MakroElectronics GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Förster seit 15.2.2021 | Prokura |
Nicole Heller seit 15.2.2021 | Prokura |
Kai Thalmann seit 15.4.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt LeipzigEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LGH Service GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz der LGH Service GmbH, Leipzig, zum 31. Dezember 2023
AnhangLGH Service GmbH, Leipzig Anhang für das Geschäftsjahr 2023 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die LGH Service GmbH hat Ihren Sitz in Leipzig und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (HR B 10679). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Für Zwecke der Offenlegung wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 274a, 288 Abs. 1 und 326 HGB) teilweise Gebrauch gemacht (verkürzte Fassung). Im Interesse der besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, überwiegend im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die für den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, soweit nachfolgend nichts Anderes erläutert wird, beibehalten. Die bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei dauernder Wertminderung erfolgt ein Ansatz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, soweit derartige Wertminderungen entfallen, werden Zuschreibungen, ggf. unter Berücksichtigung des zwischenzeitlichen planmäßigen Wertverzehrs vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände beläuft sich auf drei Jahre, die der abnutzbaren Sachanlagen auf drei bis sieben Jahre, sie wird grundsätzlich in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen festgelegt. Zur Vornahme planmäßiger Abschreibungen kommt ausschließlich die lineare Methode zur Anwendung. Die abnutzbaren Sachanlagen mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt, solange keine Anhaltspunkte für nachhaltige Wertminderungen vorliegen, zu Anschaffungskosten. Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung wurden aufgrund ihrer im Jahr 2018 erfolgten Verpfändung, mit der sie dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und da sie ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, (Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) mit den gegenüberstehenden Rückstellungen für Pensionen verrechnet. Der Ansatz Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung - vor Verrechnung - erfolgt mit dem von der Versicherung gemeldeten Aktivwert der Ansprüche (beizulegender Zeitwert). Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert bilanziert. Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei konkret erkennbaren Ausfallrisiken Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen bilanzierte Ansprüche gegen das Finanzamt aus Kapitalertragssteuern auf Zinserträge treuhänderisch verwalteter Bankguthaben werden in gleicher Höhe als Herausgabeverpflichtung unter den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert. Als Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten werden wegen der höheren Transparenz unter der Aktivseite der Bilanz treuhänderisch verwaltete Bankguthaben und in entsprechender Höhe die Herausgabeverpflichtung unter der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Das als gezeichnetes Kapital auszuweisende Stammkapital wird zum Nennbetrag passiviert. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt anlog der Bewertung wertpapiergebundener Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB, da es sich um eine Versorgungszusage auf Basis einer leistungskongruenten Rückdeckungsversicherung handelt (die künftigen Zahlungen aus der Rückdeckungsversicherung entsprechend sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Zeitpunkte den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten). Insoweit richtet sich die Höhe des Erfüllungsbetrags der Rückstellung allein nach dem Zeitwert der Rückdeckungsansprüche. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag werden, soweit sie Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, unter den Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Latente Steuern werden auf die Unterschiede zwischen den Bilanzansätzen in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz ermittelt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die gesamten ermittelten aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens werden im beigefügten Anlagenspiegel (siehe Anlage 4 bzw. Anlage zum Anhang) dargestellt. Die Gesellschaft ist zum Stichtag 31. Dezember 2023 im Sinne des § 290 HGB Mutterunternehmen folgender Tochterunternehmen (verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB):
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die LGH KG in Höhe von TEUR 234 (i. Vj. TEUR 93). Im Vorjahr wurde weiterhin ein an die BIO-NET ausgereichtes Darlehen in Höhe von TEUR 250 ausgewiesen, welches in 2023 vollständig zurückgezahlt wurde. Der Posten sonstige Vermögensgegenstände beinhaltet Forderungen gegen das Finanzamt aus anrechenbarer Kapitalertragssteuer auf Zinserträge in Höhe von TEUR 10 (i. Vj. TEUR 6), davon aus treuhänderisch verwalteten Bankguthaben TEUR 9 (i. Vj. TEUR 4,5). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowohl am 31. Dezember 2023 als auch am 31. Dezember 2022 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei dem unter der Bilanz zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Treuhandvermögen handelt es sich zum einen um die Mietkautionen für die Lindenthaler Straße mit TEUR 36 (i. Vj. TEUR 34) und zum anderen um Guthaben bei Kreditinstituten mit TEUR 3.165 (i. Vj. TEUR 2.975) resultierend aus der Verwaltungstätigkeit für die Eigentümergemeinschaft des Biotechnologisch-Biomedizinischen Zentrums Leipzig (BIO CITY LEIPZIG). In gleicher Höhe sind Treuhandverbindlichkeiten (Herausgabeverpflichtungen) gegenüber den Eigentümern der Eigentümergemeinschaft bzw. den Mietern unter der Bilanz ausgewiesen. Die Bankkonten der Verwaltungstätigkeit für die Eigentümergemeinschaft Grassimuseum wurden zum 1. Januar 2023 ausgegliedert (TEUR 0; i. Vj. TEUR 649). Das gezeichnete Kapital wurde im Zuge der Satzungsanpassung im Jahr 2020 auf ganze Euro gerundet und beträgt EUR 25.566,00. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 (TEUR 64) wurde entsprechend dem Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterin in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich das Eigenkapital auf insgesamt TEUR 1.296. Am 31. Dezember 2023 bestehen aktive latente Steuern aus dem temporär unterschiedlichen Wertansatz für Pensionsrückstellungen in der Handels- bzw. Steuerbilanz, die mit TEUR 8 auf Körperschaftsteuern (Körperschaftsteuersatz 15,0 %, Solidaritätszuschlag 5,5 %) und mit TEUR 8 auf Gewerbesteuern (Gewerbesteuermesszahl 3,5 %, Gewerbesteuerhebesatz 460 %) entfallen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 122 (i. Vj. TEUR 110), sowie Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 10 (i. Vj. TEUR 9). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten mit TEUR 20 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen BIO-NET sowie mit TEUR 1 Verbindlichkeiten gegenüber der LGH KG. Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie zum Vorjahresstichtag, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Ergänzende Angaben 1. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft ist persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafterin der LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG, Leipzig (Tochterunternehmen). 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus dem Steuerberaterverhältnis in Höhe von insgesamt TEUR 4. Mit TEUR 20 sind sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen LGH GmbH & Co. KG enthalten. 3. Ergebnisverwendung Der Gesellschafterin wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von EUR 76.886,73 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 4. Angaben zu den Organen Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 Herr Diplom-Kaufmann Kai Thalmann bestellt. Die entsprechend dem Leipziger Corporate Governance Kodex für den Geschäftsführer anzugebenden im Geschäftsjahr 2023 von der Gesellschaft gewährten Vergütungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Aufsichtsrat bestand aus drei Mitgliedern und setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2023 keine Aufwandsentschädigungen erhalten. 5. Arbeitnehmerschaft Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 - exklusive des Geschäftsführers - durchschnittlich 14,25 Angestellte (i. Vj. 12,50 Angestellte). Von diesen Angestellten sind zehn Frauen und fünf Männer. Daneben beschäftigt die Gesellschaft noch eine Werksstudentin. 6. Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf TEUR 5. 7. Konzernbeziehungen Die LGH Service GmbH ist Mutterunternehmen der LGH Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG, Leipzig, und persönlich sowie unbeschränkt haftende Gesellschafterin (ohne Kapitaleinlage) dieser Personenhandelsgesellschaft. Des Weiteren ist die LGH Service GmbH Mutterunternehmen der BIO-NET LEIPZIG Technologietransfergesellschaft mbH. Von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist die Gesellschaft auf Grund des Unterschreitens der Größenkriterien gemäß § 293 HGB befreit. 8. Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Gesamtsituation auf die Unternehmensentwicklung der LGH Service birgt weiterhin ein Risiko für die Unternehmensentwicklung. Allerdings haben die vergangenen Jahre gezeigt, dass die LGH Service weniger stark von den Auswirkungen betroffen war. Weiterhin ist die inflationsbedingte Kostensteigerung insbesondere aufgrund der aktuellen Ereignisse im Ukrainekonflikt und den damit einhergehenden Sanktionen gegenüber Russland ein möglicher Risikofaktor. Die Auswirkungen sind aktuell nicht vollumfänglich abschätzbar. Nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 sind bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses keine Vorgänge von Bedeutung eingetreten, die weder in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 noch in der Gewinn- und Verlustrechnung des zu diesem Zeitpunkt endenden Geschäftsjahres berücksichtigt sind. sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, den 17. Mai 2024 Kai Thalmann Geschäftsführer BeschlüsseDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der LGH Service GmbH wurde am 3. Oktober 2024 festgestellt. |
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