Albert Holthaus GmbH & Co.Liquidiert

49074 Osnabrück, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRA 3037
Eingetragen
18.2.1953

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Konzern- und Jahresabschlüsse

Albert Holthaus GmbH &Co.

Osnabrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 11.577,70 445.573,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.723,35 4.950,00
II. Sachanlagen 7.854,35 440.623,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 512.061,88 291.790,05
I. Vorräte 55.000,00 170.406,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.283,97 33.243,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 404.777,91 88.139,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.843,00 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 497.399,62 238.565,90
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 497.399,62 238.565,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.024.882,20 975.928,95

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 1.000,00 1.000,00
I. Kapitalanteile 1.000,00 1.000,00
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 1.000,00 1.000,00
B. Rückstellungen 16.500,00 21.250,00
C. Verbindlichkeiten 1.007.382,20 953.678,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.024.882,20 975.928,95

Anhang


 
für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. August 2017

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Albert Holthaus GmbH & Co. KG in Insolvenz hat Ihren Sitz in Osnabrück. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter A 3037 eingetragen.

 

II. Allgemeine Angaben zum Abschluss

Der Abschluss der Albert Holthaus GmbH & Co. KG in Insolvenz, Osnabrück, zum 31. August  2017 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft und Co. gemäß § 267 Abs. 1 in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Co. gemäß § 288 Abs. 1 in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen gemäß § 326 in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt.

Die Vorjahreszahlen betreffen das gesamte Jahr 2016 und sind somit nur eingeschränkt vergleichbar. 

 

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Abschlusses waren im Wesentlichen die nachfol­genden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bewertung wurde - aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. September 2017 - nicht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Es erfolgte insoweit eine Abweichung von den Grundsätzen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte unter Zerschlagungs- bzw. Veräußerungsgesichtspunkten. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden wie Umlaufvermögen bewertet. Der im Rahmen der Abwicklung des Unternehmens erzielte Verkaufspreis in 2017 für das Vorratsvermögen wurde bei Bilanzaufstellung bereits berücksichtigt.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan­mäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei dem Ausweis der Aufwendungen für den Ladenumbau aus Vorjahren wurde eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. 

Die Vorräte werden zu einem Schätzwert angesetzt, wobei aufgrund derAbkehr von der Going-Concern-Annahme Abschläge berücksichtigt wurden.

 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

IV. Angaben zur Bilanz

Die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen der Kommanditisten (Kapitalanteile der Kommandististen) betragen € 128.000,00.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 13.925,45 (Vorjahr: T€ 10) enthalten.

In den Verbindlichkeiten sindin Höhe von € 59.011,60 (Vorjahr: T€ 60) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.

 

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 9 Mitarbeiter (Vorjahr: 9) beschäftigt.

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer: Beteiligungsgesellschaft Holthaus mbH, Osnabrück, vertreten durch die Insolvenzverwalterin, Frau Anna Kuleba

Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Persönlich haftender Gesellschafter der Albert Holthaus GmbH & Co. KG in Insolvenz, Osnabrück, ist die Beteiligungsgesellschaft Holthaus mbH, Osnabrück, mit einem gezeichneten Kapital von € 26.000,00.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 31. Mai 2017 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Mit weiterem Beschluss vom 1. September 2017 wurde im Anschluss das Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin bestellt wurde Frau Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück.

 

Osnabrück, 11. Juni 2018

Albert Holthaus GmbH & Co. KG in Insolvenz,
Osnabrück

 

vertreten durch:

Beteiligungsgesellschaft Holthaus mbH, Osnabrück

 

Rechtsanwältin Anna Kuleba
(Insolvenzverwalterin)

gez. Beteiligungsgesellschaft Holthaus mbH, Osnabrück, vertreten durch die Insolvenzverwalterin, Frau Anna Kuleba

 
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2018 festgestellt.

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