INTERSPHERIAL-PICTURES ENTERTAINMENT Film GmbH

Friedrichstraße 23A, 70174 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 16672
Eingetragen
1.9.1994
Branche
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenFilmverleih und -vertrieb, nicht an private HaushalteVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
Herstellung von Filmen (Kinofilme, Werbefilme, Video-Clips), Verkauf und Vermarktung der Filme, Public Relations und Werbung, Produktion von Musik, sowie das halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Mahn
seit 25.10.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oliver Hahn
Schillbergstr. 53
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Interspherial-Pictures Entertainment Film GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 8,00 8,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 7,00 7,00
B. Umlaufvermögen 26.790,51 29.610,27
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.937,23 24.481,94
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.329,15 13.329,15
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.853,28 5.128,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 62,00 59,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.860,51 29.677,27

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 20.033,28 21.126,49
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 4.438,10 5.625,52
III. Jahresfehlbetrag 1.093,21 -1.187,42
B. Rückstellungen 600,00 600,00
C. Verbindlichkeiten 6.227,23 7.950,78
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.539,81 3.263,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.860,51 29.677,27

Anhang

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Interspherial-Pictures Entertainment zum 31.12.2010 wurden unverändert als Saldenvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage "Anlagenentwicklung" dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben.

Diese Anlage ist als Blatt 20 Bestandteil dieses Anhangs.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschlusskosten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Oliver Mahn.

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

Verlustvortrag -4.438,10
zuzüglich Jahresfehlbetrag - 1.093,21
Vortrag auf neue Rechnung - 5.531,31

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.2.2013.

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