PROCOIN
GmbH
Langen (Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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12.910,00 |
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17.458,00 |
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II. Sachanlagen
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58.577,00 |
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57.191,00 |
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III. Finanzanlagen
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0,00 |
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0,00 |
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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1.175.276,16 |
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1.251.493,22 |
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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3.471.146,32 |
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3.286.697,97 |
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III. Wertpapiere
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0,00 |
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0,00 |
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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81.927,01 |
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80.940,37 |
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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8.643,26 |
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1.057,71 |
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Summe Aktiva
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4.808.479,75 |
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4.694.838,27 |
PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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600.000,00 |
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600.000,00 |
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II. Kapitalrücklage
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0,00 |
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0,00 |
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III. Gewinnrücklagen
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0,00 |
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0,00 |
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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583.625,01 |
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826.555,02 |
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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0,00 |
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-242.930,01 |
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B. Rückstellungen
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216.900,00 |
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116.400,00 |
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C. Verbindlichkeiten
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3.407.954,74 |
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3.394.813,26 |
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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|
0,00 |
|
0,00 |
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Summe Passiva
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4.808.479,75 |
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4.694.838,27 |
ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offen-legungspflichten unterliegt, wie
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufge-stellt.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informatio-nen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausrei-chend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher
überwiegend im Anhang darge-stellt.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzie-rungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Er-gänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Für die Gewinn-und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren ge-wählt. Aufwendungen und
Erträge sind auf das Geschäftsjahr
periodengerecht abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Die Gesellschaft hat zum 01. September 2017 ihren
Sitz von Frankfurt am Main nach Langen/Hessen verlegt.
Die Gesellschaft hat als beherrschte Gesellschaft mit
der Giesecke+Devrient Currency Technology GmbH mit Sitz in
München als herrschender Gesellschaft einen
Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die
Gesellschafterversammlun-gen beider Gesellschaften haben
diesem Vertrag zugestimmt. Die Eintragung im
Handelsregister erfolgte diesbezüglich am 12.12.2019.
Aufgrund des Gewinnab-führungsvertrages liegt ab dem
Jahr 2019 körperschaft- und gewerbesteuerlich ein
Organschaftsverhältnis vor.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßge-bend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
ver-mindert.
Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmä-ßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. So-fern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bi-lanziert. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Für zwei Forde-rungen aus
Lieferung und Leistung, die auszufallen drohen, wurden im
Berichts-jahr Einzelwertberichtigungen gebildet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
Ausgaben vor dem Ab-schlussstichtag, die einen Aufwand
für künftige Perioden darstellen, gebildet.
Die anderen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlich-keiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Ungewis-se Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen
bestanden nicht.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Eigenkapitalgliederung erfolgte nach § 272
HGB und § 42 GmbHG.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Wäh-rung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
Einnahmen gebildet, die ei-nen Ertrag für die folgende
Periode darstellen.
C. Sonstige Angaben
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit zwi-schen 1 und 5 Jahren
beträgt € 1.750.000,00 (Vorjahr: €
1.750.000,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt € 0,00.
Gegenüber der Gesellschafterin, der
Giesecke+Devrient Currency Technology GmbH mit Sitz in
München, besteht am Bilanzstichtag eine
Verbindlichkeit in Höhe von € 2.892.492,36
(Vorjahr € 2.951.159,74).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Marcus Nau, Hofheim am Taunus
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Gemäß den Vereinbarungen aus dem am
20.11.2019 geschlossenen Gewinnabführungsvertrag wurde
von der Procoin GmbH als Organgesellschaft der ganze im
Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete
Jahresüberschuss in Höhe von € 269.499,07 an
die Organträgerin, die Giesecke+Devrient Currency
Technology GmbH mit Sitz in München, abgeführt,
so dass im Jahresabschluss zum 31.12.2019 ein
endgültiger Jahresüberschuss in Höhe von
€ 0,00 ausgewiesen wird.
Über die Verwendung des noch bestehenden
Gewinnvortrags ent-scheidet die
Gesellschafterversammlung.
D. Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche
Größenkriterien für die unter-schiedliche
Einstufung der Kapitalgesellschaften gelten. Dabei sind je
nach erfolgter Einstufung in sogenannte, "kleine",
"mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften
unterschiedlich ausgeprägte Vor-schriften für die
Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche
Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsfirma
ist zum Ab-schlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften
als kleine Kapitalge-sellschaft einzustufen, da die
gesetzlich festgelegten Grenzwerte zum Bilanzstichtag noch
nicht erreicht wurden. Von den
größenab-hängigen Erleichterungen des
§ 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
E. Vermögens- Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt ein nach § 264 Abs. 2
HGB den tatsäch-lichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Langen, den 23. Januar
2020
gez.
Marcus Nau
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 10. März 2020
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