Samurai Fitness GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Erben seit 5.10.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Martin Erben | 50.00% |
Michael Becker | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Samurai Fitness GmbHLübeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2010 wurde gem. § 252 I Nr. 1 HGB aufgestellt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Der Jahresabschluss 2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft erfüllt im Geschäftsjahr 2010 erneut die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 I HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 II nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Einzelne Sachverhalte, die im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden könnten, sind im Jahresabschluss der Gesellschaft auf den 31. Dezember 2010 nicht enthalten. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden gemäß § 6 II Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzung Ein Posten für aktive Rechnungsabgrenzung zum Zwecke der periodengerechten Zuordnung einzelner Aufwandspositionen war in diesem Geschäftsjahr nicht zu bilden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von € 43.012,41. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 42.927,39. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Betriebsaufspaltung Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Das von der Gesellschaft mietweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum der Firma Martin Erben. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Samurai Fitness GmbH als so genanntes Betriebsunternehmen und der Firma Martin Erben als so genanntes Besitzunternehmen. Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Betriebsgesellschaft als Organgesellschaft und der Firma Martin Erben als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). In den Rückstellungen ist nur der Aufwand für die Jahresabschlusskosten ausgewiesen. Eigenkapital, Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von € 2.169,22 aus. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von € 101.093,59 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 98.924,37. Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gesellschaft weist einen aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von € 73.359,78 aus. Die Gesellschaft ist somit überschuldet. Mit Hinblick auf diesen Fehlbetrag hat der Alleingesellschafter Martin Erben eine Patronatserklärung abgegeben. Die Zahlungsbereitschaft und die Zahlungsfähigkeit war zu jedem Zeitpunkt im Wirtschaftsjahr 2010 gegeben. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 II HGB unterlassen. Außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr 2010 nicht entstanden. V. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert durch den Kaufmann Martin Erben geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 IV HGB. VI. Angaben gem. § 42 Absatz 3 GmbHG Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. "mittelbaren" Gesellschaftern betragen € 7.024,08 (Vorjahr Forderung: € 1.569,98).
Martin Erben Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.05.2011 |
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