Next48
GmbH
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
366.768,00 |
9.898,00 |
| I.
Sachanlagen |
366.767,00 |
9.898,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
2.514.812,69 |
1.648.207,65 |
| I.
Vorräte |
1.815.818,77 |
810.432,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
689.391,65 |
586.994,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.602,27 |
250.780,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.230,00 |
2.555,00 |
| Summe
Aktiva |
2.913.810,69 |
1.660.660,65 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
685.695,21 |
619.827,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
660.695,21 |
594.827,24 |
| B.
Rückstellungen |
624.230,00 |
1.025.593,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.603.885,48 |
15.240,41 |
| Summe
Passiva |
2.913.810,69 |
1.660.660,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Next48 GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Firma hat ihren Sitz in Grünwald und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
München (HRB 211481).
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die formelle Stetigkeit für Darstellung und
Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1
HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB, die Angabe- und Begründungspflichten nach §
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für
einen Zeitvergleich wurden berücksichtigt.
Erläuterungen zur Bilanzierung und
Bewertung
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die Waren wurden zu Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen
Die Wertansätze der sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend des §
277 (1) HGB in der Fassung des BilRUG erfasst.
Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Dennis Rohrbach
Ergebnisverwendung
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben betreffend die Gesellschafter
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB):
Sachverhalte |
Betrag |
Forderungen |
532.190,85 |
Euro |
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Betriebsgröße
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
der Vorschrift des § 267 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.
Grünwald, 08.02.2020
gez. Dennis Rohrbach -Geschäftsführer-
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 9.2.2020.
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