Ring-Werft GmbH Hamburg
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Uwe RampoldRampold GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rampold Objektgesellschaft mbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20121. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going‑Concern) aufgestellt. Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz wurden unverändert übernommen. Im Jahresabschluss sind die Bilanzierungsmethoden der §§ 246 ‑ 251 HGB beachtet worden. Es sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden pro rata temporis entsprechend der bestriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Für Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten für den einzelnen Vermögensgegenstand (ohne Umsatzsteuer) 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet und sofort abgeschrieben. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs‑ und Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Fremdkapitalzinsen wurden entsprechend § 255 Abs. 3 HGB den Herstellungskosten hinzugerechnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Gewinn‑ und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 3. Erläuterung zur Bilanz und Gewinn‑ und Verlustrechnung Allgemein Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform aufgestellt, wobei die entsprechenden Gliederungsvorschriften beachtet wurden. 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse. 5. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer im Berichtsjahr 2012 waren: ‑ Herr Uwe Rampold, Kaufmann, München Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hamburg, den 22. November 2013 Geschäftsführung
Hamburg, den 22. November 2013 gez. Uwe Rampold Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2013 |
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