Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 779890
Eingetragen
28.6.2021
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hannes Pfledderer
seit 28.6.2021
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Hannes Pflederer
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hannes Pflederer
74613 Öhringen
50.000 €
50.00%
74613 Öhringen
50.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Veith Holding GmbH

Öhringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
1.1.2021
EUR
A. Anlagevermögen 11.269.961,30 10.355.061,17
I. Finanzanlagen 11.269.961,30 10.355.061,17
B. Umlaufvermögen 3.616,83 0,00
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.616,83 0,00
Summe Aktiva 11.273.578,13 10.355.061,17

Passiva

31.12.2021
EUR
1.1.2021
EUR
A. Eigenkapital 11.161.181,13 10.355.061,17
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 10.255.061,17 10.255.061,17
III. Jahresüberschuss 806.119,96 0,00
B. Rückstellungen 112.397,00 0,00
Summe Passiva 11.273.578,13 10.355.061,17

Anhang

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher gestützt auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB, § 285 Nr. 2-4, 8, 9 Buchstabe a und b, Nr. 10-12, Nr. 14, 15, 15a, 17-19, 21, 22, 24, 26-30, 32-34 HGB.

§ 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung eine Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden vollständig dort getätigt. Von einem etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde kein Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Angabe und Begründung für die Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Es handelt sich um den ersten Jahresabschluss der Gesellschaft. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich an den gesetzlichen Standards.

§ 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind

Es bestehen keine Verbindlichkeiten.

§ 285 Nr. 3a HGB: Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Verpflichtungen aus Altersversorgung sowie ggü. verbunden Unternehmen sind gesondert auszuweisen.

Derartige Verpflichtungen bestehen nicht.

§ 285 Nr. 7 HGB: Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter; ohne Unterteilung (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.

§ 285 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite und übernommene Haftungen zu Gunsten der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und ähnlicher Organe

Keine.

§ 285 Nr. 14a HGB: Informationen zum Konzernabschluss, zum kleinsten Konsolidierungskreis. Auf die Angabe zum Ort der Offenlegung wird verzichtet (§ 288 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht nicht.

§ 285 Nr. 20 HGB: Grundlegende Annahmen und Bewertungsmethoden sowie Umfang und Art der nach § 340e HGB bewerteten derivativen Finanzinstrumente

Derartige Finanzinstrumente bestehen nicht.

§ 285 Nr. 25 HGB: Anschaffungskosten, Zeitwert und Erfüllungsbetrag der Vermögensgegenstände und Schulden im Fall der Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB

Eine solche Verrechnung erfolgte nicht.

§ 285 Nr. 31 HGB: Erläuterungen zu Art und Höhe von Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

Derartige Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Öhringen, den 16.06.2022

Veith Holding GmbH

Hannes Pfledderer
(Geschäftsführer)

Bärbel Kapfer
(Geschäftsführerin)

sonstige Berichtsbestandteile




Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2022 festgestellt.

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