Veith
Holding GmbH
Öhringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.1.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.269.961,30 |
10.355.061,17 |
| I.
Finanzanlagen |
11.269.961,30 |
10.355.061,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.616,83 |
0,00 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.616,83 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
11.273.578,13 |
10.355.061,17 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.1.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.161.181,13 |
10.355.061,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.255.061,17 |
10.255.061,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
806.119,96 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
112.397,00 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
11.273.578,13 |
10.355.061,17 |
Anhang
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher
gestützt auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die
Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB,
§ 285 Nr. 2-4, 8, 9 Buchstabe a und b, Nr. 10-12, Nr.
14, 15, 15a, 17-19, 21, 22, 24, 26-30, 32-34 HGB.
§ 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder
Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung eine
Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht wurden
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
wurden vollständig dort getätigt. Von einem
etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde
kein Gebrauch gemacht.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Angabe und
Begründung für die Abweichung von Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Es handelt sich um den ersten Jahresabschluss der
Gesellschaft. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich an den gesetzlichen Standards.
§ 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte gesichert sind
Es bestehen keine Verbindlichkeiten.
§ 285 Nr. 3a HGB: Gesamtbetrag der sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz
enthalten sind und die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB
anzugeben sind, sofern diese Angabe für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Verpflichtungen aus Altersversorgung sowie ggü.
verbunden Unternehmen sind gesondert auszuweisen.
Derartige Verpflichtungen bestehen nicht.
§ 285 Nr. 7 HGB: Durchschnittliche Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Mitarbeiter; ohne Unterteilung (§ 288 Abs. 1 Nr. 2
HGB)
Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr keine
Mitarbeiter beschäftigt.
§ 285 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite
und übernommene Haftungen zu Gunsten der
Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und
ähnlicher Organe
Keine.
§ 285 Nr. 14a HGB: Informationen zum
Konzernabschluss, zum kleinsten Konsolidierungskreis. Auf
die Angabe zum Ort der Offenlegung wird verzichtet (§
288 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines
Konzernabschlusses besteht nicht.
§ 285 Nr. 20 HGB: Grundlegende Annahmen und
Bewertungsmethoden sowie Umfang und Art der nach §
340e HGB bewerteten derivativen Finanzinstrumente
Derartige Finanzinstrumente bestehen nicht.
§ 285 Nr. 25 HGB: Anschaffungskosten, Zeitwert
und Erfüllungsbetrag der
Vermögensgegenstände und Schulden im Fall der
Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
Eine solche Verrechnung erfolgte nicht.
§ 285 Nr. 31 HGB: Erläuterungen zu Art und
Höhe von Erträgen und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung und
außergewöhnlicher Bedeutung, soweit nicht von
untergeordneter Bedeutung
Derartige Aufwendungen und Erträge sind im
Geschäftsjahr nicht angefallen.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Öhringen, den 16.06.2022
Veith Holding GmbH
Hannes Pfledderer
(Geschäftsführer)
Bärbel Kapfer
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2022
festgestellt.
|