Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 101719
Eingetragen
25.3.2010
Branche
Betrieb von SportanlagenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.Großhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Der gemeinsame Betrieb von Marketing und ecommerce im Sportbereich.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Lentz
seit 15.8.2023
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Clubgolf Verwaltungs GmbH
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Matchplay Card GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31.12.2011

Matchplay Card,

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 911,31 1.215,08
911,31 1.215,08
B. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 13.932,41 13.185,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguth. 2.764,47 1.809,88
16.696,88 14.995,31
C. Aktive RAP 37,08
0,00 37,08
Summe Aktiva 17.608,19 16.247,47

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -14.795,21
III. Jahresüberschuss 3.721,72 -14.795,21
Summe Eigenkapital 13.926,51 10.204,79
B. Rückstellungen 190,00 81,92
C. Verbindlichkeiten 2.092,06 5.360,44
D. Passive RAP 1.399,62 600,32
Summe Passiva 17.608,19 16.247,47

ANHANG

Angaben zur Buchführung

Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB sowie § 41 GmbHG die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zur Führung von Büchern aus § 141 AO.

Die Erfassung der anfallenden Geschäftsvorfälle erfolgte durch mich mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitung und wurde über das Programm Stotax ausgewertet.

Die Grundlage für die Kontierung bildet der Stotax Kontenrahmen 01.

Die Anlagenbuchführung wurde über Stotax erstellt. Die im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Um- und Abschlussbuchungen sind über das Programm Stotax vorgenommen worden.

Jahresabschluss

Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen.

Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet.

ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN

Bewertungsmethoden

Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmässige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Es wurde die Abschreibung linear gem. § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter ab einem Wert von 150,- Euro bis 1.000,- Euro wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wurde. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,- Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Zum Bilanzstichtag vorhandene Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten nachgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Die Einzelwertberichtigungen werden unter Zugrundelegung der Bonität und der Sicherheiten je nach Lage des Einzelfalles gebildet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen.

Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet.

Bei den Rückstellungen war eine Abzinsung gem. § 6 (1)Nr. 3a EStG in Verbindung mit § 6 (1)Nr. 3 S.2 EStG nicht vorzunehmen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Eine Abzinsung gem. § 6 (1)Nr. 3 S.2 EStG war nicht vorzunehmen.

Zu den Positionen der Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Stefan Lentz und Herrn Norbert Gerkens geführt.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Ausleihungen             0,00 €

Forderungen               0,00 €

Verbindlichkeiten       0,00 €

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2012 festgestellt.

 

Dortmund, den 23.09.2012

Matchplay Card

Norbert Gehrkens + Stefan Lentz

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