Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 728041
Vorher
G-Energy GmbH
Eingetragen
28.11.2008
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernGroßhandel mit Brennstoffen und MineralölerzeugnissenGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Gegenstand
Der Vertrieb von Energie, Energieprodukten und Energiedienstleistungen aller Art, Dienstleistungen für Direktmarketing sowie sonstiger Produkte und Dienstleistungen, die dem Vertrieb von Energie und Energieprodukten dienen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anne Behrendt
seit 20.9.2022
Prokura
Stefan Harder
seit 30.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
74.90%
25.10%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Axel Glöckle
Stuttgart
3.745.000 €
74.90%
Markus Glöckle
Stuttgart
1.255.000 €
25.10%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

E.VITA GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 765.215,50 1.025.149,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 150.183,00 67.773,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.953,19 8.768,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.597.389,80 26.388.575,53
2. Sonstige Vermögensgegenstände 15.725.776,28 17.857.220,48
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 14.832.691,88 10.164.084,26
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 175.756,98 135.298,77
54.251.966,63 55.646.869,07

PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 400.000,00
II. Kapitalrücklage 2.000.000,00 2.600.000,00
III. Gewinnvortrag 3.402.140,89 3.358.429,79
IV. Bilanzgewinn 3.747.097,17 43.711,10
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 2.834.206,00 258.789,00
2. Sonstige Rückstellungen 3.993.208,45 4.006.898,26
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.999.271,57 17.404.857,62
2. Sonstige Verbindlichkeiten 22.276.042,55 27.574.183,30
- davon aus Steuern Euro 2.121.314,01 (Euro 53.781,67)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00 (Euro 877,41)
54.251.966,63 55.646.869,07

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
1. Umsatzerlöse 214.730.691,00 237.570.897,63
Strom- und Ennergiesteuer -12.680.386,17 -16.377.567,23
2. Sonstige betriebliche Erträge 653.157,76 293.340,23
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -133.965.070,84 -153.841.108,72
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -45.492.851,25 -51.744.588,23
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.695.137,30 -3.441.089,96
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -825.143,14 -610.028,45
- davon für Altersversorgung Euro -26.339,66 (Euro -17.859,66)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -346.125,55 -318.254,38
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -9.753.592,52 -8.762.843,27
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 137.828,93 12.179,44
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -403.981,13 -339.110,25
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.611.764,57 -261.988,71
10. Ergebnis nach Steuern 5.747.625,22 2.179.838,10
11. Sonstige Steuern -528,05 -1.127,00
12. Jahresüberschuss 5.747.097,17 2.178.711,10
13. Einstellungen in Gewinnrücklagen
in andere Gewinnrücklagen -2.000.000,00 -2.135.000,00
14. Bilanzgewinn 3.747.097,17 43.711,10

Anhang für das Geschäftsjahr 2023 der E.VITA GmbH Stuttgart

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Folgende Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres wurden zur Vergleichbarkeit wie folgt angepasst:

Position des Vorjahres Betrag des Vorjahres
Betrag nach der Anpassung
Gründe für die Anpassung
Bilanz:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26.997.374,76 26.388.575,53 Ausweisänderung inhaltlich zusammengehörender Posten. Unterschiedsbetrag € 608.799,23 Ausweis unter Sonstigen Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.351.733,26 0,00 Ausweisänderung inhaltlich zusammengehörender Posten. Unterschiedsbetrag € 3.351.733,26 Ausweis unter Sonstigen Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten 24.831.249,27 27.574.183,30 Ausweisänderung inhaltlich zusammengehörender Posten. Unterschiedsbetrag € 2.742.934,03 als Summe vorgenannter Positionen
Gewinn- und Verlustrechnung:
Strom- und Energiesteuer 17.758.266,22 16.377.567,23 Umgliederung aufgrund Zuordnung zu Aufwendungen für bezogene Leistungen. Unterschiedsbetrag € 1.380.698,99
Aufwendungen für bezogenen Leistungen 50.363.889,24 51.744.588,23 Umgliederung aufgrund Zuordnung von Strom- und Energiesteuer. Unterschiedsbetrag € 1.380.698,99

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterlagen - um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 250,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 wurden in einen Sammelposten eingestellt und auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag - auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten ausgewiesen.

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bewertung erfolgt jeweils zum Nennwert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzsichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. Projected-Unit-Credit-Methode. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,0 % p.a. (Vorjahr 2,0 % p.a.) angenommen. Bei der Berechnung der Rückstellung wurde außerdem ein technischer Zinsfuß von 1,74 % p.a. (Vorjahr 1,44 % p.a.) angewandt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

III. Angaben zur Bilanz

Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich folgende Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage 3 / 3):

Anschaffungskosten
kumulierter Stand 01.01.2023
Zugänge 2023
Umbuchung 2023
Abgänge 2023
kumulierter Stand 31.12.2023
A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte oder Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.645.926,99 52.193,25 0,00 0,00 1.698.120,24
Zwischensumme 1.645.926,99 52.193,25 0,00 0,00 1.698.120,24
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 161.396,71 116.408,80 0,00 0,00 277.805,51
Zwischensumme 161.396,71 116.408,80 0,00 0,00 277.805,51
Summe Anlagevermögen 1.807.323,70 168.602,05 0,00 0,00 1.975.925,75
Abschreibungen
kumulierter Stand 01.01.2023
Zugänge 2023
Abgänge 2023
kumulierter Stand 31.12.2023
A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte oder Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 620.777,99 312.126,75 0,00 932.904,74
Zwischensumme 620.777,99 312.126,75 0,00 932.904,74
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 93.623,71 33.998,80 0,00 127.622,51
Zwischensumme 93.623,71 33.998,80 0,00 127.622,51
Summe Anlagevermögen 714.401,70 346.125,55 0,00 1.060.527,25
Buchwert
kumulierter Stand 01.01.2023
Zugänge 2023
Umbuchung 2023
Abgänge 2023
Abschreibung 2023
kumulierter Stand 31.12.2023
A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte oder Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.025.149,00 52.193,25 0,00 0,00 -312.126,75 765.215,50
Zwischensumme 1.025.149,00 52.193,25 0,00 0,00 -312.126,75 765.215,50
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 67.773,00 116.408,80 0,00 0,00 -33.998,80 150.183,00
Zwischensumme 67.773,00 116.408,80 0,00 0,00 -33.998,80 150.183,00
Summe Anlagevermögen 1.092.922,00 168.602,05 0,00 0,00 -346.125,55 915.398,50

Von den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Betrag in Höhe von T€ 4.176 (Vorjahr T€ 4.102) nicht frei verfügbar, da diese liquiden Mittel als Sicherheit für den Bezug von Energie auf Sperrkonten hinterlegt sind.

Die Kapitalrücklage ist eine Rücklage im Sinne des 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Die Einstellung in Höhe von T€ 2.000 erfolgte durch Beschluss der Gesellschafterversammlung zu Lasten des Jahresergebnisses 2023.

Die zum Abschlussstichtag gebildeten sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 3.993 (Vorjahr T€ 4.007) beinhalten im Wesentlichen folgende ungewisse Verbindlichkeiten:

2023 (Vj)
- Rückstellung für noch nicht abgerechnete Lieferungen Strom T€ 2.957 -2.743
- Rückstellung für noch nicht abgerechnete Lieferungen Gas T€ 85 0
3.042 -2.743
- Rückstellung für übrige ausstehende Rechnungen Strom T€ 0 -707
- Rückstellung für übrige ausstehende Rechnungen Gas T€ 538 -217
- Sonstige Rückstellungen T€ 413 -340
T€ 3.993 -4.007

Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 35.275 (Vorjahr T€ 44.979) haben in Höhe von T€ 35.275 (Vorjahr T€ 44.979) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr entfällt ein Betrag in Höhe von T€ 12.999 (Vorjahr T€ 17.405) auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ein Betrag in Höhe von T€ 22.276 (Vorjahr T€ 27.574) auf die sonstigen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die unter dem Posten

Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind, bestehen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 2.842).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: 2023 (Vj)
Umsatzerlöse Strom T€ 121.072 -147.390
Umsatzerlöse Gas T€ 92.917 -89.943
Umsatzerlöse Sonstiges T€ 742 (238))
Umsatzerlöse gesamt T€ 214.731 -237.571
Die Umsatzerlöse Strom und Gas wurden ausschließlich im Inland erzielt.

In der Position "Umsatzerlöse" sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 1.608 (Vorjahr T€ 270) enthalten.

In der Position "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Leistungen" sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 2.235 (Vorjahr T€ 514) enthalten.

In der Position "Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen im Sinne von § 277 Abs. 5 HGB in Höhe von T€ 1 (Vorjahr T€ 1) enthalten.

V. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Umfang der Vertretungsbefugnis
Harder Stefan Hauptberuflicher Geschäfts- einzelvertretungsberechtigt
führer der Gesellschaft

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung haben im Geschäftsjahr T€ 279 betragen.

2. Arbeitnehmer

Anzahl der während des Geschäftsjahres nach § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich beschäftigten angestellten Arbeitnehmer: 60 (Vorjahr: 54).

3. Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft mit dem Sitz in Stuttgart ist unter der Nummer HRB 728041 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.

4. Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, vom Jahresüberschuss in Höhe von € 5.747.097,17 einen Betrag in Höhe von € 2.000.000,00 zur Erhöhung der Kapitalrücklage zu verwenden und den danach verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von € 3.747.097,17 auf neue Rechnung vorzutragen.

VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Durch vor dem Bilanzstichtag eingegangene vertragliche Vereinbarungen zum Bezug von Strom und Gas (Bestellobligo) ergeben sich insoweit Abnahmeverpflichtungen für nach dem Bilanzstichtag liegende Zeiträume in Höhe von insgesamt T€ 96.923 (Vorjahr T€ 64.598). Den Abnahmeverpflichtungen stehen kundenseitige Strom- und Gaslieferungsverträge gegenüber.

Im Bereich der Strom- und Gas-Tarifkunden sowie der Strom- und Gas-Gewerbekunden wurde ein erweiterter Saldierungsbereich aufgebaut. Diese sind nach Laufzeitbändern unterteilt, in welchen sich die gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme ausgeglichen haben und künftig voraussichtlich ausgleichen werden. Aufgrund dessen, dass die Kundenstruktur im Tarifbereich ausschließlich Standardlastprofilkunden beinhaltet, deren Verbrauchsmengen somit weitgehend konjunktur- und wetterunabhängig sind und daher nahezu homogenen Verbrauchsstrukturen unterliegen, können die geplanten Absatzmengen als quasisicher angesehen werden. Sollte der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte des Saldierungsbereichs zum Stichtag negativ sein, so wird bei gegebener Imparität eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Für die Geschäftsjahre 2023 ff. werden jedoch sowohl für den Saldierungsbereich Strom als auch für den Saldierungsbereich Gas positive Rohmargen erwirtschaftet, so dass insoweit die Notwendigkeit zu Bildung einer Drohverlustrückstellung auch zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 nicht gegeben ist.

Am Abschlussstichtag bestanden darüber hinaus sonstige finanziellen Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.638 (Vorjahr T€ 1.363).

VII. Abschlussprüferhonorar

Zum Abschlussstichtag belief sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für das Geschäftsjahr 2023 auf T€ 40 (Vorjahr: T€ 33). Das als Aufwand erfasste Honorar entfiel zu T€ 32 (Vorjahr: T€ 27) auf Abschlussprüfungsleistungen, zu T€ 8 (Vorjahr: T€ 6) auf andere Leistungen.

 

Stuttgart, 15.07.2024

E. VITA GmbH

gez. Stefan Harder, Geschäftsführer

Lagebericht zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens

1.2. Ziele und Strategien

1.3. Besondere Ereignisse im Jahr 2023

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1. Gesetzliche Änderungen

2.1.2. Energieverbrauch

2.1.3. Die Großhandelspreise

2.2. Geschäftsverlauf

2.2.1. Entwicklung der Absatzvolumina und Umsätze

2.2.2. Energieeinkauf

2.3. Personal

3. Darstellung des Geschäftsergebnisses und der Lage

3.1. Ertragslage

3.2. Finanzlage

3.3. Vermögenslage

3.4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

4. Berichtswesen

4.1. Risikobericht

4.2. Chancenbericht

4.3. Prognosebericht

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens

E. VITA ist ein im liberalisierten deutschen Energiemarkt bundesweit tätiges Handelsunternehmen zur Versorgung von Endkunden und Weiterverteilern mit Energiedienstleistungen. Zu diesem Zweck beschafft E.VITA Strom und Erdgas als auch CO 2 -Zertifikate.

1.2. Ziele und Strategien

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der E.VITA liegt auf der Akquise von Kunden in den Bereichen Gewerbe, Industrie, Hausverwaltungen sowie der öffentlichen Hand. Ergänzt wird diese Tätigkeit durch eine Fokussierung auf witterungsabhängige Verbrauchstellen wie bspw. Speicherheizungen und Wärmepumpen. In diesem witterungsbedingt verbrauchsvolatilen Segment sieht E.VITA strategische Wachstumspotentiale.

Neben der Beschaffung von Energie am Sekundärmarkt mittels OTC-Kontrakten bezieht E.VITA in zunehmendem Maße Elektrizität aus Solar- und Windanlagen im Rahmen von Power-Purchase-Agreements (PPA). Die PPA-Beschaffung wird flankiert durch das E.VITA-Dienstleistungsangebot im Bereich der geförderten Direktvermarktung.

1.3. Besondere Ereignisse im Jahr 2023

Die Unternehmung hat basierend auf dem Gesellschafterbeschluss vom 21. April 2023 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2022 das Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln von 400 TEUR auf 3 Mio. EUR erhöht.

2. Wirtschaftsbericht

Die Geschäftstätigkeit der E.VITA im Jahr 2023 war geprägt durch die Abwicklung der regulatorischen Vorgaben des Gesetzgebers zur Kompensation der extremem Mehraufwendungen der Endverbraucher. Ursächlich waren Marktverwerfungen, resultierend aus dem Ukraine-Kriegs, des Lieferstopps über die Nord-Stream-Gaspipeline sowie des Ausfalls eines Großteil der französischen Atomkraftwerke.

Zur Entlastung der Endverbraucher aufgrund steigender Preise im Strom- und Gasbereich hatte der Gesetzgeber 2022 das EWSG-Gesetz sowie die Gesetze zur Strom- sowie Gas- & Wärmepreisbremse beschlossen. Mit dem EWSG-Gesetz entlastete der Gesetzgeber die Erdgas-Endverbraucher zwecks Kompensation der extremen Gaspreise in Höhe des Abschlags zur Gaslieferung für den Monat Dezember 2022. Die Preisbremsengesetze deckelten die Bezugskosten der Endverbraucher für Strom, Erdgas und Wärme im Kalenderjahr 2023.

Infolge der kurzfristigen Gesetzgebung stellten beide Maßnahmen die Marktakteure vor bislang ungekannte Herausforderungen. Die Abwicklung der Maßnahmen erstreckte sich über das gesamte Geschäftsjahr 2023 und dauert darüber hinaus bis heute an.

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach der COVID-Pandemie, dem Energie-Preisschock infolge des Lieferstopps über die Nord-Stream-Pipeline sowie des Ausfalls der französischen AKW mit der Folge stark steigender Energiepreise bis heute angeschlagen in einer wirtschaftlichen Schwächephase. Das IFO-Institut hat in der "Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2024" das BIP-Wachstum für Deutschland in 2023 zu -0,1% bemessen. Dies stellt einen Rückgang des Wachstum verglichen zum Vorjahr um 2,0% dar, womit sich Deutschland 2023 in einer Rezession befunden hat.

Die Bundesregierung hat den Endverbrauchern 2023 im Hinblick auf die Energiekostenentwicklung über die Gesetze zur Preisbremse für Strom und Erdgas Entlastung zukommen lassen. Die Gesetze deckelten im Jahr 2023 die Bezugspreise für ein definiertes Verbrauchskontingent. Zusätzlich hatte die Regierung die Netzentgelte bezuschusst und befristet die Mehrwertsteuer zum Erdgasbezug gesenkt. Dies hatte zur Folge, dass die Verbraucherpreise, welche im Gesamtjahr 2023 um 5,9% gestiegen sind, im letzten Quartal des Jahres annualisiert aber nur noch um 1,1 % angestiegen sind.

2.1.1. Gesetzliche ÄnderungenB

Die wichtigste gesetzliche Änderung im Jahr 2023 war eine Anpassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), welche am 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Der Gesetzgeber hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2035 die Stromerzeugung in Deutschland nahezu vollständig durch Erneuerbare Energien abzudecken. Hierzu wurden die definierten Ausbauziele für den Anlagenzubau von Windenergie und Photovoltaik stark angehoben. Auch bringt die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Photovoltaik-Hausanlagen (PV) mit einer typischen Leistung zwischen drei und 20 Kilowatt Leistung (kWp) viele Neuerungen und bürokratische Erleichterungen. Es ist ab 2023 zudem schneller möglich, zugleich zwei PV-Anlagen auf ein- und demselben Dach zu installieren.

Eine weitere gesetzliche Änderung des Jahres 2023 betrifft die CO 2 -Abgabe. Vermieter müssen ab 2023 anteilig Verantwortung für die CO 2 -Verursachung übernehmen. Bei der Neuregelung der Abgabe kommt ab 1. Januar 2023 ein Stufenmodell zur Geltung. Je weniger klimafreundlich eine Immobilie, umso höher fällt der durch den Vermieter zu tragende Anteil an Wälzung der CO 2 -Abgabe aus. Derzeit ist die CO 2 -Abgabe zu 30 Euro pro Tonne CO 2 bestimmt, welche die Verursachung von Emissionen aus der Verfeuerung von Öl und Erdgas pönalisiert. Bis 2025 ist eine schrittweise Anhebung auf 55 Euro pro Tonne vorgesehen.

Das Energieeffizienzgesetz hat gleichfalls regulatorische Anpassungen erfahren. Die EnEfG-Anpassung präzisiert und erweitert Regelungen zur Einführung von Energieaudits sowie Energie- und Umweltmanagementsystemen, zur Umsetzung wirtschaftlicher Endenergieeinsparungen, der vollständigen Nutzung von Abwärme und definiert Auskunftspflichten, Nachweispflichten in Bezug auf Zertifizierungen, Umweltgutachter und Energieauditoren usw.

Durch die Änderung der Regelungen zu den Preisbremsen mittels dem "Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze" wurden bisherige Regelungen konkretisiert, bspw. die Berücksichtigung von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen sowie Verfahren zur Kontrolle beihilferechtlicher Vorgaben. Auch wurde ein zusätzlicher Entlastungsbetrag zwecks Ausgleichs atypischer Minderverbräuche implementiert. Ferner wurden ein abweichender Referenzpreis für Heizstrom als auch eine Arbeitsplatzerhaltungspflicht eingeführt. Die Differenzbetragsanpassungsverordnung wurde gleichsam mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 erneut angepasst.

2.1.2. Energieverbrauch

Der Primärenergieverbrauch (PEV) in Deutschland lag 2023 bei rund 10.800 Petajoule (PJ) beziehungsweise 368,5,6 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten (Mio. t SKE). Im Vergleich zum Vorjahr ist der Energieverbrauch 2023 um 7,8 % gesunken. Ursache hierfür waren das hohe Energiepreisniveau und Produktionseinbußen der energieintensiven Industrie. Die erneuerbaren Energien trugen im Jahr 2023 mit 73,1 Mio. t SKE zur Deckung des Primärenergieverbrauchs Deutschlands bei (2022: 70,7 Mio. t SKE). Bei einem Bevölkerungsstand von 84,7 Millionen lag der Primärenergieverbrauch pro Einwohner 2023 bei 4,35 t SKE (2022: 4,8 t SKE).

Die CO 2 -Emissionen der Bevölkerung im Jahr 2023 betrugen pro Kopf 7,1 t (2022: 8,0 t). Die CO 2 -Emissionen werden für 2023 auf insgesamt etwa 602 Mio. t geschätzt. Im Vergleich zum Jahr 1990 konnten die CO 2 -Emmissionen in Deutschland um 43 % gesenkt werden, die gesamten Treibhausgas-Emissionen um 46 % (Quelle: ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN (2024) Heft 3, S. 44).

Der Brutto-Inlandsstromverbrauch, welcher der Differenz zwischen Brutto-Stromerzeugung und Strom-Außenhandelssaldo entspricht, ist in Deutschland von 540,1 TWh im Jahr 2022 um 4,4 % auf 516,5 TWh im Jahr 2022 gesunken.

Die gesamte deutsche Brutto-Stromerzeugung des Jahres 2023 hat 509,2 TWh betragen und reduzierte sich damit um 10,5 % verglichen zum Vorjahr. Die Stromerzeugung an den Standorten in Deutschland wurde 2022 durch Importe von 69,1 TWh ergänzt (2022: 49,9 TWh). Der Stromexport belief sich 2023 auf 61,8 TWh (2022: 78,8 TWh). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Stromeinfuhren um 38,6 % gestiegen, die Stromausfuhren haben um 21,6 % abgenommen.

Bild

Quelle: bdew Schnellstatistikerhebung, Destatis, ZSW; BDEW, Stand 04/2024 (https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bruttostromerzeugung-deutschland/)

Der Stromverbrauch Deutschlands im Jahr 2023 ist im Durchschnitt über alle Verbrauchergruppen verglichen zum Vorjahr erneut um 3,8 % gesunken (Quelle: BDEW - Die Energieversorgung 2023 - Jahresbericht").

Das Nettoaufkommen an Erdgas in Deutschland belief sich im Jahr 2023 auf 821,5 Mrd. kWh (952,2 Mrd. kWh im Jahr 2022). Dazu trug die inländische Förderung mit 42,5 Mrd. kWh bei.

Das Erdgasaufkommen verteilte sich wie folgt:

2022 2023
Inländische Förderung (in Mrd. kWh) 47,0 42,5
Nettoimporte (in Mrd. kWh) 925,9 779,0

Quelle: ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN (2024) Heft 3, S. 49

Die Aufteilung des Erdgasabsatzes nach Sektoren stellte sich wie folgt dar:

2022 2023
Private Haushalte 30,8 % 33,2%
Industrie 37,1 % 34,6%
Gewerbe / Handel / Dienstleistung 12,9 % 11,2%
Kraftwerke 12,2 % 13,5%

Quelle: ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN (2024) Heft 3, S. 50

2.1.3. Die Großhandelspreise

Die Entwicklung der Großhandelspreise für Strom und Erdgas beruhigte sich im Jahr 2023. Seit dem Extrempeak im September 2022 und folgenden extremen Verfall zum Ende 2022 sind die Preise in 2023 kontinuierlich weiter gefallen.

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Quelle: LSEG Eikon, Marktpreisentwicklung des Spotmarkts für Strom

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Quelle: LSEG Eikon, Marktpreisentwicklung des Spotmarkts für Erdgas

2.2. Geschäftsverlauf

Die Geschäftsabwicklung im Jahr 2023 wurde geprägt durch die regulatorischen Vorgaben zur Abwicklung des EWSG-Gesetzes sowie der Preisbremsengesetze StromPBG und EWPBG.

Die Preisentwicklung an den Großhandelsplätzen konnte E.VITA mittels Angeboten zu kurzlaufenden Lieferverträgen an die Kunden weitergeben. Dies wirkte entlastend auf das Besicherungserfordernis für Energiehandelsgeschäfte und sicherte der E.VITA die Möglichkeit der fortgesetzten Vertriebstätigkeit.

In der Folge konnte E.VITA die Ergebniserwartung für 2023 verglichen zur initialen Budgetplanung erheblich übertreffen und erzielte verglichen zum Vorjahresabschluss ein nochmals stark verbessertes Betriebsergebnis von 5,7 Mio. €.

2.2.1. Entwicklung der Absatzvolumina und Umsätze

Mit dem Jahreswechsel 2022 / 2023 hat E.VITA knapp ein Drittel des Kundenportfolios verloren. Der Kundenabgang zum Jahreswechsel war eine Folge der Weitergabe der hohen Großhandelspreise an die Endkunden. Der Energieabsatz in 2023 reduzierte sich entsprechend auf 417,2 GWh Strom sowie 732,6 GWh Erdgas, insgesamt um 22% verglichen zum Vorjahr.

2022 2023 Veränderung in %
Strom 555,2 GWh 417,2 GWh -138,0 GWh -24,86%
Gas 918,8 GWh 732,6 GWh -186,2 GWh -20,27%

Liefervolumina 2023 in GWh

Nach dem Extremum der Großhandelspreise im Jahr 2022 sind diese 2023 kontinuierlich zurückgegangen. Dieser Preisrückgang bestimmte die Umsatzhöhe des Geschäftsjahres, weshalb für 2023 ein Umsatzrückgang in Höhe von -14,69% verzeichnet werden muss.

2021 2022 2023 Entwicklung 2022->2023
ges. 153,4 237,6 214,7 -9,64%
Strom 104,4 147,4 120,8 -18,05%
Erdgas 48,9 90,0 92,9 +1,03%
sonstige 0,1 0,2 1,0

Umsatzanteile 2023. alle Angaben in Mio. EUR

Im Strombereich war eine Umsatzreduktion um -18,05 % auf 120,8 Mio. EUR zu verzeichnen, im Gasbereich ist der Umsatz um 1,03 % auf 92,9 Mio. EUR gestiegen. Preis- & volumenbedingt ist der Umsatz der E.VITA im Berichtsjahr 2023 verglichen zum Vorjahr um -9,64 % auf 214,7 Mio. EUR gesunken.

2.2.2. Energieeinkauf

Die Angebotsverknappung von Energie infolge des Kriegs in der Ukraine mitsamt des Lieferstopps über die Nord-Stream-Pipeline sowie der Ausfall der französischen AKW auf der einen Seite sowie der Einstieg in den die Pipelinelieferungen anteilig kompensierenden LNG-Handel haben die Energiepreise im Vorberichtsjahr 2022 in extreme Höhen schnellen lassen. Im 4. Quartal 2022 setzte dann ein Rückgang der Energiepreise ein. Dieser Preisrückgang setzte sich im Jahr 2023 für Strom und Erdgas moderat fort.

Die zum Jahreswechsel 2022/2023 noch deutlich überhöhten Großhandelspreise zwangen die E.VITA bei auslaufenden Preisbindungen zur Preiserhöhung bei gleichzeitiger Reduktion der Vertragslaufzeiten auf drei Monate. So konnte eine Besicherung neuer mehrjährig laufender Energiekontrakte mit der Gefahr einer Überforderung der E.VITA aufgrund hoher Sicherheiten-Anforderungen durch die Vorlieferanten vermieden werden (Margin-Calls als Folge von M2M-Klauseln). E.VITA befand sich somit ab dem zweiten Quartal 2023 in keiner überfordernden Situation im Energie-Großhandel, konnte bei Vertragsverlängerungen und Neuverträgen Angebotspreise unterhalb der Preisbremse anbieten und dazu wieder 12 monatige Vertragsverlängerungen andienen.

Im Berichtsjahr 2023 reduzierten sich die Großhandels-Spotpreise für Erdgas von zu Jahresbeginn über 80 EUR/MWh auf zuletzt knapp 32 EUR/MWh, die für Strom fielen von über 130 EUR/MWh auf zum Jahresende moderate 40 ERUR/MWh.

2.3. Personal

Zum 31.12.2023 beschäftigt E.VITA insgesamt 60 Angestellte (Vorjahr: 54) gemäß §267 Absatz 5 HGB.

3. Darstellung des Geschäftsergebnisses und der Lage

3.1. Ertragslage

Der Umsatz ist im Jahr 2023 (214,7 Mio. €) verglichen zum Vorjahr (237,6 Mio. €) infolge des Preisrückgangs im Großhandel und derer Weitergabe an die Endkunden um 22,9 Mio. € zurück gegangen. 121,8 Mio. € entfielen auf den Teilbereich Strom (Vorjahr: 147,4 Mio. €) und 92,9 Mio. € auf den Teilbereich Gas (Vorjahr: 90,0 Mio. €). Im Jahr 2023 war die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft weiterhin positiv. Das Jahresergebnis in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €) konnte um 3,5 Mio. € verbessert werden.

Der betriebliche Rohertrag hat sich im Berichtszeitraum von 15,6 Mio. € (2022) zu 22,6 Mio. € (2023) entwickelt.

Die Aufwendungen für Strom- und Erdgassteuer sind im Berichtsjahr um 3,7 Mio. € auf 12,7 Mio. € (Vorjahr: 16,4 Mio. €) gesunken.

Der Materialaufwand (Energiebeschaffung, sonstige Abgaben sowie Netznutzungsentgelte) ist um 26,1 Mio. € auf 179,5 Mio. € (Vorjahr: 205,6 Mio. €) gesunken.

Das Jahresüberschuss 2023 vor Steuern beträgt 8,3 Mio. €. Im Vorjahreszeitraum erzielte das Unternehmen einen Gewinn von 2,2 Mio. €.

Das Finanzergebnis beträgt -0,26 Mio. € (Vorjahr -0,33 Mio. €) einschließlich der Zinsen für Gesellschafterdarlehen in Höhe von -0,13 Mio. €. (Vorjahr -0,09 Mio. €). Die Gesellschafterdarlehen wurden im Jahr 2023 vollständig getilgt.

Der Steueraufwand -2,6 Mio. € (Vorjahr: -0,26 Mio. €.)

3.2. Finanzlage

Die liquiden Mittel zum 31.12.2023 haben 14,8 Mio. € betragen und sind damit verglichen zum Vorjahr (10,2 Mio. €) um 4,6 Mio. € höher ausgefallen.

Die E.VITA war im Jahr 2023 jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

E. VITA verzeichnet stetig einen unterjährigen Finanzierungsbedarf. Dieser wird branchentypisch maßgeblich durch Kunden mit witterungsabhängigem Energiebezug verursacht. Diese Kunden entrichten gleichförmige Abschlagszahlungen über das Jahr hinweg, während die Aufwendungen zur Energiebeschaffung in den verbrauchsintensiven Wintermonaten zu Buche schlagen. Infolge dieser Nicht-Synchronität ergibt sich im Spätwinter ein Finanzierungserfordernis, welches durch Inanspruchnahme von Kreditlinien gedeckt wird und erst in den Sommermonaten durch kundenseitige Abschlagszahlungen kompensiert wird.

3.3. Vermögenslage

Das Anlagevermögen der E.VITA GmbH zu Buchwerten belief sich zum 31.12.2023 auf 915,4 T€ (Vorjahr 1.092 T€). Die Anlagenzugänge in Höhe von insgesamt 168,6 T€ entstanden u.a. für den Erwerb von Nutzungsrechten (12,0 T€), Hardware (77,9 T€ für Laptops und Monitore), Software (40,2 T€ für das ERP-System) sowie Einrichtungsgegenstände für die neuen Büros (38,5 T €). Die Abschreibungen beliefen sich auf 346,1 T€ (VJ 318,2 T€).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen mit 22,6 Mio. € unterhalb des Niveau von 2022 (26,4 Mio. €). In den Forderungen aus LuL sind Verbindlichkeiten gegenüber kreditorischen Debitoren in Höhe von -17,1 Mio. € enthalten. Die Reduzierung des Gesamtbestands ergibt sich aus dem Rückgang der Energiepreise in 2023 verglichen zum Vorjahr 2022.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich um 2,2 € Mio. € auf 15,7 Mio. € reduziert und liegen unter über dem Vorjahresniveau (17,9 Mio. €). Ursächlich hierfür sind u.a. die Senkung der Umsatzsteuer im Gasbereich auf 7 %, die erfolgte Abwicklung der Gas-Soforthilfe sowie das Ausklingen jährlicher Korrekturen bei der EEG-Abwicklung.

Die Rückstellungen der E.VITA für Strom und Gas betragen 3,0 Mio. € (VJ 2,7 Mio. €) und haben sich mit 0,3 Mio. € gering erhöht.

Weitere Rückstellungen wurden für Personalkosten, für noch nicht abgerechnete Verbindlichkeiten aus L&L, Jubiläumszuwendungen, Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sowie die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und für zukünftige Betriebsprüfungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 13,0 Mio. € in 2023 (VJ 17,4 Mio. €) und sind entsprechend dem Umsatzrückgang entsprechend gesunken.

Zum Ende des Geschäftsjahres ergibt sich ein Jahresergebnis von 8,3 Mio. € vor Steuern, 5,7 Mio. € nach Steuern.

3.4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

E. VITA erstellt stets vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Businessplan für das kommende Geschäftsjahr, in welchem der Umsatz entlang des fortlaufenden Kundenbestands sowie entlang des Neukundenvertriebs unter der Annahme zyklischer Kundenabgänge dargestellt wird. Der Businessplan gliedert sich in:

a) Absatz und Umsatz

b) DB I - Energie: Energiebeschaffung, Durchleitung und gesetzliche Abgaben

c) DB II - Overhead: DB unter Berücksichtigung operativ notwendiger Aufwendungen für die Kundenbetreuung, Personalkosten, Marketing, IT, etc.

d) DB III - Vertrieb: Der DB beinhaltet die jeweiligen internen und externen Aufwendungen der Neukundengewinnung und des Account-Managements

e) DB IV - Finanzen: In diesem DB werden die finanziellen Aufwände und Erträge mitberücksichtigt.

Der Businessplan für das Folgejahr wird ergänzt durch einen Dreijahres-Plan, in welchem unbekannte Faktoren wie die Entwicklung von Netzentgelten, Steuern und Abgaben anhand der Werte des Referenzjahres fortentwickelt werden.

Der Businessplan ist die Basis für alle weiteren Pläne. Dieser fußt auf:

1. Den Orderbüchern, in denen alle Einkäufe des Jahres dem Bedarf gegenübergestellt werden. Die Betrachtung erfolgt mengen- und wertmäßig.

2. Der Vertriebsplanung, in der die Neukundenmengen auf die verschiedenen Vertriebsbereiche heruntergebrochen sind.

3. Liquiditätsplanung, in welcher auf Tagesbasis Ein- und Auszahlungen und damit der Finanzbedarf geplant wird.

Die zentralen Steuerungsgrößen der E.VITA sind der relative DB I und das absolute Unternehmensergebnis.

Der Businessplan wird unterjährig rollierend fortgeführt, indem unter Berücksichtigung der realisierten Monate eine Aktualisierung des Forecasts vorgenommen wird. Ergänzt werden die Pläne durch umfangreiche Kontrollkennzahlen, mit denen einzelne Sektoren (z.B. Risiko von Einkaufspreisen, Planerreichung Vertrieb) nachgefasst werden. Die Geschäftsführung wird monatlich über die Unternehmensentwicklung informiert. Das Berichtswesen wird hierzu ergänzt durch ein monatliches Reporting aller Abteilungen, in denen alle relevanten Aktivitäten, insbesondere aber aus dem Einkauf- und Bilanzkreismanagement, beschrieben und bewertet werden.

4. Berichtswesen

4.1. Risikobericht

Das Jahr 2023 war gekennzeichnet durch die Umsetzung der Anforderungen des BMWI in Bezug auf die Energie-Preisbremsen. Die hierzu sehr kurzfristig erlassenen Beschlüsse der Bundesregierung stellten die ERP-Dienstleister vor extreme Herausforderungen bei der Umsetzung der Regulatorik im Kern eines jeden ERP-Systems. Auch der Dienstleister der E.VITA war mit Hochdruck mit der systemtechnischen Umsetzung beschäftigt. Da alle diese Maßnahmen sehr zeitnah erfolgen mussten, entstanden Abrechnungen, die teils schwer verständlich waren. Entsprechend hoch war das Rückfragevolumen der Kunden. So lag der Eingang an Anfragen teilweise 10-fach höher als in Normaljahren. Ein weiteres Risiko entstand daraus, dass unser ERP-Anbieter, aber auch andere unserer IT-Dienstleister mangels Ressource kaum in der Lage waren, alte Fehler zu beseitigen und innovative Neuerungen umzusetzen.

Ein weiteres Risiko resultierte aus dem abrupten Preisverfall der Großhandelspreise. Hierdurch entsteht bei Hedges die Gefahr des Margin-Calls aufgrund des Mark-2-Market-Risiko. Die Folge hätte die Anforderung von Sicherheitsleistungen in Form von Barüberweisungen in bislang unbekanntem Ausmaß sein können. Zwecks Vermeidung dieses Risikos hat E.VITA mit Ende des Jahre 2022 und zu Beginn 2023 den Kunden, die zu einer 12-monatigen Vertragsverlängerungen anstanden, fristgerecht gekündigt und einen neuen, den Marktpreisen entsprechenden 3-Monatsvertrag angeboten.

Das M2M-Risiko wurde hierdurch umgegangen. Der Preis hierfür waren entsprechend hohe Verluste im Bestandskundenbereich. Nach dem kurzlaufenden 3 Monatsvertrag bekamen die verbliebenden Kunden wieder übliche 12-Monatsverträge zu Preisen unterhalb der Preisbremsen angedient. Zusätzlich war E.VITA ab dem 2. Quartal 2023 wieder in der Lage den Neuvertrieb mit Preisen unterhalb der Preisbremsen tätigen.

Mittlerweile bewegt sich das Kundenniveau fast wieder auf dem Vorkriegs-Niveau

4.2. Chancenbericht

Die wesentliche Chance liegt im Vertrieb. Da viele Versorger noch sehr hohe Preise oberhalb der Preisbremsen haben, die Discounter weitestgehend nicht aktiv am Markt sind, ist ein starkes Kundenwachstum möglich.

Aufgrund des guten Jahresergebnisses und einer moderaten Wettbewerbssituation ist es der E.VITA jetzt möglich, Ablaufprozesse und IT-Prozesse zu optimieren und die Gesellschaft zukunftsfähig aufzubauen.

Eine weitere hieraus folgende Chance resultiert aus dem guten Zugang zum Bankenmarkt für die Erweiterung der Geschäftsbeziehungen, bei der unsere grüne Fokussierung durch von uns gemanagte PPA-Anlagen sehr hilfreich ist.

4.3. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet E.VITA erneut ein gutes Ergebnis mit einem EBIT von über 6 Mio. EUR bei 230 Mio. EUR Umsatz.

Es ist sichergestellt, dass E.VITA hierzu im Jahr 2024 stets in der Lage ist, sämtliche Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

E. VITA wird auch seinen Weg bei der grünen Umstellung voranschreiten und ein erneutes Wachstum im PPA-Bereich sehen. Hier helfen die positive Erfahrungen aus dem über den Jahreswechsel neu eingerichteten virtuellen Kraftwerk, kombiniert mit einem algorithmischen Trader für den Intra-Day-Handel. Für 2024 planen wir einen Absatz von PPA-Strom in Höhe von 161 GWh, womit sich dieser binnen Jahresfrist nahezu verdoppelt hat (83 GWh in 2023).

 

Die Geschäftsleitung

gez. Stefan Harder

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die E.VITA GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der E.VITA GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.VITA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 15. Juli 2024

ACCONSIS GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Zelaskowski, Wirtschaftsprüfer

gez. Losse, Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 16.07.2024 festgestellt.

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung beschließt mit Gesellschafterbeschluss vom 16.07.2024 den Bilanzgewinn in Höhe von € 3.747.097,17 auf neue Rechnung vorzutragen.

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