BR Green
GmbH
Wadersloh
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.543,00 |
17.114,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.543,00 |
17.114,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
142.738,42 |
41.215,97 |
| I.
Vorräte |
8.500,00 |
12.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
226,92 |
19.396,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
134.011,50 |
9.819,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
130,00 |
627,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
166.411,42 |
58.957,56 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.958,79 |
44.349,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
19.349,85 |
15.264,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.608,94 |
4.085,50 |
| B.
Rückstellungen |
11.558,34 |
10.617,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107.894,29 |
3.990,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
107.894,29 |
3.990,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
166.411,42 |
58.957,56 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2019 der BR Green GmbH,
Wadersloh-Liesborn.
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die BR Green GmbH mit Sitz in Wadersloh-Liesborn ist
beim Handelsregister des Amtsgerichtes Münster unter
der HRB 15685 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
III. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277
HGB, und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266
und § 275 HBG sowie § 42 GmbHG
Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird
entsprechend dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Anlagevermögen
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Umlaufvermögen
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
nach § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt. Die
Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten
bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 € und ist unverändert gegenüber
dem Vorjahr.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände enthalten keine Posten mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft keine Mitarbeiter.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Annahme der Unternehmensfortführung.
Für die Offenlegung wurde von zulässigen
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
und Auswahlrechten Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Bernhard Böcker-Riese jun.
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2021 festgestellt.
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