Germania
Halberstadt GmbH
Halberstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.016,00 |
62.173,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.749,00 |
49.419,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.067,00 |
12.754,00 |
| III.
Finanzanlagen |
200,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
22.836,86 |
16.124,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.831,64 |
14.940,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5,22 |
1.183,43 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
459.338,88 |
423.212,20 |
| Aktiva |
539.191,74 |
501.509,34 |
Passiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
104.000,00 |
104.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
18.000,00 |
18.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
586,00 |
586,00 |
| IV.
Bilanzverlust |
581.924,88 |
545.798,20 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
459.338,88 |
423.212,20 |
| B.
Rückstellungen |
2.400,00 |
2.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
536.791,74 |
499.109,34 |
| Passiva |
539.191,74 |
501.509,34 |
Anhang
I. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
1. Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2022 der Firma
Germania Halberstadt GmbH mit dem Sitz in 38820 Halberstadt
(Amtsgericht Stendal, HR B 112955) wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnungwurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) unter
Ergänzung der Darstellung der Gewinnverwendung (§
158 Abs. 1 AktG analog) aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 30. Juni 2022 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibung wurde linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw.
Herstellungs-kosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit einem Wert von mehr als EUR
150,00, höchstens jedoch EUR 1.000,00 je Einheit
werden nach § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 6
Abs. 2a EStG im Zugangsjahr und den folgenden vier
Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
3. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Angaben zu den Posten der Bilanz
1. Angaben über Geschäfts- oder
Firmenwert
Als Geschäfts- oder Firmenwert werden die
fortgeführten Anschaffungskosten der Übernahme
des Geschäftsbetriebs der Regionalligamannschaft im
Pflichtspielbetrieb des Nordostdeutschen
Fußballverbandes und des Landespokals des
Landes Sachsen-Anhalt ausgewiesen.
Da der Geschäfts- oder Firmenwert entgeltlich
erworben wurde, wurde er gem. § 246 HGB aktiviert. Er
wird gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB in
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften über 15
Jahre planmäßig abgeschrieben.
2. Angaben zu Einzelposten des
Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Gliederung der
Geschäftsjahresabschreibung sind im
nachfolgenden Anlagenspiegel zum 30. Juni 2022 dargestellt.
|
|
Stand zum
|
Zugang
|
Umbuchung
|
Abschrei-
bungen
|
Stand zum
|
|
Entwicklung der
|
01.07.2021
|
Abgang (-)
|
Betriebsprüfung
|
Zuschreibung (-)
|
30.06.2022
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
|
Ansch.-/Herst.-K.
|
100.000,00
|
0,00
|
0,00
|
|
100.000,00
|
Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie
|
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
|
Abschreibung
|
50.581,00
|
6.670,00
|
0,00
|
|
57.251,00
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
Buchwerte
|
49.419,00
|
0,00
|
0,00
|
6.670,00
|
42.749,00
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
|
Ansch.-/Herst.-K.
|
19.970,41
|
3.653,36
|
0,00
|
|
21.196,89
|
|
|
|
-2.426,88
|
0,00
|
|
|
|
Abschreibung
|
7.216,41
|
2.340,36
|
0,00
|
|
7.129,89
|
|
|
|
-2.426,88
|
0,00
|
|
|
|
Buchwerte
|
12.754,00
|
3.653,36
|
0,00
|
2.340,36
|
14.067,00
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
Genossenschaftsanteile
|
Ansch.-/Herst.-K.
|
0,00
|
200,00
|
0,00
|
|
200,00
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
Abschreibung
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
0,00
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
Buchwerte
|
0,00
|
200,00
|
0,00
|
0,00
|
200,00
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
Ansch.-/Herst.-K.
|
119.970,41
|
3.853,36
|
0,00
|
|
121.396,89
|
|
|
|
-2.426,88
|
0,00
|
|
|
|
Abschreibung
|
57.797,41
|
9.010,36
|
0,00
|
|
64.380,89
|
|
|
|
-2.426,88
|
0,00
|
|
|
|
Buchwerte
|
62.173,00
|
3.853,36
|
0,00
|
9.010,36
|
57.016,00
|
|
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
3. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und Sonstigen Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen
"Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in
Höhe von EUR 459.338,88 (EUR 423.212,20) aus.
Die NOSA GmbH - Holding der Stadt Halberstadt, 38820
Halberstadt hat der Gesellschaft ein
verzinsliches Darlehen (Darlehensvertrag vom
09.03.2016) in Höhe von EUR 400.000,00 (Stand
30.06.2022: EUR 256.000,00) gewährt. Die
Gläubigerin tritt mit ihren Forderungen aus diesem
Darlehensvertrag hinter alle gegenwärtigen und
künftigen Gläubiger der Gesellschaft im Sinne des
§ 19 Abs. 2 InsO insoweit zurück, als
hierdurch bei der Gesellschaft eine
Überschuldungssituation eintreten würde
(Nachrangabrede lt. Darlehensvertrag vom 09.03.2016).
Ein Gläubiger hat der Gesellschaft ein
verzinsliches Darlehen (Darlehensvertrag vom 05.12.2016) in
Höhe von EUR 60.000,00 (Stand 30.06.2022: EUR
50.091,91) gewährt. Der Gläubiger tritt mit
seinen Forderungen aus diesem Darlehensvertrag hinter alle
gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der
Gesellschaft im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO insoweit
zurück, als hierdurch bei der Gesellschaft eine
Überschuldungssituation eintreten würde
(Nachrangabrede lt. Darlehensvertrag vom 05.12.2016).
Bei der Bewertung des Vermögens der Gesellschaft
ist die Fortführung des Unternehmens
zugrunde gelegt worden, da diese nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Eine
Bewertung zu Zerschlagungswerten wurde nicht
durchgeführt.
5. Kapitalrücklage
Unter der Kapitalrücklage werden Zuzahlungen der
Gesellschafter, die über das gezeichnete Kapital
hinaus geleistet wurden, ausgewiesen.
6. Gewinnrücklagen
Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 01.
Juli 2010 wurden die notwendigen Anpassungen in Anwendung
des EGHGB in die Gewinnrücklagen eingestellt.
7. Bilanzverlust
In dem Posten Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in
Höhe von EUR 545.798,20
enthalten.
8. Sonstige Verbindlichkeiten
In dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind
enthalten:
Verbindlichkeiten aus Steuern EUR 9.358,68
(Vorjahr: EUR 4.226,30)
Verbindlichkeiten aus sozialer
Sicherheit EUR 9.610,48
(Vorjahr: EUR 31.985,06)
III. Angaben zu den Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind
keine gesonderten Angaben notwendig.
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
In der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 13.399,03
(Vorjahr: EUR 1.971,03)
enthalten.
2. Mitzugehörigkeitsvermerke
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon Sonstige Verbindlichkeiten EUR 3.399,03
(Vorjahr: EUR 1.971,03)
3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
30.06.2022
EUR 163.034,60
(Vorjahr: EUR 195.681,31)
4. Angaben über sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen im Gesamtbetrag von
EUR 1.200,00
.
|
Laufzeit
|
Betrag in EUR
|
1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Sonstige
|
1.200,00
|
0,00
|
0,00
|
davon gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
1.200,00
|
0,00
|
0,00
|
5. Angaben über Anzahl der Beschäftigten
Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt
gemäß § 267 Abs. 5 HGB der vierte Teil der
Summe aus den Zahlen der jeweils am 30. September, 31.
Dezember, 31. März und 30. Juni
beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu
ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
Im Geschäftsjahr 2021/2022 beschäftigte die
Gesellschaft somit durchschnittlich 41 Arbeitnehmer.
6. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Person geführt:
Frau Marlen Kappe, Halberstadt
7. Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Bilanzverlust EUR 581.924,88
Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird auf
die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet.
Halberstadt, den 20. September 2023
gez. Marlen Kappe
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2023
festgestellt.
|