gap Zerspanungstechnik GmbHLiquidiert

56567 Neuwied, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 21332
Eingetragen
19.11.2008
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör für WerkzeugmaschinenHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Gegenstand
Herstellung von mechanischen Teilen mittels Zerspanungstechnik sowie deren Vertrieb.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Peter Görzen
12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

gap Zerspanungstechnik GmbH

Neuwied

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 77.585,00
I. Sachanlagen 77.585,00
B. Umlaufvermögen 49.782,50
I. Vorräte 28.102,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.704,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.975,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 54.297,80
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23.962,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 205.627,30

Passiva

31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 48.962,00
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 23.962,00
B. Rückstellungen 6.098,00
C. Verbindlichkeiten 199.529,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 28.393,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 205.627,30

Anhang


  Gliederung und Form des Jahresabschlusses        § 265 (1)  HGB
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach der neuen Mittelstandsrichtlinie berücksichtigt:
- kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB)
- keine Pflicht zur Aufstellung eines Anlagegitters (§ 274 a Nr. 1 HGB)
Auf weitere Erleichterungen wird wegen der besseren Darstellung verzichtet.

Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden            § 284 (2) Nr.1 HGB

Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden vom Unternehmen mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die auf den 31.12.2008 durchgeführte Inventur wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls nicht vorgenommen.

Bilanzierung 
Bei Erstellung des Jahresabschlusses der gap Zerspanungstechnik GmbH
wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Bei der vorliegenden Steuerbilanz fanden die steuerrechtlichen Buchführungs-
und Bilanzierungsvorschriften Beachtung.
Es wurden die Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs.1 EStG sowie die
sonstigen Regelungen des Einkommensteuergesetzes beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.  Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rech-
nungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und
hinreichend gegliedert.  Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.  Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet worden.
Die auf den vorhergehenden  Jahresabschluss angewandten Bewertungs- methoden sind  beibehalten worden.

Bewertung           
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus-
gegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten
nicht entgegen.   
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag
einzeln bewertet worden.   
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berück-
sichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind.
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaf-
fungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschrei-
bungen bewertet.   
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
150,00 Euro wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Bei Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro wurden diese
im Sammelposten GWG aktiviert.
Die teilfertigen Aufträge wurden per 31.12.2008, nach ihrem Grad der Fertigstellung,
ermittelt.
Bemessungsgrundlage war die im Wirtschaftsjahr 2009 ausgestellte Rechnung.
Fertige Aufträge wurden mit dem späteren Rechnungsbetrag bewertet.
Es erfolgte bei der Bewertung kein Abschlag für enthaltene Gewinne.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die zweifelhaft erscheinenden Forderungen wurden gesondert ausgewiesen.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese
Forderungen berücksichtigt.   
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
 Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
 Damnum/ Disagio sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und erläutert
(§ 268 Abs. 4 HGB).   


Verbindlichkeiten                               § 285 Nr. 1 u. 2 HGB
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch persönliche Bürgschaften der Gesellschafter besichert.
Die restlichen Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Bezüglich der Gesellschafterdarlehen haben die Gesellschafter am 10.01.2009 Rangrücktritt in Höhe des gesamten Darlehensbetrages und der Zinsen erklärt.

Haftungsverhältnisse/Eventual-   
verbindlichkeiten                                 § 251 und § 268 HGB
Es waren zum Bilanzstichtag keine zu verzeichnen.


Geschäftsführer                                     § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2008   Herr Andreas Görzen und Herr Peter Görzen.

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblickes in die Vermögens-, Finanzlage   § 268 (3) HGB
                                                         
Die Gesellschaft weist per 31.12.2008 einen "Nicht durch Eigenkapitalgedeckten Fehlbetrag" in Höhe von 23.962,00 € aus.
Nach den Vorschriften des HGB liegt eine sog. bilanzielle Unterbilanz vor.
Nach Angaben der Geschäftsleitung liegt aufgrund einer von ihr durchgeführten
überschlägigen Ermittlung nach den Grundsätzen der echten Bewertung der
Vermögensgegenstände, sowohl nach dem Liquidations- als auch nach dem
sog. going-concern-Ansatz, eine Überschuldung nicht vor.
Der Geschäftsführer geht zudem zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aufgrund
der Faktoren des Jahres 2009, der vorhandenen Auftragslage und der Beurteilung
der Zukunftsertragsaussichten von einer positiven Fortführungsprogonose der Gesellschaft aus.

Durch den Rangrücktritt der Gesellschafter bezüglich ihrer Darlehen ist die Überschuldung
ebenfalls beseitigt.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 66.340,21 EUR.

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 104.795,45 EUR.

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