Planung und Geschäftsstrategie auf die Risikosituation der NRV auswirken, Vorgaben zum Umgang mit den für die NRV relevanten Risiken sowie Aussagen zu der vom Vorstand festgelegten Risikotoleranz für das Unternehmen. Die Risikostrategie wird jährlich sowie anlassbezogen überprüft und verabschiedet. Aufbauorganisatorisch folgt die NRV dem Drei-Linien-Modell, welches den Rahmen für eine funktionsfähige Durchführung von Risikomanagement, Compliance, Versicherungsmathematik und Revision beschreibt. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Implementierung eines funktionierenden und angemessenen Risikomanagementsystems sowie für dessen Weiterentwicklung. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei seiner Geschäftsführung. Die Risikomanagementfunktion (RMF) unterstützt den Vorstand bei der Implementierung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems. Die intern verantwortliche Person der RMF nimmt gegenüber dem - gemäß Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) eingerichteten - Prüfungsausschuss zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der NRV Stellung. Die RMF umfasst das Risikokomitee, das Risikomanagement und die Risikoverantwortlichen. Das Risikokomitee unter Leitung des Vorstands stellt das bereichsübergreifende Informationsgremium bzgl. Risiken aller Art dar. Das Risikomanagement koordiniert die Aktivitäten im Risikomanagementsystem, gewährleistet eine einheitliche Anwendung von Verfahren und Methoden zur Risikoidentifikation, -analyse, -bewertung, -überwachung, -steuerung und -berichterstattung und sorgt für die Weiterentwicklung des Risikomanagements bei der NRV. Die Risikoverantwortlichen verantworten die Identifikation, Analyse, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der in ihrem Geschäfts- bzw. Unternehmensbereich auftretenden Risiken. Darüber hinaus komplettieren folgende weitere Überwachungs- bzw. Überprüfungsfunktionen das Drei-Linien-Modell, die ebenfalls Aufgaben des Risikomanagements wahrnehmen:
Die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) ist bei der NRV als Prozess konzipiert, welcher mit der Unternehmensplanung, der SCR-Berechnung und dem übergreifenden Risikomanagementprozess verknüpft ist. Zur Beurteilung der ökonomischen Risikotragfähigkeit wird analysiert, ob das aus dem SCR-Standardmodell abgeleitete Risikotragfähigkeitskonzept, unter Nutzung der von der Ba- Fin genehmigten unternehmensspezifischen Parameter (USP) für das Prämien- und Reserverisiko, ein geeignetes Modell zur Bewertung der Risiken darstellt oder ob es methodischer Änderungen bedarf. Zur Beurteilung der ökonomischen Risikotragfähigkeit spielen darüber hinaus unternehmensindividuelle Szenarioanalysen eine wichtige Rolle. Auf Basis der Berechnungsergebnisse zur ökonomischen Risikotragfähigkeit sowie der Erkenntnisse aus den Szenariorechnungen findet die Beurteilung der Risikotragfähigkeit statt. Diese wird über den Planungszeitraum von 3 Jahren vorgenommen. Nicht explizit bzw. lediglich pauschal im Standardmodell aufgeführte sowie nicht oder nur schwer quantifizierbare Risiken werden im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Risikoinventur durch die Risikoverantwortlichen der einzelnen Geschäfts- und Unternehmensbereiche mit Unterstützung des Risikomanagements systematisch identifiziert, analysiert und bewertet. Das Risikomanagement gibt den hierfür benötigten methodischen Rahmen vor. Es überwacht und validiert die von den Risikoverantwortlichen vorgenommenen Risikobewertungen, beurteilt die Auswirkungen von Änderungen auf die Gesamtrisikolage der NRV und berichtet die Ergebnisse turnusmäßig oder bei Eintritt definierter Ereignisse ad hoc an den Vorstand. In Abhängigkeit von den Ergebnissen aus der Risikoinventur und der ökonomischen Risikotragfähigkeit entscheidet der Vorstand über etwaige Maßnahmen zur Risikosteuerung. Eine transparente hausweite Kommunikation und Berichterstattung in Bezug auf das Risikomanagementsystem ist die Grundlage für eine angemessene Risikokultur. Regelungen zum Kommunikations- und Meldeprozess finden sich in den Leitlinien und sonstigen Dokumentationen des Risikomanagements. Danach haben die Risikoverantwortlichen den Vorstand und das Risikomanagement turnusmäßig und ggf. außerplanmäßig unverzüglich zu informieren, wenn sich die Risikolage in ihrem Bereich wesentlich ändert. Das Risikomanagement berichtet dem Vorstand regelmäßig sowie anlassbezogen im Rahmen des internen Berichtswesens sowie der regelmäßig stattfindenden Jours fixes. Zur Förderung der Risikokultur besteht ein Intranet-Auftritt mit wesentlichen Informationen zum Risikomanagement. Um negative Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig darauf reagieren zu können, verfügt die NRV über ein Limitsystem sowie über ein Management-Informationssystem, in dem unternehmensrelevante Kennzahlen und Risiken kontinuierlich beobachtet, analysiert, kritisch beurteilt und berichtet werden. Darüber hinaus ist das Risikomanagementsystem Bestandteil des internen Kontrollsystems (IKS), welches u. a. das Ziel verfolgt, risikobehafteten Geschäftsprozessen mit angemessenen und wirksamen Kontrollen zu begegnen. Die interne Überprüfung der Geschäftsorganisation erfolgt jährlich durch die Interne Revision. Die Ergebnisse werden dokumentiert und dem Vorstand berichtet, von diesem bewertet und evtl. erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Darüber hinaus wird das Risikofrüherkennungssystem als Teil des Risikomanagements im Hinblick auf bestandsgefährdende Risiken im Rahmen der Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 Abs. 4 HGB durch den Abschlussprüfer geprüft. Risikoprofil Das Risikoprofil umfasst versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken, Forderungsausfall-/Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und sonstige Risiken. Das versicherungstechnische Risiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus einer unangemessenen Prämienfestlegung oder einer nicht angemessenen Rückstellungsannahme ergibt. Ursachen hierfür können natürliche Schwankungen im Schadenverlauf, aber auch falsche Annahmen bei der Kalkulation der Prämien oder Veränderungen in der Risikocharakteristik sein. Bei den versicherungstechnischen Risiken dominieren bei der NRV das Prämien- und Reserverisiko. Das Prämienrisiko entspricht dabei dem Risiko, dass die vereinnahmten Prämien des aktuellen Geschäftsjahrs nicht ausreichen, die anfallenden Versicherungsleistungen und Kosten zu erbringen. Das Reserverisiko bezeichnet dagegen das Risiko, dass die Rückstellungen für die bereits eingetretenen Schäden nicht ausreichend sind. Wesentliche Treiber sind hierbei nicht nur anfallende Großschäden. U. a. im Zuge des Abgasskandals erlangen Kumulschäden für die NRV zunehmend an Bedeutung. Die versicherungstechnischen Risiken werden im Rahmen der SCR-Berechnung kontinuierlich bewertet und überwacht sowie mit Risikokapital unterlegt. Darüber hinaus hat die NRV weitere Maßnahmen und Kontrollen zur Steuerung und laufenden Überwachung des Prämien- und Reserverisikos eingeleitet, wie z. B. eine bedarfsgerechte Prämienkalkulation, ein aktives Schaden- und Sanierungsmanagement und die Weitergabe von großen Einzel- oder Kumulrisiken an den Rückversicherer. Die NRV hat 2023 ausschließlich Verträge mit Rückversicherungsunternehmen, die mit den Ratingklassen AA- bis A+ bewertet sind. Zur Erfüllung der eingegangenen Leistungsversprechen in der Zukunft ist es für Versicherungsunternehmen erforderlich, finanzielle Mittel in Vermögensgegenständen verschiedener Art anzulegen. Die Kapitalanlagestrategie der NRV ist auf die Erzielung eines stabilen Ertrags bei angemessenem Risiko ausgerichtet. Sie wird abgeleitet aus der internen strategischen Asset Allocation (SAA) und jährlich überprüft. Die Leitlinie Kapitalanlagen gibt den organisatorischen Rahmen sowie operative Limite für das Kapitalanlage-Controlling der NRV vor und wird regelmäßig an sich ändernde Gegebenheiten angepasst. Unter dem Marktrisiko wird bei der NRV das Risiko eines Verlustes bzw. eines Ergebnisrückgangs aufgrund von Veränderungen der Finanzlage verstanden, die sich direkt oder indirekt aus der Volatilität der Marktpreise für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ergeben. Beim Marktrisiko sind aufgrund der Struktur des Kapitalanlageportfolios vor allem das Spread- und Immobilienrisiko von hoher Bedeutung. Das Konzentrationsrisiko sowie die Risiken aus Aktien bzw. strategischen Beteiligungen und Zinsänderungen (unter Berücksichtigung der Passivseite) spielen betragsmäßig bei der NRV eine eher untergeordnete Rolle. Das Währungsrisiko hat aufgrund nicht vorhandener direkter Fremdwährungsanlagen keine Bedeutung. Um in diesem Zuge eine Volatilität in den Ergebnissen zu vermeiden, werden die stillen Lasten aus wie Anlagevermögen bewerteten Kapitalanlagen überwacht. Ein wesentlicher Treiber des Marktrisikos ist die Bonität der Kapitalanlagen (u. a. im Spreadrisiko). Aus diesem Grund investiert die NRV in Anleihen mit guter Bonität, unter Berücksichtigung der diesbezüglichen internen Vorgaben. Die Bonität wird anhand definierter Limite fortlaufend überwacht. Die Ratingstruktur der verzinslichen Ausleihungen einschließlich des Spezialfonds stellt sich zum 31. Dezember 2023 zu Buchwerten wie folgt dar:
Die Marktrisiken werden im Rahmen der SCR-Berechnung kontinuierlich bewertet und überwacht sowie mit Risikokapital unterlegt. Zum Stichtag betrug der Marktwert der zinssensitiven Kapitalanlagen 151,8 Mio. € (VJ 141,7 Mio. €). Im Falle einer Zinsänderung würde sich deren Marktwert wie folgt verändern (Angaben in Mio. €):
Der Marktwert der aktienkurssensitiven Kapitalanlagen belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 3,6 Mio. € (VJ 4,0 Mio. €). Ein Kursrückgang um 20 % würde zu einer Marktwertveränderung von −0,7 Mio. € (VJ −0,8 Mio. €) führen. Darüber hinaus hat die NRV weitere Maßnahmen und Kontrollen zur Steuerung und laufenden Überwachung eingeleitet, wie z. B. die Verabschiedung der Anlagestrategie mit Informationen zu Anlagezielen, Strategien, Vorgaben und Bandbreiten (Limits) für die Kapitalanlagen sowie das Kapitalanlage-Controlling. Als Kreditrisiko (Forderungsausfallrisiko) wird das Risiko eines Verlustes aufgrund eines Ausfalls von Geschäftspartnern bezeichnet. Das Kreditrisiko umfasst bei der NRV Forderungsausfälle in Bezug auf die passive Rückversicherung/Mitversicherung, Bankeinlagen sowie Versicherungsnehmer/Versicherungsvermittler. Zum Bilanzstichtag lagen die Forderungen an Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler, deren Fälligkeit länger als 90 Tage zurückliegt, bei 0,2 % (VJ 0,2 %) der gebuchten Bruttobeiträge. Davon wurde bereits ein angemessener Teil pauschal wertberichtigt. Der Forderungsausfall der letzten drei Jahre betrug durchschnittlich 0,0 % (VJ 0,1 %), bezogen auf die gebuchten Bruttobeiträge. Die Forderungsausfallrisiken werden im Rahmen der SCR-Berechnung kontinuierlich bewertet und überwacht sowie mit Risikokapital unterlegt. Darüber hinaus hat die NRV weitere Maßnahmen und Kontrollen zur Steuerung und laufenden Überwachung eingeleitet, wie z. B. eine restriktive Auswahl der Geschäftspartner, implementierte Controlling-/Überwachungsprozesse sowie ein qualifiziertes Mahnwesen. Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes, der dadurch entsteht, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Das Liquiditätsrisiko ist nicht Teil der SCR-Berechnung, sondern unterliegt einem qualitativen Steuerungs- und Überwachungsprozess. Es ist Teil der Risikoinventur und wird im Rahmen dessen durch den Risikoverantwortlichen identifiziert, analysiert, beurteilt und überwacht. Als Ergebnis dieser qualitativen Beurteilung der Liquiditätsrisiken im Rahmen der Risikoinventur werden Liquiditätsrisiken aufgrund der laufenden Beitragseinnahmen und der hohen Fungibilität der Kapitalanlagen bei der NRV als nicht wesentliches Risiko beurteilt. Daher erfolgt keine Anpassung des SCR-Standardmodells bzw. keine weitere Kapitalunterlegung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung. Um ein möglicherweise schleichend auftretendes Liquiditätsrisiko frühzeitig zu erkennen, wird eine laufende Überwachung der Liquidität und der ausgewogenen Fälligkeitsstruktur durch das Kapitalanlage-Controlling vorgenommen. Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes aufgrund von unangemessenen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus system-, mitarbeiterbedingten bzw. externen Vorfällen. Es umfasst u. a. auch Rechts-/Compliance-Risiken. Das operationelle Risiko wird im Rahmen der SCR-Berechnung berücksichtigt und der Methodik des Standardmodells folgend über einen faktorbasierten Ansatz mit Risikokapital hinterlegt. Neben der pauschalen Berücksichtigung des operationellen Risikos in der Standardformel wird es darüber hinaus im Rahmen der Risikoinventur auf Einzelrisikoebene durch den Risikoverantwortlichen identifiziert, analysiert, beurteilt und überwacht. Im Rahmen des ORSA wird darauf basierend untersucht, ob die Bewertung des operationellen Risikos in der Standardformel angemessen ist oder einer weiteren Kapitalunterlegung bedarf. Im Berichtszeitraum erfolgte keine Anpassung des SCR-Standardmodells bzw. keine weitere Kapitalunterlegung. Die Bewertung des operationellen Risikos wird weiterhin als angemessen angesehen. Als Teil des operationellen Risikos nimmt das Cyberrisiko eine zunehmende Bedeutung für Versicherungsunternehmen ein. Aus diesem Grund verstärkte die NRV bereits im Vorjahr die diesbezüglichen Überwachungshandlungen und veranlasste zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos. In Summe ergab sich für das Berichtsjahr kein erhöhtes Cyberrisiko für die NRV. Die sonstigen Risiken umfassen bei der NRV das strategische, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko.
Die sonstigen Risiken sind nicht explizit Teil der SCR-Berechnung, sondern unterliegen einem qualitativen Steuerungs- und Überwachungsprozess. Sie sind Teil der Risikoinventur und werden im Rahmen dessen durch die Risikoverantwortlichen identifiziert, analysiert, bewertet und überwacht. Als Ergebnis der Bewertung der sonstigen Risiken im Rahmen der Risikoinventur ist keine marktüberdurchschnittliche Exponierung dieser Risiken ersichtlich. Daher erfolgt keine Anpassung des SCR-Standardmodells bzw. keine weitere Kapitalunterlegung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung. Die sich zum Jahresbeginn 2022 abzeichnende und anhaltende Situation in der Ukraine stellt zudem die größte geopolitische Krise der vergangenen Jahrzehnte dar. Seit Beginn der Krise stiegen die Weltmarktpreise für Erzeugnisse wie Brennstoffe stark an. Ferner nahm die Sorge um die Sicherheit der Energie- und Nahrungsmittelversorgung weltweit zu. Die Auswirkungen spiegelten sich deutlich in einem Inflationsanstieg, u. a. aufgrund steigender Energiepreise, wider. Außerdem wurde mit massiven Energieengpässen sowie einer steigenden Anzahl an Cyberangriffen gerechnet. Der Ukraine-Krieg birgt weiterhin das Potential, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und damit auch das Risikoprofil der NRV nachhaltig und wesentlich zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund wurden im Berichtszeitraum das Geschehen rund um den Ukraine-Krieg kontinuierlich überwacht und analysiert, um unverzügliche Maßnahmen zur möglichst reibungslosen Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebs der NRV - u. a. mit Blick auf einen drohenden Energieengpass sowie zunehmende Cyberangriffe - zu ergreifen. Ferner erfolgte eine kontinuierliche Überwachung der möglichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die NRV im Rahmen qualitativer und quantitativer Analysen: Die qualitativen Analysen wurden anhand von Expertenschätzungen seitens der Risikoverantwortlichen vorgenommen. Die quantitativen Analysen berücksichtigten im Rahmen der quartalsweisen SCR-Berechnung den erwarteten Verlauf u. a. hinsichtlich der Beitragseinnahmen, Stornoquoten, Schadenaufwendungen und Kapitalanlagen. Sie umfassten darüberhinausgehende Stress-Szenarien, um mögliche adverse Entwicklungen im Zuge des Ukraine-Kriegs frühzeitig erkennen zu können. Insgesamt war im Berichtszeitraum aufgrund des Ukraine-Kriegs weiterhin keine wesentliche Einflussnahme auf den Geschäftsbetrieb im Allgemeinen sowie das Risikoprofil der NRV im Speziellen erkennbar. Zur Steuerung und Überwachung der sonstigen Risiken sind in der NRV Maßnahmen und Kontrollen implementiert, wie z. B. eine systemgestützte Dokumentierung von Prozessen, Risiken und Kontrollen (IKS), ein Controlling wichtiger Kennzahlen, die regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision, Compliance-Überwachungsaktivitäten sowie die Überwachung angemessener IT-Maßnahmen durch den Informationssicherheitsbeauftragten. Darüber hinaus nehmen das Thema Datenschutz und die damit verbundenen Risiken bei der NRV einen sehr hohen Stellwert ein. In diesem Zuge ist die NRV beispielsweise bereits zum 1. Januar 2014 dem Datenschutzkodex (Code of Conduct) beigetreten und sorgt für die Einhaltung der diesbezüglich geltenden Anforderungen. Das Risikomanagementsystem wird im Hinblick auf die Anforderungen von Solvency II kontinuierlich weiterentwickelt, um auch zukünftig den sich stets ändernden internen und externen Anforderungen der NRV gerecht zu werden. Die aufsichtsrechtliche Bedeckungsquote wurde 2023 zu jeder Zeit übererfüllt. Auch auf der Grundlage der mehrjährigen Unternehmensplanung bestehen keine Hinweise einer drohenden Unterdeckung. Daher wird auch weiterhin von einer dauerhaften Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Bedeckungsquote ausgegangen. PrognoseberichtZukunftsbezogene Aussagen in diesem Geschäftsbericht resultieren in erster Linie aus Erwartungen, Prognosen und Planungen. Abweichende tatsächliche Entwicklungen sind wegen der darin enthaltenen Annahmen und Ungewissheiten nicht grundsätzlich auszuschließen. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2024 Globale Krisen, hohe Zinsen, schwache Weltwirtschaft sowie eine unsichere Haushaltslage sorgen für einen verhaltenen Ausblick ins neue Jahr. Je nach Prognoseinstitut werden für 2024 Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts zwischen −0,5 % bis +1,3 % erwartet, während die Inflation bei 2,5 % prognostiziert wird. Die anhaltende gesamtwirtschaftliche Unsicherheit beflügelt die Zurückhaltung beim privaten Konsum während durch die höheren Zinsen die Sparneigung erhöht bleiben wird. Abwärtsrisiken für den Arbeitsmarkt ergeben sich u. a. aus den weiter ansteigenden Insolvenzmeldungen von Unternehmen, so dass mit einer Abkühlung auf dem Arbeitsmarkt gerechnet wird (Quelle: GDV). Im gegenwärtigen Zinserhöhungszyklus erwarten sowohl die Fed als auch die EZB keine weiteren Anhebungen mehr. Für Ende 2024 sieht die Kommission Versicherungsmärkte den EZB-Leitzins bei 3,75 %, während bei der Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe mit 2,75 % gerechnet wird (Quelle: GDV). Im Hinblick auf die beschriebene Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage sowie auf die Beitragserhöhungsmöglichkeiten in der Rechtsschutzversicherung wird mit einem Beitragswachstum von 4 % für das Jahr 2024 gerechnet (Quelle: GDV). Entwicklung der Lage der Gesellschaft 2024 werden die Themen rund um die Transformation des Geschäftsmodells wie Produkt-, Prozess- und Produktivitätsverbesserungen, Konzentration auf Kundennutzen sowie Gewährleistung der Nachhaltigkeit unseres Handelns im Fokus stehen. Die Förderung des Neugeschäfts, die kontinuierliche Fokussierung der Servicequalität und der Umgang mit regulatorischen Anforderungen werden weiterhin im Mittelpunkt unserer Aktivitäten stehen. Das 2022 gestartete Projekt zur Ablösung unseres Bestandsführungssystems ist 2024 weiterhin zentrales IT-Thema. Um gezielte Maßnahmen zur Schadenbegrenzung und aktiven Produktsteuerung einzuleiten, kommt der Annahmepolitik eine besondere Bedeutung zu. Um die Kundenzufriedenheit abzusichern, bauen wir unsere attraktiven Produkt- und Rechtsdienstleistungsangebote weiter aus. Gemäß unserem Vertriebskonzept werden wir durch unsere Direktionsbeauftragten, unterstützt durch unseren Vertriebs- und Kundenservice, eine individuelle und professionelle Betreuung der Vertriebspartner sicherstellen. Wir erwarten für 2024 ein deutlich wachsendes Neugeschäft und ein gleichbleibendes Storno. Unter Berücksichtigung der Beitragsanpassungsmöglichkeiten ab dem 4. Quartal 2023, die sich hauptsächlich im Jahr 2024 auswirken, gehen wir insgesamt von einer deutlichen Steigerung der Bestandsbeiträge aus. Die erwartete Bestandssteigerung von rd. 5 % sowie die Inflationsentwicklung führen 2024 zu einem Mehraufwand im Schadensegment, so dass wir von einer leichten Steigerung der Bruttoschadenquote ausgehen. Im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten mit Automobilherstellern in Bezug auf erhöhte Emissionswerte war nach einem Rückgang des Schadenanfalls um 70 % von 2021 auf 2022 auch im vergangenen Geschäftsjahr ein erneuter Rückgang von über 60 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf die zwischenzeitlich gefestigte Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof zurückzuführen. Im Übrigen sind viele Schadenersatzansprüche mittlerweile verjährt. Auch wenn im Januar 2024 bekannt wurde, dass das Kraftfahrtbundesamt ein Anhörungsverfahren gegen einen weiteren namhaften deutschen Automobilhersteller wegen des Verdachts der Abgas-Manipulationen eingeleitet hat, ist nicht mit einem Wiederaufleben des Kumulschadens zu rechnen. Zum einen handelt es sich nach aktuellem Stand lediglich um einen Verdachtsfall bei einem konkreten Modell eines einzelnen Automobilherstellers, zum anderen greifen auch hier die von der Rechtsprechung mittlerweile entwickelten Grundsätze zur Frage der Schadenersatzansprüche. Dennoch zeigt der aktuelle Verdachtsfall, dass die Entwicklung in diesem Schadenkomplex weiterhin engmaschig beobachtet werden muss. Auf dieser Grundlage ist auch für 2024 mit einem Rückgang beim Schadenanfall zu rechnen. Die Bruttokostenquote sehen wir durch inflations- und investitionsbedingt steigende absolute Aufwendungen sowie erhöhte Provisionsaufwände infolge der Beitragssteigerung geringfügig über dem Niveau des Vorjahres. Durch gezielte kostensenkende Maßnahmen und fortlaufende Prozessverbesserungen soll vor allem der finanzielle Freiraum für Investitionen in die Arbeitsumwelt, Verbesserung von Services, IT-Infrastruktur und Digitalisierung geschaffen werden. Unsere Kapitalanlagestrategie ist nachhaltig darauf ausgelegt, angemessene Erträge unter Berücksichtigung der jederzeitigen Erfüllbarkeit der Ansprüche der Versicherungsnehmer bei vertretbarem Risiko zu erzielen. Während die Neuanlage von einem erhöhten Zinsniveau profitieren wird, gilt es die damit im Zusammenhang stehenden Auswirkungen und Entwicklungen auf den Bestand genau zu beobachten. Dies gilt auch für den Markt der Wohnimmobilien und gewerblichen Immobilien, die ebenfalls in deutlichem Umfang von der veränderten Zinspolitik betroffen sind. Das Kapitalanlageergebnis 2024 sehen wir, vor allem aufgrund der im Vergleich zu Vorjahren günstigeren Wiederanlagekonditionen, leicht über Vorjahresniveau. Insgesamt gehen wir für 2024 von einem positiven, jedoch gegenüber 2023 geringerem, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus. Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangUm die Übersichtlichkeit zu verbessern, wurden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in vollen Euro, also ohne Cent-Angaben, aufgestellt. Die einzelnen Posten, Zwischen- und Endsummen wurden jeweils kaufmännisch auf- bzw. abgerundet. Die Addition der Einzelwerte kann daher von den Zwischen- und Endsummen um Rundungsdifferenzen abweichen. Angaben zur Bilanzierung und BewertungAllgemeines Der Jahresabschluss der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim wurde nach den Vorschriften des HGB und der RechVersV in der jeweils aktuellen Fassung aufgestellt. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 179 im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Immaterielle Vermögensgegenstände Die unter den immateriellen Vermögensgegenständen zu Anschaffungskosten aktivierte, entgeltlich erworbene Software wird linear abgeschrieben. Der Abschreibungsbeginn erfolgt mit Nutzungsbeginn, die grundsätzlich angenommene Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Eine Ausnahme ist das 2016 eingeführte Programm "Winsure Inkasso" mit einer angenommenen Nutzungsdauer von 8 Jahren. Im Rahmen eines mit externer Unterstützung durchgeführtem Softwareprojekts wurden im Jahr 2023 Anzahlungen in Höhe von 201 T€ geleistet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Diese werden zum Nennwert angesetzt. Kapitalanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Dieser Posten beinhaltet ausschließlich das selbst genutzte Gebäude, das über 50 Jahre linear abgeschrieben wird. Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Bewertung erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden, sofern sie nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens geführt werden, nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder den darunterliegenden Börsen- oder Marktwerten am Bilanzstichtag angesetzt. Das Wertaufholungsgebot wird beachtet (§ 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 HGB). Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet (§ 341b Abs. 2, 2. Halbsatz HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB). Dauerhafte Wertminderungen werden erfolgswirksam abgeschrieben. Zur Beurteilung des Vorliegens einer dauerhaften Wertminderung in Bezug auf Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bilanziert werden, werden Bonitätsprüfungen der Emittenten sowie die Entwicklungen der Ratings hinzugezogen. Zur Feststellung des Vorliegens einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung insbesondere öffentlich gehandelter Anteile oder Aktien an Investmentvermögen werden die vom Versicherungsfachausschuss des IDW empfohlenen Aufgreifkriterien verwendet. Demzufolge kann eine dauerhafte Wertminderung immer dann vorliegen, wenn der Zeitwert eines Wertpapiers in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert liegt sowie für den Fall, dass der Durchschnittswert der täglichen Börsenkurse in den letzten 12 Monaten um mehr als 10 % unter dem Buchwert liegt. Sofern die notwendigen Informationen für eine Durchschau (look-throughapproach) vorliegen, richtet sich die Beurteilung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen bei einer zum Abschlussstichtag vorliegenden stillen Last auf dem Investmentanteil nach den im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen. Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (§ 341c Abs. 3 HGB). Dabei werden die Kapitalanlagen bei Erwerb mit dem Anschaffungskurs angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zum Rückzahlungsbetrag wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. Notwendige Abschreibungen werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip vorgenommen (§ 341b Abs. 2, 2. Halbsatz HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB). Im Rahmen des Wertaufholungsgebots (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB) werden auf Vermögensgegenstände, die in früheren Jahren abgeschrieben wurden, erfolgswirksame Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungswerte oder auf einen niedrigeren Verkehrs- oder Börsenwert vorgenommen, wenn die Gründe für die dauerhafte Wertminderung entfallen sind und eine Werterholung eingetreten ist. Forderungen Forderungen an Versicherungsnehmer und -vermittler sind mit den Nominalbeträgen bewertet. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird bei den Forderungen an Versicherungsnehmer durch Pauschalwertberichtigungen und bei Bedarf durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Alle übrigen Forderungen sind ebenfalls mit den Nominalbeträgen angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 15 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe sofort abgeschrieben. Bei einem Wert über 800 € ohne Umsatzsteuer erfolgt eine Aktivierung verbunden mit einer laufzeitabhängigen Abschreibung. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sind mit den Nominalbeträgen eingestellt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Abgegrenzte Zinsen und Mieten und sonstige Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen angesetzt. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Zur Absicherung der Rückstellung für arbeitnehmerfinanzierte Versorgungszusagen hat die Gesellschaft für jeden versicherten Mitarbeiter mit der Entis Lebensversicherung AG, Mannheim (vormals Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin), und der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg, Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Diese Versicherungen sind an den jeweiligen Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Nach IDW RH FAB 1.021 für rückgedeckte Versorgungszusagen sind Rückdeckungsversicherungen bzw. Erfüllungsbeträge für Bilanzstichtage ab 31.12.2022 neu zu bewerten. Der Erfüllungsbetrag wurde daher in Anwendung des Aktivprimats in Höhe des Zeitwertes der Rückdeckungsversicherungen angesetzt und beträgt vor Verrechnung 639 T€. Nach Verrechnung des Erfüllungsbetrags mit dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB ergibt sich ein Aktivüberhang von 7 T€. Dieser entspricht dem noch nicht zugeführten Unterschiedsbetrag aus der geänderten Bewertung nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB. Es ergaben sich keine saldierten Zinserträge und -aufwendungen. Aktive latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche, sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehrende Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der NRV nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei ihrer Organtochter, der JURCALL GmbH, bestehen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Gesellschaft von aktuell 31 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung müsste in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergibt sich insbesondere aus Bewertungsunterschieden bei den Pensions- und Jubiläumsrückstellungen, aus der realitätsnahen Bewertung der Schadenreserven sowie aus der Besteuerung von Investmentfonds eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Gewinnrücklagen wurden aus den Ergebnissen des aktuellen sowie früherer Geschäftsjahre gebildet. Versicherungstechnische Rückstellungen Die Beitragsüberträge sind unter Beachtung der aufsichtsbehördlichen Vorschriften pro Versicherungsvertrag dem tageweise ermittelten Bedarf entsprechend berechnet worden. Bei der Bemessung der Kostenanteile, die von den Bruttobeitragsüberträgen abzusetzen sind, haben wir die steuerlichen Bestimmungen beachtet. In der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ist für jeden mit Ereignisjahr 2019 und früher noch nicht endgültig abgerechneten bekannten Versicherungsfall sowie für alle bekannten Versicherungsfälle des industriellen Rechtsschutzgeschäfts die Höhe der voraussichtlich zukünftigen Aufwendungen im Einzelnen ermittelt und zurückgestellt worden. In den Schadenrückstellungen sind außerdem Pauschalbeträge für bereits eingetretene, der Gesellschaft aber noch nicht gemeldete Versicherungsfälle und für zu früh geschlossene Schadenakten sowie für in den Geschäftsjahren 2020 bis 2023 gemeldete Versicherungsfälle mit Ereignisjahren 2020 und später enthalten. Die Höhe der zurückgestellten Beträge entspricht den Erfahrungswerten. Die Schadenrückstellungen enthalten auch die Rückstellungen für die im Zusammenhang mit der weiteren Abwicklung erwarteten Regulierungsaufwendungen. Bei ihrem Ansatz fanden die steuerlichen Vorschriften Beachtung. RPT-Forderungen wurden in Höhe von 1.012 T€ abgesetzt. Die für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft ausgewiesenen Beträge ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Das Abwicklungsergebnis brutto ergab einen Gewinn von 5,5 Mio. €. Nach Berücksichtigung der Rückversicherung ergab sich ein Abwicklungsgewinn netto in Höhe von 4,3 Mio. €. Die Schwankungsrückstellung wird gemäß § 29 Rech- VersV berechnet, muss aber nicht gebildet werden. Die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Beitragsstorno. Diese ist nach Erfahrungssätzen auf der Basis statistischer Unterlagen errechnet worden. Andere Rückstellungen Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsVO) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten 10 Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2023 wurde ein hochgerechneter Rechnungszins von 1,83 % verwendet. Der nach altem Recht hochgerechnete Rechnungszins bei einem durchschnittlichen Zinssatz der letzten 7 Jahre betrug 1,76 %. Daraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 259 T€. Der Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt, sofern die Gesellschaft nicht über genügend frei verfügbare Eigenkapitalbestandteile verfügt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,6 % bzw. 0 % bei den Entgelten und von 1 % bzw. 2 % bei den Renten aus. Die Fluktuation wird altersabhängig mit 0,6 % bis unter 21 Jahre, 8,5 % für 21 bis unter 31 Jahre, 5,9 % für 31 bis unter 41 Jahre, 3,2 % für 41 bis unter 51 Jahre, 2,8 % für 51 bis unter 61 Jahre und 0 % ab 61 Jahre angenommen. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG im Geschäftsjahr 2010 ergab sich bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ein Zuführungsbetrag in Höhe von insgesamt 2.048 T€. Dieser wird gemäß dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB im Geschäftsjahr 2010 und den darauffolgenden 14 Geschäftsjahren mit mindestens einem Fünfzehntel angesammelt. Gemäß Art. EGHGB Abs. 7 werden die Aufwendungen in Höhe von 137 T€ aus der Anwendung des Art. 67 EGHGB Abs. 1 unter dem Posten "Außerordentliche Aufwendungen" ausgewiesen. Der in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 noch nicht berücksichtigte Zuführungsbetrag beläuft sich auf 137 T€. Die Bewertung der Rückstellung für Jubiläen erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB analog zur Pensionsrückstellung. Die verwendeten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen entsprechen bis auf den Rechnungszins ebenfalls denen der Pensionsrückstellung. Bei der Rückstellung für Jubiläen wurde der Rechnungszins von 1,76 % entsprechend dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten 7 Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern und -vermittlern, die Abrechnungsverbindlichkeiten sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Angaben zur BilanzAktiva Der Zeitwert von dem eigengenutzten Bürogebäude und dem Grundstück ergibt sich aus einer 2023 intern durchgeführten Verkehrswertermittlung auf Basis des Ertragswerts. Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen bewertet. Die Zeitwerte der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen werden auf der Grundlage eines Ertragswertverfahrens berechnet. Für den Ampega Reserve Rentenfonds finden die für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften laut § 341b Abs. 2 HGB Anwendung. Der Zeitwert der Wertpapiere ist auf Basis des Freiverkehrswertes gemäß § 56 RechVersV ermittelt worden. Für Kapitalanlagen, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, gilt als Zeitwert der Wert zum Bilanzstichtag bzw. zum letzten diesem Zeitpunkt vorausgehenden Tag, für den ein Markt- oder Börsenpreis feststellbar war. Die Zeitwerte der Investmentanteile resultieren aus der durch die Depotbank bestätigten Bewertung der Kapitalanlagegesellschaft zum Bilanzstichtag. Im Jahr 2023 wurde der Ampega Alpha Fonds von einem Renten- in einen Mischfonds umklassifiziert. Die Anlagen in Investmentvermögen bestehen zu 6 % aus einem Rentenfonds, zu 33 % aus Immobilienfonds und zu 61 % dem vorstehend genannten Mischfonds. Alleiniger Anteilseigner an dem Mischfonds Ampega Alpha ist die NRV. Der Anteilsbesitz beträgt somit mehr als 10 %. Die Ausschüttungen im Geschäftsjahr beliefen sich bei den Immobilienfonds auf 363 T€ (VJ 463 T€), bei dem Mischfonds Ampega Alpha auf 100 T€ (VJ 350 T€) sowie beim Reserve Rentenfonds auf 20 T€ (VJ 10 T€). Für den Mischfonds und für den Reserve Rentenfonds gibt es keine Beschränkung zur täglichen Rückgabe. Die Gesamtübersicht zum Investmentvermögen nach § 285 Nr. 26 HGB stellt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:
Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit des § 341b Abs. 2, 2. Halbsatz HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB Gebrauch gemacht, Investmentanteile im Buchwert von 48.928 T€ dazu zu bestimmen, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Diese Kapitalanlagen werden wie Anlagevermögen gemäß § 253 Abs. 3 HGB behandelt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die Anteile an dem Reserve Rentenfonds in Höhe von 2.919 T€ hingegen sind gemäß § 341b Abs. 2, 1. Halbsatz nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften zu behandeln. Der Marktwert der Investmentanteile im Anlagevermögen beträgt 51.131 T€. Es ergeben sich Bewertungsreserven in Höhe von 2.203 T€. Im Umlaufvermögen ergibt sich eine stille Reserve in Höhe von 26 T€. Bei den Inhaberschuldverschreibungen wird im Geschäftsjahr 2023 vom § 341b Abs. 2, 1. Halbsatz HGB Gebrauch gemacht. Es bestanden zum 31. Dezember 2023 stille Reserven in Höhe von 754 T€ sowie stille Lasten in Höhe von 5.829 T€. Bei den Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen sowie den sonstigen Darlehen werden die Zeitwerte auf Basis von Zinsstrukturkurven mit Risikoaufschlägen für die verschiedenen Emittenten berechnet. Zum Stichtag bestehen für drei Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 3.095 T€ stille Reserven von 98 T€ sowie stille Lasten für 15 Namensschuldverschreibungen mit einem Buchwert von 32.267 T€ von insgesamt 2.749 T€. Darüber hinaus bestehen für sieben Schuldscheindarlehen mit einem Buchwert von 19.021 T€ stille Lasten von insgesamt 610 T€. Nach unserer Einschätzung liegt aufgrund des Ratings und der langen Laufzeit dieser Papiere keine dauerhafte Wertminderung vor, so dass eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB unterblieben ist. Aktiva Entwicklung der Aktivposten A und B im Geschäftsjahr 2023
Zeitwerte und Bewertungsreserven
Verbundene Unternehmen von mindestens 20 %
Mit der JURCALL GmbH, Mannheim, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die JURCASH GmbH, Mannheim, wurde rückwirkend zum 01.01.2023 auf die NRV verschmolzen. Passiva
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
* Negatives Vorzeichen bedeutet zugunsten der Rückversicherung (Saldo aus den verdienten Beiträgen der Rückversicherer und den Anteilen der Rückversicherer an den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle sowie den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb) Die Anteile des Rückversicherers ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Der Steueraufwand des Geschäftsjahrs beläuft sich auf 1.506.812 €. Für Vorjahre ergaben sich Erträge in Höhe von 155.032 €. Anzahl der Versicherungsverträge Unsere Gesellschaft betreibt ausschließlich das selbst abgeschlossene Geschäft. Die Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge im Geschäftsjahr zum 31.12.2023 beträgt 392.704 (Stand 31.12.2022: 391.068). Angaben zur Vermögensverrechnung nach § 285 Nr. 25 HGB Die saldierungspflichtigen Vermögensgegenstände gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB umfassen den Erfüllungsbetrag der Rückstellung für Entgeltumwandlung, die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände sowie den beizulegenden Zeitwert. Diese ergeben 2023 einen Wert von 639.324 €. Angaben nach § 285 Nr. 30a HGB Mit der Verabschiedung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15. Dezember 2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung verständigt. Die in den internationalen Vereinbarungen der OECD enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung mit 15 % sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen. Deutschland hat die Vorgaben aus der EU-Richtlinie mit dem Mindeststeuergesetz umgesetzt, das erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 anzuwenden ist. Die Gesellschaft ist Bestandteil der Mindeststeuergruppe der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG. Die Mindeststeuergruppe der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG gilt als sogenannte Unternehmensgruppe mit untergeordneter internationaler Tätigkeit und ist daher aufgrund einer Übergangsregelung im Inland für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Mindeststeuer befreit. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit unserer Gesellschaft ist das Inland. Wir erwarten daher für unsere Gesellschaft aus heutiger Sicht aus der Umsetzung des Mindeststeuergesetzes keine wirtschaftlich relevanten Belastungen ab 2024. Allgemeine AngabenDie NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG, Nürnberg, hält eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft. Der VHV Holding AG, Hannover, gehört mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft. Aufsichtsrat und Vorstand Mitglieder des Aufsichtsrats:
*) von den Arbeitnehmern gewählt Ausschüsse des Aufsichtsrats: Prüfungsausschuss Peter Rainer, Vorsitzender Peter Meier Sebastian Stark Jürgen Wörner Mitglieder des Vorstands:
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 89 Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt, davon 84 im Innendienst und 5 im Außendienst. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch und unterlässt die Angabe der Bezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands. Im Berichtsjahr wurden Bezüge in Höhe von 271.775 € (VJ 268.116 €) an frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ausbezahlt. Für sie sind zum 31. Dezember 2023 Pensionsrückstellungen von 3.587.582 € (VJ 3.769.546 €) gebildet. Des Weiteren bestehen durch die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB Verpflichtungen für Pensionen, für die keine Rückstellung gebildet wurde, in Höhe von 22.417 € (VJ 46.379 €). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr betrugen 95.000 €. Der Abschlussprüfer hat neben der Abschlussprüfung gemäß § 316 HGB für die Gesellschaft zusätzliche Leistungen erbracht. Diese betreffen als zusätzliche Abschlussprüfungsleistungen die Prüfung der Solvabilitätsübersicht gemäß § 35 Abs. 2 VAG, die Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 313 AktG. Das Gesamthonorar (netto) des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, betrug für das Geschäftsjahr 2023 für Abschlussprüfungsleistungen 96.524 €. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen insoweit, dass zur Absicherung der Ansprüche aus arbeitnehmerfinanzierter Versorgungszusage die Rückdeckungsversicherungen mit der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Nürnberg, und der Entis Lebensversicherung AG, Mannheim, mit einem beizulegenden Zeitwert von 639.324 € (VJ 645.673 €) an die Arbeitnehmer abgetreten wurden. Aufgrund der bestehenden Depotwerte sowie Versicherungsverhältnisse wird mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft nicht gerechnet. Im Jahr 2023 bestehen aus noch nicht abgerufenen Immobilienfondszeichnungen ausstehende Kapitaleinzahlungsverpflichtungen gegenüber Fondsgesellschaften in Höhe von 1.788 T€ (VJ 5.796 T€). Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres waren keine Vorgänge oder Ereignisse zu verzeichnen, die die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss und -lagebericht der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, Nürnberg, einbezogen, der gleichzeitig der kleinste und größte Konsolidierungskreis ist und nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 HGB über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich sein wird. Konzernabschluss und -lagebericht der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, Nürnberg, haben für die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG befreiende Wirkung, sodass sie keinen eigenen Konzernabschluss und -lagebericht erstellt. GewinnverwendungsvorschlagDie NRV erzielte 2023 einen Jahresüberschuss von 2.537.361 €. Unter Berücksichtigung der Einstellung von 1.000.000 € in die Gewinnrücklagen beträgt der Bilanzgewinn der Gesellschaft 1.537.361 €. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Mannheim, den 8. März 2024 Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Der Vorstand Ralf Beißer Michael Diener BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft, Mannheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: I. Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: I. Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft, Mannheim, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Christine Keller.
Frankfurt am Main, den 28. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christine Keller, Wirtschaftsprüfer ppa. Marina Haag, Wirtschaftsprüferin Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten im Geschäftsjahr 2023 sorgfältig wahrgenommen. Die Teilnahmequote der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses an den jeweiligen Sitzungen lag bei 95,5 %. Bei der Leitung des Unternehmens hat der Aufsichtsrat den Vorstand beraten und ihn in seiner Geschäftsführung überwacht. Über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung und die Lage der Gesellschaft mit ihrer strategischen Ausrichtung und ihrer Risikosituation sowie über die Unternehmensplanungen hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichten lassen. Im Berichtsjahr fanden zwei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, im Mai 2023 und im Dezember 2023, und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung im Januar 2023, um offene Punkte aus der Dezember-Sitzung 2022 abzuschließen. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr im Mai 2023. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Abschlussprüfer statt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand während des gesamten Geschäftsjahres mit dem Vorstand in engem Kontakt. Zu allen Geschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, gab der Aufsichtsrat sein Einverständnis. Der Vorstand hat seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat umfassend erfüllt. Sämtliche Vorstandsberichte zur Geschäftslage und alle Vorträge zu besonderen Themen wurden durch schriftliche Unterlagen begleitet, die jedes Aufsichtsratsmitglied jeweils vor der Sitzung zur angemessenen Vorbereitung erhielt. Gleiches gilt für den Geschäftsbericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss, zum Abhängigkeitsbericht und zur Solvabilitätsübersicht. Schwerpunkte der Beratung im Plenum Der Aufsichtsrat besprach eingehend die Geschäftsentwicklung sowie die Risiken und erwarteten Ergebnisse einzelner Geschäftsbereiche und der Kapitalanlagen. Intensiv befasste sich der Aufsichtsrat mit den Entwicklungen auf der Schadenseite und den Auswirkungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen auf die Ergebnisse, Kapitalanlagen und Solvenzquote der NRV. Eingehend ließ sich der Aufsichtsrat über den Status und die noch erforderlichen Aktivitäten zum Abschluss des Projekts bezüglich der Modernisierung der Bestandsführungs- und Schadenbearbeitungssoftware informieren. Gegenstand ausführlicher Beratungen waren die wesentlichen Elemente einer an der Gewinn- und Verlustrechnung orientierten Planung 2024-2026. Ausführlich ließ sich der Aufsichtsrat die Entwicklung und Zusammensetzung der Kosten und Beiträge sowie Maßnahmen zur Kosteneinsparung und Steigerung des Bestandswachstums aufzeigen. Der Aufsichtsrat hat die kurzfristig veröffentlichten Aktualisierungen der Anforderungen an die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie von Aufsichts- und Verwaltungsorganen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Kenntnis genommen. Die Leitlinie "Fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit" der NRV wurde aktualisiert und verabschiedet. Wie im Vorjahr hat sich der Aufsichtsrat mit den im Gremium vorhandenen Kenntnissen in den Themenfeldern Versicherungstechnik, Kapitalanlage, Abschlussprüfung und Rechnungslegung auseinandergesetzt und eine Selbsteinschätzung erhoben und diskutiert. Jährlich verabschiedet der Aufsichtsrat einen Entwicklungsplan für Themen, in denen einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Kenntnisse vertiefen wollen. Den vom Prüfungsausschuss validierten und verabschiedeten Abschlussbericht inklusive der Empfehlung zum Auswahlverfahren bezüglich der Bestellung eines neuen Abschlussprüfers der NRV ab dem Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19.05.2023 zur Kenntnis genommen. Weiterhin beriet und beschloss der Aufsichtsrat seine Vorschläge an die ordentliche Hauptversammlung, die am 26.06.2023 in Nürnberg stattfand. Allen Beschlussvorschlägen stimmte die Hauptversammlung zu. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich außerdem mit der Aktualisierung der Ressortverteilung des Vorstands, der Vergütung sowie den Zielvereinbarungen zur variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder. Hierzu wurden entsprechende Beschlüsse gefasst. Zu keinem Zeitpunkt im Berichtsjahr sah sich der Aufsichtsrat veranlasst, Prüfungsmaßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 AktG durchzuführen. Arbeit des Prüfungsausschusses Das im Vorjahr begonnene Auswahlverfahren bezüglich der Bestellung eines neuen Abschlussprüfers der NRV ab dem Geschäftsjahr 2024 in Anlehnung an das Abschlussprüferreformgesetz (AReG) und die einschlägige Verordnung (EU) Nr. 537/2014 wurde im Geschäftsjahr 2023 mit den Präsentationen der Bewerber inklusive einer Fragenrunde im April 2023 fortgesetzt. Der hierüber erstellte Abschlussbericht wurde in der Sitzung des Prüfungsausschusses im Mai validiert und ein Beschluss gefasst, der eine Empfehlung beinhaltet. Neben der Prüfung des Jahresabschlusses befasste sich der Prüfungsausschuss eingehend mit dem internen Überwachungssystem in Bezug auf Risikomanagement, Compliance und Revision. Die Inhaber dieser Schlüsselfunktionen berichteten dazu persönlich in der Sitzung im Mai und standen für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung. Darüber hinaus beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der Qualität der Abschlussprüfung. Zudem hat sich der Prüfungsausschuss mit dem Bericht der Monitoring-Stelle über die Billigung von Nichtprüfungsleistungen, die vom Abschlussprüfer erbracht werden, beschäftigt und hierzu keine Einwände erhoben. Der Prüfungsausschuss hat, soweit erforderlich, die Beauftragung von Nichtprüfungsleistungen an den Abschlussprüfer gebilligt. Ebenso hat der Prüfungsausschuss eine Anpassung der Billigungsleitlinie für Nichtprüfungsleistungen beschlossen. Der Prüfungsausschussvorsitzende berichtete dem Aufsichtsrat über den Gegenstand und die Ergebnisse der Arbeit des Prüfungsausschusses ausführlich in den Sitzungen. Jahresabschluss Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Aufsichtsrats standen mit dem Abschlussprüfer mehrmals in Kontakt und ließen sich vor Beginn der Vorprüfung über das geplante Vorgehen bei Vor- und Hauptprüfung, über die Ergebnisse der Vorprüfung und vorab der Hauptprüfung unterrichten. Die Unterlagen zum Jahresabschluss und der Bericht des Abschlussprüfers wurden den Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung des Prüfungsausschusses teil; er berichtete über die wesentlichen Schwerpunkte und Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns vorab geprüft und zustimmend von dem Ergebnis der Prüfung Kenntnis genommen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat den Aufsichtsrat in seiner Sitzung über die Ergebnisse der Prüfung durch den Prüfungsausschuss unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat nach Vorabprüfung durch den Prüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns ebenfalls geprüft und nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teil und stand für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung. Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) aufgestellt. Der Abhängigkeitsbericht und der hierzu vom Abschlussprüfer erstellte Prüfungsbericht wurden ebenfalls zur Sitzung des Prüfungsausschusses vorgelegt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 313 Abs. 3 AktG lautet wie folgt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Dieses Prüfungsergebnis hat der Prüfungsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen und seinerseits den Abhängigkeitsbericht geprüft. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat den Aufsichtsrat in seiner Sitzung über die Ergebnisse der Prüfung durch den Prüfungsausschuss unterrichtet. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen abgegebene Erklärung des Vorstands. Personalia Es ergaben sich keine Veränderungen im Vorstand sowie im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss. Von der Möglichkeit, weitere Ausschüsse des Aufsichtsrates zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. Dank Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz für die besonderen Anstrengungen im Zusammenhang mit der aufwendigen parallelen Umsetzung des Releasewechsels für die Bestandsführungs- und Schadenbearbeitungssoftware.
Mannheim, den 04. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Peter Meier, Vorsitzender Peter Rainer, stellv. Vorsitzender Claudia Liebaldt Jessica Schneider Sebastian Stark Jürgen Wörner Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 4.6.2024 festgestellt. |
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