Albert
Holthaus GmbH &Co.
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.577,70 |
445.573,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.723,35 |
4.950,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.854,35 |
440.623,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
512.061,88 |
291.790,05 |
| I.
Vorräte |
55.000,00 |
170.406,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.283,97 |
33.243,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
404.777,91 |
88.139,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.843,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
497.399,62 |
238.565,90 |
| I.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
497.399,62 |
238.565,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.024.882,20 |
975.928,95 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.000,00 |
1.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
1.000,00 |
1.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der persönlich haftenden
Gesellschafter |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
16.500,00 |
21.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.007.382,20 |
953.678,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.024.882,20 |
975.928,95 |
Anhang
für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. August 2017
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Albert Holthaus GmbH & Co. KG in Insolvenz
hat Ihren Sitz in Osnabrück. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter A
3037 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zum Abschluss
Der Abschluss der Albert Holthaus GmbH & Co. KG
in Insolvenz, Osnabrück, zum 31. August 2017
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden
Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
und Co. gemäß § 267 Abs. 1 in Verbindung
mit § 264a Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften und Co. gemäß
§ 288 Abs. 1 in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB
und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses von den
Erleichterungen gemäß § 326 in Verbindung
mit § 264a Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
Die Vorjahreszahlen betreffen das gesamte Jahr 2016
und sind somit nur eingeschränkt vergleichbar.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Abschlusses waren im
Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung wurde - aufgrund der bestehenden
bilanziellen Überschuldung und der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 1. September 2017 -
nicht unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB) vorgenommen. Es erfolgte insoweit eine Abweichung von
den Grundsätzen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte unter Zerschlagungs- bzw.
Veräußerungsgesichtspunkten. Die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden wie Umlaufvermögen bewertet. Der im Rahmen der
Abwicklung des Unternehmens erzielte Verkaufspreis in 2017
für das Vorratsvermögen wurde bei
Bilanzaufstellung bereits berücksichtigt.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei dem
Ausweis der Aufwendungen für den Ladenumbau aus
Vorjahren wurde eine außerplanmäßige
Abschreibung vorgenommen.
Die
Vorräte werden zu einem Schätzwert
angesetzt, wobei aufgrund derAbkehr von der
Going-Concern-Annahme Abschläge berücksichtigt
wurden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Angaben zur Bilanz
Die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen der
Kommanditisten
(Kapitalanteile der Kommandististen) betragen €
128.000,00.
In den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 13.925,45
(Vorjahr: T€ 10) enthalten.
In den
Verbindlichkeiten sindin Höhe von
€ 59.011,60 (Vorjahr: T€ 60)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
enthalten.
V.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 9
Mitarbeiter (Vorjahr: 9) beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer: Beteiligungsgesellschaft
Holthaus mbH, Osnabrück, vertreten durch die
Insolvenzverwalterin, Frau Anna Kuleba
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Persönlich haftender Gesellschafter der Albert
Holthaus GmbH & Co. KG in Insolvenz, Osnabrück,
ist die Beteiligungsgesellschaft Holthaus mbH,
Osnabrück, mit einem gezeichneten Kapital von
€ 26.000,00.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 31.
Mai 2017 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
Mit weiterem Beschluss vom 1. September 2017 wurde im
Anschluss das Insolvenzverfahren eröffnet. Zur
Insolvenzverwalterin bestellt wurde Frau
Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074
Osnabrück.
Osnabrück, 11. Juni 2018
Albert Holthaus GmbH & Co. KG in Insolvenz,
Osnabrück
vertreten durch:
Beteiligungsgesellschaft Holthaus mbH, Osnabrück
Rechtsanwältin Anna Kuleba
(Insolvenzverwalterin)
gez. Beteiligungsgesellschaft Holthaus mbH,
Osnabrück, vertreten durch die Insolvenzverwalterin,
Frau Anna Kuleba
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2018 festgestellt.
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